…für Grundstücke anwendbar, weil bei immobilienverwaltenden (vermögensverwaltenden) Personengesellschaften wirtschaftliches Bruchteilseigentum der Gesellschafter nach Maßgabe des § 24 Abs. 1 lit. e BAO angenommen werde. Bei Gesellschaften mit gesellschaftsrechtlichem Quoteneigentum (OG, KG) komme es ertragssteuerrechtlich zur direkten (quotenmäßigen) Zurechnung der Vermögenswerte der Gesellschaft nach Bruchteilen. Hinsichtlich der…
…Privatvermögen gehaltenen Beteiligungen an immobilienverwaltenden Personengesellschaften im Hinblick auf die Besteuerung von Spekulationsgeschäften nach § 30 Abs. 1 Z 1 EStG aF. Während die Finanzverwaltung und Teile der Lehre die Veräußerung einer solchen Beteiligung als Veräußerung eines Bruchteilanteils an den Grundstücken der Gesellschaft einstufte und dementsprechend…
…Privatvermögen gehaltener Beteiligungen an immobilienverwaltenden Personengesellschaften im Hinblick auf die Besteuerung von Spekulationsgeschäften nach § 30 Abs. 1 Z 1 EStG aF. Während die Finanzverwaltung und Teile der Lehre die Veräußerung einer solchen Beteiligung als Veräußerung eines Bruchteilanteils an den Grundstücken der Gesellschaft einstufte und dementsprechend…
…Sie ging davon aus, dass die Beschwerdeführerin zwei Wohnungen unter dem marktüblichen Mietzins, sohin fremdunüblich an die Kinder ihres Geschäftsführers und alleinigen Gesellschafters vermietet habe, da eine der beiden Wohnungen davor und danach zu einem höheren Mietzins an Dritte vermietet gewesen sei. Diese Vermietungen seien…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Elmar Gollowitzer, Radetzkystrasse 7, 1030 Wien, über die Beschwerde vom 28.3.2012 gegen die Bescheide des Finanzamtes FA vom 27.02.2012, betreffend Körperschaftsteuer 2003-2007 und…
…Verteilung nach Köpfen, sondern nach dem Verhältnis ihrer Beteiligung vorsieht. Die Beteiligung wiederum bestimmt sich nach dem Verhältnis des Wertes der vereinbarten Einlagen. Im Zweifel sind die Gesellschafter zu gleichen Teilen beteiligt (§ 109 Abs 1 UGB). Eine Verteilung des gesamten Ergebnisses nach Köpfen, gegenständlich also…
…bekannt ist, da andernfalls das Risiko einer Sammelklage bestünde. 2. Leichtere Finanzierung durch Banken, wenn verschiedene juristische Personen vorhanden sind - auch wenn dahinter der persönlich haftende Gesellschafter Nachname steht. Faktum ist, dass Banken der neuen KG neue Kredite und neue Rahmen eingerichtet haben, wie dies…
…einer Sammelklage bestünde!!! 2. leichtere Finanzierung durch Banken, wenn verschiedene juristische Personen vorhanden sind - auch wenn dahinter der persönlich haftende Gesellschafter Z. steht. Faktum ist, dass Banken der neuen KG neue Kredite und neue Rahmen eingerichtet haben, wie dies sonst nicht möglich gewesen wäre. - Dass…
…5 €/m². Nachdem es sich beim Bürobereich nicht um klassische Büroräume (für Mitarbeiter und Kundenverkehr) eignet, sondern diesen der Charakter eines in den Wohnverband integrierten Arbeitszimmers und Repräsentationsräumen für gesellschaftliche Einladungen zukommt, wird für diese am Markt kein höherer Mietenpreis erzielbar sein, als für…
…nicht anspruchsberechtigt ist. Ist es mit Rücksicht auf den Inhalt eines Schriftstückes, das von einer Steuerberatungsgesellschaft eingebracht wurde zweifelhaft, ob das Schriftstück der im Betreff genannten Gesellschaft zuzurechnen ist, so hat die Abgabenbehörde klarzustellen, in wessen Namen die Steuerberatungsgesellschaft tatsächlich tätig wurde. Dies schon deswegen…