…vor, mit welcher die Gesellschaft den Beschwerdeführer als Gesellschafter des Unternehmens unter anderem zur privaten Nutzung des verfahrensgegenständlichen Firmenfahrzeuges ermächtige. Die Ermächtigungsregelung gelte nur für gewerblich verwendete Beförderungsmittel. Firmenfahrzeuge zum eigenen Gebrauch könnten zur vorübergehenden Verwendung unter vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben nur zugelassen werden…
…wenn dieser im Anstellungsvertrag vorgesehen sei, somit also ein Anstellungsverhältnis zwischen dem im Gemeinschaftsgebiet ansässigen Verwender (Angestellter) und dem im Drittland ansässigen (wirtschaftlichen) Eigentümer vorliege. Im Umkehrschluss bedeute dies, dass die „Ermächtigungsregelung“ nur für gewerblich verwendete Beförderungsmittel im Sinne des Artikel 555 Abs. 1 Buchst…
…besondere Förmlichkeiten zu beachten wären, kann dieser Bestimmung nicht entnommen werden. Auch nicht, dass diese Bestimmung nur für gewerblich verwendete Beförderungsmittel gelten soll. Es widerspräche Sinn und Zweck der Bestimmung, die sich ausdrücklich auch auf die konkludente Zollanmeldung bezieht, zu verlangen, dass bei der Eingangszollstelle…
…1, (Zollkodex-Durchführungsverordnung - ZK-DVO) wird die vorübergehende Verwendung mit vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben u.a. für im Straßenverkehr verwendete Beförderungsmittel bewilligt, die bei gewerblicher Verwendung nur für Beförderungen verwendet werden, die außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft beginnen oder enden; sie können jedoch im…
…1, (Zollkodex-Durchführungsverordnung - ZK-DVO) wird die vorübergehende Verwendung mit vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben u.a. für im Straßenverkehr verwendete Beförderungsmittel bewilligt, die bei gewerblicher Verwendung nur für Beförderungen verwendet werden, die außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft beginnen oder enden; sie können jedoch im…
…ermächtigten natürlichen, im Zollgebiet der Gemeinschaft ansässigen Person gewerblich oder zum eigenen Gebrauch verwendet werden sollen. Eigener Gebrauch ist gestattet, sofern er im Anstellungsvertrag vorgesehen ist. Die Zollbehörden können die vorübergehende Verwendung von Beförderungsmitteln nach dieser Vorschrift bei systematischer Inanspruchnahme begrenzen." Erwägungen: Nach Art. 561…
…1, (Zollkodex-Durchführungsverordnung - ZK-DVO) wird die vorübergehende Verwendung mit vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben u.a. für im Straßenverkehr verwendete Beförderungsmittel bewilligt, die bei gewerblicher Verwendung nur für Beförderungen verwendet werden, die außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft beginnen oder enden; sie können jedoch im…
…von einer außerhalb des Gemeinschaftsgebietes ansässigen Person gewerblich verwendete Beförderungsmittel für Beförderungen verwendet wird, die außerhalb des Zollgebietes der Gemeinschaft beginnen oder enden (sog. „Kabotageverbot“; Abs. 1 lit. c 1. Halbsatz leg. cit.). Nur dann und soweit kann ein derartiges Beförderungsmittel auch im Binnenverkehr iSd…
…Zollgebiet der Gemeinschaft verwendet werden. Die vorübergehende Verwendung mit vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben wird gemäß Art. 558 Abs. 1 Buchstabe c ZK-DVO für im Straßen-, Schienen- oder Luftverkehr und in der See- und Binnenschifffahrt eingesetzte Beförderungsmittel bewilligt, die bei gewerblicher Verwendung und mit…
…den Lenker hinsichtlich der Einhaltung der güterbeförderungsrechtlichen und zollrechtlichen Vorschriften. Dabei kam hervor, dass der Sattelzug zu Beförderungen innerhalb Österreichs im Binnenverkehr gewerblich verwendet worden war. Zweck der Einreise war demnach die Beförderung von verschiedenen Waren von Vorarlberg nach Niederösterreich, wobei die Beladung am 16…
