…226ff). Aufwendungen, die freiwillig an überörtliche gemeinnützige bzw. humanitäre Organisationen geleistet werden, dienen in erster Linie dem gesellschaftlichen Ansehen eines Politikers und sind daher mangels direkter Werbewirksamkeit für das politische Amt nicht als Werbungskosten anzuerkennen (Renner, Werbungskosten von Politikern: Gleicher Maßstab wie für andere Steuerpflichtige…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache des Bf., über die Beschwerde vom 25.02.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 22.02.2017 bzw. (nach Wiederaufnahme des Verfahrens) vom 08.03.2017…
…Es wurde erwogen: I. Streit herrscht im anhängigen Verfahren lediglich über die Höhe der im Einkommensteuerbescheid 2012 als Sonderausgaben zu berücksichtigenden Spendengelder. Die Spendenbegünstigung der Empfängerorganisationen und die tatsächliche Leistung der in der Einkommensteuererklärung 2012 angeführten Geldspenden durch den Bf stehen aufgrund von Rechtsmittelverfahren in…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Mag. Achmed Ghazal, Heinrichstraße 22, 8010 Graz, gegen den Bescheid des Finanzamts Graz-Stadt vom 8. Jänner 2015 betreffend Einkommensteuer für 2012 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird…