…Dem Bf. wird im Wesentlichen vorgeworfen, dass er diese Geschäfte unter Einschaltung funktionsloser irischer und luxemburgischer Basisgesellschaften abgewickelt habe. Durch Nichterklärung der dem Bf. zuzurechnenden Einkünfte und Verschleierung seines tatsächlichen Wohnsitzes und Mittelpunktes seiner Lebensinteressen im Amtsbereich des Finanzamtes Kitzbühel Lienz habe er eine massive…
…Die Beschwerdeführerin ist eine Investmentgesellschaft (OGAW). Die von ihr nach den Regeln der Richtlinie 2009/65/EG aufgelegten und verwalteten Teilfonds sind von der nationalen irischen Aufsichtsbehörde zugelassen worden und gilt für den gesamten EU-Binnenmarkt. Die besondere Tätigkeit einer OGAW-Investmentfondsgesellschaft unterliegt einer umfassenden…
…Revision zulässig. Entscheidungsgründe Zur Person der Beschwerdeführerin: Die beschwerdeführende Bf. Public Limited Company (in der Folge Bf. genannt) wurde im Jahr 2000 gemäß dem irischen Companies Act errichtet. Sie ist eine in Irland ansässige Kapitalgesellschaft. Ihr ausschließlicher Zweck ist, das Investmentgeschäft für die gemeinsame…
…der WC, so zeigt sich, dass die WC den Ausschüttungsbetrag von 10.079.000 Euro direkt an die irische Finanzierungsgesellschaft überwiesen hat. Als Zahlungsgrund wurde Dividenden an die WMH angeführt (Kontoausdruck vom 26.4.2004 des Kontos der WC bei der Bank Austria, Beilage 3…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache I AG & atypisch stille Gesellschaft, vertreten durch xx GmbH Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung, Straße1, Ort1, über die Beschwerden der atypisch stillen Gesellschafter 1. ***Bf1***, Straße3, Ort und 2. ***Bf2*** GmbH & Co KG…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Dieter Fröhlich über die Berufung vom 16.05.2013 der Bf.-, X- Street, O., US-Plz, TIN: 11, vertreten durch Vanas & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH, Teinfaltstraße 9/7, 1010 Wien, gegen den Bescheid des Finanzamtes…
Auch wenn die Finanzverwaltung in einer vorangegangenen Prüfung der Darstellung der Beschwerdeführerin (keine Organschaft) nicht entgegengetreten ist, so hindert der Grundsatz von Treu und Glauben nicht von einer unrichtigen Rechtsauffassung später abzugehen. Der Grundsatz von Treu und Glauben schützt nicht ganz allgemein das Vertrauen des…
Nach der OGAW-Richtlinie könne ein OGAW sowohl als Körperschaft als auch als Miteigentumsgemeinschaft aufgesetzt werden. Es liege am österreichischen Investmentfondsgesetz, dass in Österreich ein OGAW nur als Miteigentumsgemeinschaft organisiert werden kann und dabei das steuerliche Durchgriffsprinzip unterschiedlich vorgenommen wird: Nämlich beim inländischen Fonds nach…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Dieter Fröhlich über die Berufung vom 7.12.2012 des Bf., TIN: X9, Str1, O., BSt Plz, USA situiert, vertreten durch Vanas & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH, Teinfaltstraße 9/Top 7, 1010 Wien, gegen den Bescheid…
Unstrittig ist, dass die Beteiligung an einer Luxemburger S.A.R.L. (Sociètè à responsabilitè limitèe) unter die zweite Gruppierung fällt, die "sonstigen Gesellschaftsanteile" iS der oben fett formatierten Bestimmung (vgl. auch Z 26 des OECD-Kommentars zu Art. 10 OECD-MA und Loukota/Jirousek…
***Z*** hat sich dabei auf Ebene der ***H Privatstiftung*** die beherrschende Stellung des Stifters durch Vorbehalt von Einflussnahme- und Gestaltungsmöglichkeiten gesichert. So hat sich der Stifter auf Lebenszeit als Stiftungsvorstand mit Einzelzeichnungsberechtigung (nach außen) eingesetzt; das bindende Vorschlagsrecht bei Neubenennung eines Stiftungsvorstandes vorbehalten; ein Änderungsrecht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende ***Ri1***, die Richterin***Ri*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***SenLR1*** und ***SenLR2*** in der Beschwerdesache [...], [...], vertreten durch die TPA Steuerberatung, Wiedner Gürtel 13, Turm 24, 1100 Wien, über die Beschwerde vom 21. Dezember 2012 gegen den…
Die belangte Behörde gehe daher in ihrer "endgültigen Beurteilung" davon aus, dass die ***5*** ks die behaupteten Leistungen nicht erbringen könne, da sie über keine diese Leistungen notwendige Infrastruktur verfüge. Es bestehe lediglich eine Postadresse/Adresse Firmensitz und erfolge die Inanspruchnahme von Bürodienstleistungen vergleichbar denen…
…dass es keineswegs eine ungewöhnliche Vorgangsweise sei, eine derartige Konstruktion in Österreich aufzubauen. Warum die weltweite Finanzierung durch eine irische Konzernfinanzierungsgesellschaft ungewöhnlich sein solle, könne die Bf nicht nachvollziehen. Es werde daher der Antrag gestellt, den Feststellungsbescheid betreffend Beteiligungsansatz sowie den Bescheid betreffend die Wiederaufnahme…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Ploner hinsichtlich der Beschwerden der Bf., vertreten durch die Big-Vor-Stb-Kanzlei, vom 23. September 2010 gegen die nachfolgenden Bescheide des (damals zuständigen) Finanzamtes Klagenfurt, Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern, vom 7. September…
In diesem Zusammenhang hält der Geschäftsbericht 2007 der ***XY*** auf Seite 226 (Anhang) fest, dass ***XY*** "den Konzernabschluss im Einklang mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlichten International Financial Reporting Standards (IFRS) und deren Interpretationen, wie sie die Europäische Union fordert, sowie gemäß…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter, Mag. Dieter Fröhlich über die Bescheidbeschwerde des Bf. - Trust, vom 9.7.2015, USA, A., St. situiert, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH, 1090 Wien, Porzellangasse 51, gegen die Bescheide des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart…
Bei ordnungsgemäß abgewickelten Geschäftsbeziehungen ist regelmäßig davon auszugehen, dass entsprechende Verträge, Leistungsnachweise, Abrechnungen oder sonstige Belege existieren und vorgelegt werden können. Das Ausbleiben der Vorlage von Unterlagen zu den angeblich erbrachten Leistungen spricht dafür, dass diese tatsächlich nicht oder jedenfalls nicht in der behaupteten Weise…
…nicht strittig, dass die erhaltenen Dividenden aus österreichischer Sicht den Anteilinhabern der Mitbeteiligten zugerechnet wurden. Die Dividenden wurden auch nicht höher besteuert als Dividenden an gebietsansässige Investmentfonds." In einem vergleichbaren KESt-Rückerstattungsfall einer irischen Investmentgesellschaft hat der VwGH mit Erkenntnis, 25.06.2025, Ra 2021…
Wie bereits angeführt, sind die Einkünfte im Zusammenhang mit der ***3*** Beteiligungs GmbH nicht Herrn ***3*** zuzuordnen, sondern der slowakischen ***1*** ***2***, k.s. Die Vorschreibung einer allfälligen Kapitalertragsteuer bei Herrn ***3*** ist daher von vornherein bereits verfehlt. Da die ***1*** ***2***, k.s. gem…