…der festen Einrichtung in Österreich das Besteuerungsrecht nach Art. 8 Abs. 1 und 2 DBA in Österreich gelegen ist und weitere Ermittlungen nicht erfolgsversprechend seien. Die Beratungseinkünfte seien daher als Progressionseinkünfte nach Art. 15 Abs. 1 und 3 a.F. DBA Österreich zu erfassen. 7)…
…bei der Tätigkeit von Marktforschern, Unternehmensberatern (soweit nicht Einkünfte iSd § 22 EStG vorliegen), oder Rationalisierungsfachleuten, vor. Technische Beratung stehe häufig in Zusammenhang mit einer Lizenzvergabe oder einer Überlassung von gewerblichen Erfahrungen (Know-How) (vgl. ESt-RL 2000, Rz 7937ff; Kufner in Wiesner/Grabner/Wanke, EStG, …
…Tr - Verträge zwischen Mutter und Sohn, Reisekosten) verwiesen. 7.2. Konsulententätigkeit ( Einkünfte aus Gewerbebetrieb) : Der Bf. übe neben seiner Angestelltentätigkeit zwei gewerbliche Tätigkeiten aus: seit 2004 den Handel mit Unternehmensanteilen und -rechten und seit 2007 die Konsulententätigkeit für die Fa. A. GmbH. Nach dem Bf…
…Privatperson und seiner Einzelunternehmung gebe es eine strikte wirtschaftliche Trennung. Die hohen gewerblichen Einnahmen hätten seinerseits nur durch das geliehene Kapital erwirtschaftet werden können und stünden im direkten Zusammenhang mit den von ihm geleisteten Zinszahlungen. Nebstbei sei ihm diese steuerliche Konstruktion seitens seines damaligen Wirtschaftstreuhänders…
…Erwerb von Baugrund, seine Parzellierung, die Errichtung von Wohnungen und deren Veräußerung heben die entsprechenden Geschäfte aus der der Privatsphäre zuzuweisenden Betätigung oder aus dem Bereich der betrieblichen Hilfsgeschäfte heraus und machen sie zu einem gewerblichen Grundstückshandel (VwGH 31.5.1983, 82/14/0188; VwGH…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** über die Beschwerde des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Schleich, Klein & Partner, Steuerberatungsgesellschaft mbH, Plüddemanngasse 54, 8010 Graz, vom 14. November 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Spittal Villach vom 15. Oktober 2018 betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerden vom 13. Jänner 2017, eingelangt am 18. Jänner 2017, gegen den Bescheid des ***FA*** vom 21. Dezember 2016 zur damaligen StNr. ***BF1StNr1***, mit dem die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Christian Lenneis in der Beschwerdesache Mag. V. U., Stadt, vertreten durch Writzmann & Partner GmbH, Schönbrunner Strasse 188, 1120 Wien, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 17.7.2013, betreffend…
… 17 Abs. 1 1.Teilstrich (EStG 1988) beträgt der Durchschnittssatz u.a. bei freiberuflichen oder gewerblichen Einkünften aus einer kaufmännischen oder technischen Beratung (Steuerberatung/Wirtschaftstreuhänder) sowie einer Tätigkeit im Sinne des § 22 Z. 2 (sonstige selbständige Einkünfte - wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer) 6%. 2) Vorlage der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Peter Bilger in der Beschwerdesache *Bf1*, *Bf1-Adr*, über die Beschwerde vom 28. Dezember 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 21. Dezember 2022 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2021 zu Recht erkannt: I. Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. E O in der Beschwerdesache T B, Adr, vertreten durch S Steuerberatung GmbH , Adr1 gegen den Bescheid des FA Finanzamt vom 09.12.2010, betreffend Einkommensteuer 2009 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird…
…entscheidungsrelevanten Grundlagen im Rahmen einer Außenprüfung selbst erhoben und nach einer Beurteilung des Gesamtbildes das Vorliegen von betrieblichen (selbständigen) Einkünften anerkannt. Auch für den privaten Handel über das Internet sei eine Abgrenzung zwischen Vermögensverwaltung und gewerblicher Tätigkeit nach den von der Rechtsprechung entwickelten Kriterien vorzunehmen…
…gegenständliche Haftungsübernahme nicht als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr iSd § 23 Z 1 EStG 1988 dar. Da eine solche jedoch unabdingbar für eine gewerbliche Tätigkeit ist (siehe VwGH 22.3.1991, 90/13/0256), fiel der aus der in Rede stehenden Bürgschaftszahlung resultierende Verlust nicht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch | den Richter | Mag. Erich Schwaiger | über die Beschwerden | | der Beschwerdeführerin | BF*** , AnschriftO , AnschriftStr | vom | 3. Dezember 2013 | gegen die Bescheide | | des Finanzamtes | Salzburg-Land , 5026…
…Bf Beratungsleistungen für Versicherungen und Finanzplanungen, bei denen er auch Produkte von fünf Großbanken und primär von der Generali Versicherung vermittle. Der Bf erbringe als gewerblicher Unternehmensberater und zertifizierter Fachtrainer diverse Schulungsleistungen am BFI oder gelegentlich bei Kunden des BFI. Im Jahr 2010 habe er…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, über die Beschwerde vom 22. Juni 2015 gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Stadt (nunmehr "Finanzamt Österreich") vom 21. Mai 2015 betreffend die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer…
…0161). Eine Tätigkeit, die selbständig, nachhaltig, mit Gewinnabsicht und Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr unternommen wird, ist gewerblich, wenn sie den Rahmen der Vermögensverwaltung überschreitet. Dies ist dann der Fall, wenn das Tätigwerden des Steuerpflichtigen nach Art und Umfang deutlich jenes Ausmaß überschreitet, das üblicherweise…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache des Bf., Adr., vertreten durch Mag. Oliver Lindermaier, Roman-Felleis-G. 10/Haus 3, 1210 Wien, gegen den Bescheid des Finanzamts Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 30.11.2010, betreffend…
Im Februar 2026 brachte der Beschwerdeführer erstmals vor, dass er seine Tätigkeit insgesamt dem "Konzern" widmete bzw es sich um eine einheitliche Tätigkeit handelte. Der "Konzern ***Konzern***" setzte sich für die Familie ***Familienname 1*** aus den Beteiligungen und dem Privatvermögen zusammen, weswegen die erhaltenen Vergütungen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Bernd Sommerauer, Plüddemanngasse 77, 8010 Graz, über die Beschwerde vom 16. Oktober 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Judenburg Liezen (nunmehr Finanzamt Österreich) vom…