…Bezüge, soweit diese nicht wie ein laufender Bezug nach dem Lohnsteuertarif zu versteuern sind (Bruttobezüge gemäß Kennzahl 210 abzüglich der Bezüge gemäß Kennzahlen 215 und 220 des amtlichen Lohnzettelvordruckes L 16). Bei nicht ganzjähriger Tätigkeit sind die sich aus § 1 ergebenden Beträge anteilig zu berücksichtigen…
…dies ganzjährig als Freiwilliger bei der Ortsstelle A und im Zeitraum 11.9.2012 bis 31.12.2012 als geringfügig beschäftigter Notfallsanitäter bei der Bezirksstelle B . In seiner am 22.5.2013 elektronisch eingebrachten Einkommensteuererklärung für das Jahr 2012 begehrte er die Berücksichtigung der Aufwendungen…
…Einkommen zu bemessen. Dies entspreche auch der Logik der Hochrechnung, die eine Besteuerung bewirken solle, als wären die außerhalb der AMS-Zeiten bezogenen Einkünfte ganzjährig bezogen worden. 5. Im Vorlageantrag vom 2.11.2017 wurde von der Beschwerdeführerin vorgebracht, dass der Gesetzgeber, hätte er bei…
…Pauschbeträge muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber innerhalb eines Monates melden. Die Pauschbeträge sind auch für Feiertage sowie für Lohnzahlungszeiträume zu berücksichtigen, in denen sich der Arbeitnehmer im Krankenstand oder auf Urlaub (Karenzurlaub) befindet. Wird der Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend im Werkverkehr (§ 26 Z 5) befördert…
…wäre. II. Sachverhalt 1. Der Beschwerdeführer (Bf.) erzielt als ÖBB-Bediensteter Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Im Streitjahr 2010 war er im Rahmen einer Vollbeschäftigung ganzjährig als Mitarbeiter der ÖBB am Bahnhof O tätig, wobei er an jedem Arbeitstag zwischen dem Wohnort in P, S-Weg…
…dem Arbeitgeber innerhalb eines Monates melden. Die Pauschbeträge sind auch für Feiertage sowie für Lohnzahlungszeiträume zu berücksichtigen, in denen sich der Arbeitnehmer im Krankenstand oder auf Urlaub (Karenzurlaub) befindet. Der Bf legt, um zeitgerecht an seine Arbeitsstätte zu kommen, täglich eine Fahrtstrecke von mehr als…
…2014 angesetzt (siehe Beilage 1). Ab diesem Zeitpunkt wird der Wohnsitz in Wien wieder ganzjährig genutzt werden. Der Aufenthalt der Familie in den USA ist mit der Dauer der Forschungstätigkeit unseres Mandanten befristet und daher als vorübergehend zu betrachten. Eine vergleichbare Ausbildung in dem speziellen…
…Mutter durch die Kinderbetreuung entstehenden Einkommensverlust wirtschaftlich beizutragen hat. Diese Bestimmung soll auch mißbräuchlichen Inanspruchnahmen des erhöhten Karenzurlaubsgeldes [des Zuschusses] bei 'verschwiegenen' Lebensgemeinschaften entgegenwirken." Die Regelungen des KBGG zum Zuschuss unterscheiden sich von den Vorgängerregelungen des KUZuG bzw. des KGG in der Höhe der Freigrenze …
…2002)…. Verfassungsrechtliche Bedenken, die gegen die Gesetzesstelle erhoben wurden, insbesondere weil das Karenzurlaubsgeld oder an dessen Stelle tretende Ersatzleistungen davon (entgegen der oben erwähnten RV) ausgenommen blieben und Zeiträumen gleichgestellt wurden, in denen überhaupt keine Einkünfte bezogen worden sind, hat der VfGH nicht geteilt…
…der Arbeitnehmerin als auch die Entgeltpflicht des Arbeitgebers ruhen. 4. Die Arbeitnehmerin wird darauf hingewiesen, dass der Kündigungs- und Entlassungsschutz 4 Wochen nach Ende des gesetzlichen Karenzurlaubes (2. Geburtstag des Kindes) endet. 5. Die Dauer der vereinbarten außerordentlichen Karenz wird nicht als Dienstzeit für alle…
…wurde. Die Zeiten des Mutterschutzes (Zeiten des Bezuges von Wochengeld) würden als Zeiten einer Erwerbstätigkeit im Sinne des § 3 Abs.4 FLAG 1967 gelten. Der Karenzurlaub aus Anlass der Mutterschaft (bis zum zweiten Geburtstag des Kindes), stelle keine Erwerbstätigkeit im Sinne des § 3 Abs. 4…
(2) Bei Zusammentreffen von Ansprüchen werden die Familienleistungen nach den Rechtsvorschriften gewährt, die nach Absatz 1 Vorrang haben. Ansprüche auf Familienleistungen nach anderen widerstreitenden Rechtsvorschriften werden bis zur Höhe des nach den vorrangig geltenden Rechtsvorschriften vorgesehenen Betrags ausgesetzt; erforderlichenfalls ist ein Unterschiedsbetrag in Höhe des…
Bahnhofplatz 7 4020 Linz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter in der Beschwerdesache gegen den Bescheid des Finanzamtes Grieskirchen Wels vom 7. Juni 2010, betreffend Einkommensteuer 2008 (Arbeitnehmerveranlagung) zu Recht erkannt: Der angefochtene Einkommensteuerbescheid 2008…
…Ausbildungsdienst, Krankheit, Altersteilzeit, Mutterschutz oder Karenzurlaub geringere oder gar keine Bezüge ausbezahlt worden, ist die Beurteilung von dem Zeitraum zurückgehend vorzunehmen, für den letztmalig die vollen laufenden Bezüge angefallen sind." Eine Vorverlegung bis zu jenem Zeitpunkt, für den letztmalig die vollen laufenden Bezüge angefallen sind…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf. gegen den Bescheid des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln vom 30. Oktober 2013, über die Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für Jänner sowie März bis Juni 2013 betreffend das Kind A…