…außergewöhnliche Belastungen von 3.795,57 € und Sonderausgaben (Beiträge an gesetzliche anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften) von 300 € geltend gemacht. Auf Ersuchen des Finanzamtes legte der Bf als Nachweis für die Familienheimfahrten zwei Rechnungen der Turkish Airlines über insgesamt 1.805,05 € vor…
…der Beschwerdeführer (in der Folge: Bf.) die Veranlagung der Einkommensteuer gemäß § 41 Abs. 2 EStG 1988 (Arbeitnehmerveranlagung). Der Bf. begehrte die Berücksichtigung folgender Beträge: Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften: 105,69 Euro Spenden an begünstigte Forschungs- und Lehreinrichtungen, Museen, das Bundesdenkmalamt, Behindertensport-Dachverbände…
…in Höhe von 7.607,21 Euro und Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von 60.488,81 Euro erklärt, woraus sich ein Gesamtbetrag von 67.964,02 Euro errechnet. An Beiträgen an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften wurde ein Betrag von 301,20 Euro…
…Unterlagen (Kursbesuchsbestätigung, Zahlungsnachweise usw) mit entsprechender Kostenaufstellung ersucht. ... Bitte weisen Sie die beantragten Sonderausgaben anhand geeigneter Unterlagen nach. Wohnraumschaffung: Erläuterung der Art des Aufwandes und Nachweise (Hausbau, Haus/Wohnungskauf, Rückzahlung an Wohnbaugenossenschaft). Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften. ..." Mit Schreiben vom 8. August 2013…
…1988 anerkannt werden können. II. Nach § 34 Abs. 6 3. Alt. EStG 1988 können Aufwendungen für die Kinderbetreuung im Sinne des Abs. 9 ohne Berücksichtigung eines Selbstbehaltes als außergewöhnliche Belastung von den Einkünften abgezogen werden. Dabei stehen in Österreich gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften Körperschaften…
…698,00 | Sonderausgaben | Summe aller Beiträge sowie Rückzahlungen von Darlehen und Zinsen, die zur Schaffung und Errichtung oder Sanierung von Wohnraum geleistet wurden | 5.924,26 | Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften | 400,00 | Geldspenden an mildtätige Organisationen…
…zw. für Versicherungs-prämien und –beiträge (KZ 455) im Ausmaß von € 204,00 sowie, unter der KZ 458, für Beiträge an gesetzliche anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften einen Betrag von € 1.200,00 geltend gemacht. Hinsichtlich des von der Erklärung abweichenden Bescheidspruches [§ 93 Abs…
…Sonderausgaben nachzureichen hätte. Es wurden bei der Berechnung folgende Sonderausgaben nicht berücksichtigt: • Summe aller Versicherungsprämien und- beiträge • Summe aller Beiträge sowie Rückzahlungen von Darlehen und Zinsen zur Wohnraumschaffung • Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften • Geldspenden an mildtätige Organisationen • Geldspenden an freiwillige Feuerwehren • Werbungskosten Die…
…Versicherungsbestätigungen. - Weiterversicherung/Nachkauf Versicherungszeiten: Vorschreibung und Zahlungsbeleg. - Steuerberatungskosten/Spenden: Zahlungsnachweis/ Rechnung - Wohnraumschaffung: Erläuterung der Art des Aufwandes und Nachweise (Hausbau, Haus/Wohnungskauf, Rückzahlung an Wohnbaugenossenschaft). - Wohnraumsanierung: Rechnung inkl. Montagebestätigung, Erläuterung der Maßnahmen. - Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften Im Veranlagungsjahr zugeflossene Wohnbeihilfe/Förderung/Zuschüsse…
…Versicherungszeiten: | Vorschreibung und Zahlungsbeleg. | Steuerberatungskosten/Spenden: | Zahlungsnachweis/ Rechnung | Wohnraumschaffung: | Erläuterung der Art des Aufwandes und Nachweise (Hausbau, Haus/ Wohnungskauf, Rückzahlung an Wohnbaugenossenschaft). | Wohnraumsanierung: | Rechnung inkl. Montagebestätigung, Erläuterung der Maßnahmen. | Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften |…
…in Österreich gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft entsprechen. Gemäß § 18 Abs. 2 EStG 1988 ist für Sonderausgaben im Sinne des Abs. 1 Z 2 bis 4 mit Ausnahme der Beiträge für eine freiwillige Weiterversicherung einschließlich des Nachkaufs von Versicherungszeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung und vergleichbarer…
…in Österreich gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft entsprechen. Da der Bf keinen Nachweis über von ihm bezahlte Kirchenbeiträge vorgelegt hat, konnten diese als Sonderausgaben keine Berücksichtigung finden. 2. Werbungskosten Werbungskosten sind gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988 Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung…
…an Kirchen und Religionsgesellschaften, die in Österreich gesetzlich anerkannt, höchstens jedoch 400 Euro jährlich. In Österreich gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften stehen Körperschaften mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes gleich, die einer in Österreich gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft…
…oder Werbungskosten sind. In Österreich gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften stehen Körperschaften mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes gleich, die einer in Österreich gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft entsprechen. So im vorliegenden Fall mit Beschwerde vom 23. Oktober 2015…
…Gesetz, Satzung, Stiftungsbrief oder ihrer sonstigen Rechtsgrundlage und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar der Förderung der genannten Zwecke dient. …" Gemäß § 38 Abs 1 BAO sind solche Zwecke kirchlich, durch deren Erfüllung gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften gefördert werden. Nach § 38 Abs. 2…
…v. € 100,00 an Orden 2 eine private kirchliche Vereinigung und machte diese unter dem Titel der Sonderausgaben für Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften geltend. Bei dieser Vereinigung handelt es sich um den auch in ***4*** tätigen Orden der Orden 1, einer…
…genannten Jahre 2015, 2016 und 2019 diese Zahlungen nicht steuerlich zu berücksichtigen. 3.1.3.3 Kirchenbeitrag Gemäß § 18 Abs 1 Z 5 EStG 1988 in der anzuwendenden Fassung sind verpflichtende Beiträge an Kirchen und Religionsgesellschaften, die in Österreich gesetzlich anerkannt sind, höchstens jedoch 400…
…solche Zwecke kirchlich, durch deren Erfüllung gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften gefördert werden. Die Annahme des Vorliegens kirchlicher Zwecke iSd § 38 BAO scheitert von vornherein, wenn nach dem Inhalt der Satzung eine ausschließliche Förderung gesetzlich anerkannter Kirchen- und Religionsgesellschaften nicht zu erkennen ist. Es gibt…
…Humanitäre Kultur und Islamische Religionsvereinigung "NUR" C " ist staatlich nicht als Kirche oder Religionsgesellschaft anerkannt, sodass der dafür geleistete Mitgliedsbeitrag nicht als Kirchenbeitrag anerkannt werden konnte. Dass der bereits im Erstbescheid berücksichtigte Betrag von 100,00 € an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften allenfalls zu…
…Zwecke, durch deren Erfüllung gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften gefördert werden. (2) Zu den kirchlichen Zwecken gehören insbesondere die Errichtung, Erhaltung und Ausschmückung von Gottes(Bet)häusern und kirchlichen Gemeinde(Pfarr)häusern, die Abhaltung des Gottesdienstes, von kirchlichen Andachten und sonstigen religiösen oder seelsorglichen Veranstaltungen…