…ermächtigten natürlichen, im Zollgebiet der Gemeinschaft ansässigen Person gewerblich oder zum eigenen Gebrauch verwendet werden sollen. Eigener Gebrauch ist gestattet, sofern er im Anstellungsvertrag vorgesehen ist. Die Zollbehörden können die vorübergehende Verwendung von Beförderungsmitteln nach dieser Vorschrift bei systematischer Inanspruchnahme begrenzen.“ Gemäß Art. 4 Nr…
…ermächtigten natürlichen, im Zollgebiet der Gemeinschaft ansässigen Person gewerblich oder zum eigenen Gebrauch verwendet werden sollen. Eigener Gebrauch ist gestattet, sofern er im Anstellungsvertrag vorgesehen ist. Die Zollbehörden können die vorübergehende Verwendung von Beförderungsmitteln nach dieser Vorschrift bei systematischer Inanspruchnahme begrenzen.“ Gemäß Art. 4 Nr…
…anreisen. Eine Beförderung von Waren (Gütern), die in Triest beladen und - wenn auch nur teilweise - in Österreich entladen werden, mit einem im Verfahren der vorübergehenden Verwendung befindlichen gewerblich verwendeten Beförderungsmittel stellt einen Binnenverkehr im Sinne des Art. 555 Abs. 1 Buchstabe c) der ZK-DVO…
…anreisen. Eine Beförderung von Waren (Gütern), die in Triest beladen und - wenn auch nur teilweise - in Österreich entladen werden, mit einem im Verfahren der vorübergehenden Verwendung befindlichen gewerblich verwendeten Beförderungsmittel stellt einen Binnenverkehr im Sinne des Art. 555 Abs. 1 Buchstabe c) der ZK-DVO…
…Zollgebiet der Europäischen Union eingebrachten Beförderungsmittels nicht unklar und höchstrichterlich geklärt ist. Eine Beförderung von Waren (Gütern), die in Triest beladen und - wenn auch nur teilweise - in Österreich entladen werden, mit einem im Verfahren der vorübergehenden Verwendung befindlichen gewerblich verwendeten Beförderungsmittel stellt einen Binnenverkehr iSd…
…Verwendung ermächtigten natürlichen, im Zollgebiet der Gemeinschaft ansässigen Person gewerblich oder zum eigenen Gebrauch verwendet werden sollen. Eigener Gebrauch ist gestattet, sofern er im Anstellungsvertrag vorgesehen ist. Die Zollbehörden können die vorübergehende Verwendung von Beförderungsmitteln nach dieser Vorschrift bei systematischer Inanspruchnahme begrenzen." Gemäß § 5 Zollrechts…
…zur Verwendung ermächtigten natürlichen, im Zollgebiet der Gemeinschaft ansässigen Person gewerblich oder zum eigenen Gebrauch verwendet werden sollen. Eigener Gebrauch ist gestattet, sofern er im Anstellungsvertrag vorgesehen ist. Die Zollbehörden können die vorübergehende Verwendung von Beförderungsmitteln nach dieser Vorschrift bei systematischer Inanspruchnahme begrenzen. ... § 108 ZollR…
…Verwendung ermächtigten natürlichen, im Zollgebiet der Gemeinschaft ansässigen Person gewerblich oder zum eigenen Gebrauch verwendet werden sollen. Eigener Gebrauch ist gestattet, sofern er im Anstellungsvertrag vorgesehen ist. Die Zollbehörden können die vorübergehende Verwendung von Beförderungsmitteln nach dieser Vorschrift bei systematischer Inanspruchnahme begrenzen. Art. 4 Nr…
…Personen können die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben in Anspruch nehmen, sofern Beförderungsmittel im Zusammenhang mit einer Notsituation verwendet werden und die Verwendung fünf Tage nicht überschreitet." Das Abholen einer Person vom Bahnhof entspricht keinesfalls einer Notsituation, zumal es der Gattin durchaus zumutbar gewesen wäre…
…ermächtigten natürlichen, im Zollgebiet der Gemeinschaft ansässigen Person gewerblich oder zum eigenen Gebrauch verwendet werden sollen. Eigener Gebrauch ist gestattet, sofern er im Anstellungsvertrag vorgesehen ist. Die Zollbehörden können die vorübergehende Verwendung von Beförderungsmitteln nach dieser Vorschrift bei systematischer Inanspruchnahme begrenzen. Gemäß Art. 4 Nr…