…reflektieren, die der Händler ggf. mit Großbritannien abgesprochen hat. Allerdings dürfen Sie unter keinen Umständen die folgenden verbotene Handlungen ausführen: Sich selber als "Handelsvertreter" oder "Verkaufsvertreter" von G1 bezeichnen. Sie sollten sich selber als Markt-Manager bezeichnen auch auf Ihrer Visitenkarte. Verhandlungen mit Kunden durchführen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin A in der Beschwerdesache B, vertreten durch Mayrhofer u Partner Steuerberatung, Gmundnerstraße 10, 4861 Schörfling am Attersee , über die Beschwerde vom 16.02.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Freistadt Rohrbach Urfahr vom…
Das Fehlen dieser Unterlagen, und insbesondere wie bei Produktmängel tatsächlich vorgegangen wurde, führt zum Schluss, dass der ***Bezeichnung Person1*** umsatzsteuerlich nicht die Verfügungsmacht an den Waren verschafft worden ist. Aus den vorgelegten Unterlagen konnte kein Sachverhalt festgestellt werden, der von dem Sachverhalt, der zur Entscheidung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch MGI-Graz Steuerberatung GmbH, Jakob-Redtenbacher-Gasse 10/1, 8010 Graz, über die Beschwerde vom 16. Oktober 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin A in der Beschwerdesache B gegen den Bescheid des FA Linz vom 29.11.2011, betreffend Einkommensteuer 2010 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die RichterinRi in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 21. Dezember 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln vom 28. November 2016 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2015, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: Der…
Die Abänderung des angefochtenen Bescheides laut Spruch betreffend Kommunalsteuerrückstand für das Jahr 2015 wird durch einen offensichtlichen Irrtum begründet. Der Rückstand für 2015 beträgt laut Kontoauszug 3.391,22 Euro und 33,99 Euro, also insgesamt 3.425,21 Euro und nicht 3.459,04…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Romuald Kopf in der Beschwerdesache des Bf, 1.) gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 24.01.2012 betreffend Einkommensteuer 2010 sowie 2.) gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 4.9.2013 betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Gerhild Fellner in der Beschwerdesache des Adr, betreffend den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 01.02.2013 hinsichtlich Einkommensteuer 2011 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf. , über die Beschwerde vom 29.12.2016 gegen 1. die Bescheide des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart vom 30.11.2016 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2011 – 2013 und 2. die Bescheide des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Bernhard Renner in der Beschwerdesache XY vertreten durch Dr. Jürgen Strinzel, Papiermühlstraße 9, 4550 Kremsmünster, über die Beschwerde vom 10.5.2010 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Kirchdorf Perg Steyr vom 8…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Gabriele Grossgut-Palotás in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 25. November 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr vom 20. November 2015 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013 zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter MMag. Gerald Erwin Ehgartner in der Beschwerdesache BF, über die Beschwerde vom 09.04.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf vom 16.03.2015, betreffend…