…an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, einer festen Gebühr idHv € 14,30. Der erhöhten Eingabengebühr von € 47,30 unterliegen gemäß § 14 TP 6 Abs. 2 Z 1 GebG 1957 Ansuchen um Erteilung einer…
…sind Schriften, die von Organen der Gebietskörperschaften oder von ausländischen Behörden oder Gerichten ausgestellt werden und durch die persönliche Eigenschaften oder Fähigkeiten oder tatsächliche Umstände bekundet werden, von jedem Bogen mit einer festen Gebühr iHv 14,30 Euro zu vergebühren. Gemäß § 4 Abs. 3 BAO…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob die Beschwerdeführerin (Bf.) in den o.a. Streitjahren über eine "feste Einrichtung" im Sinne des Art. 14 Abs. 1 DBA Österreich-Ungarn verfügt hat. Die Bf. ist ungarische Staatsbürgerin mit Wohnsitz…
…Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 09.05.2017, ErfNr, betreffend feste Gebühren (gemäß § 14 TP 5 und TP 6 GebG) und Gebührenerhöhung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art…
…K" angegeben. Der Beschwerdeführer (kurz: Bf) habe demnach in dem Baubewilligungsverfahren die Bundesgebühren für Beilagen, Eingaben und Niederschriften nicht entrichtet. Mit den angefochtenen Bescheiden setzte das Finanzamt feste Gebühren für 53 Beilagen (€ 206,70), 3 Eingaben (€ 42,90) sowie Niederschriften (€ 28,60)…
…an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, einer festen Gebühr idHv 14,30 Euro. Der erhöhten Eingabegebühr von 47,30 EUR unterliegen gemäß § 14 TP 6 Abs. 2 Z 1 Ansuchen um Erteilung einer Befugnis oder…
…an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, einer festen Gebühr idHv 14,30 Euro. Der erhöhten Eingabegebühr von 47,30 EUR unterliegen gemäß § 14 TP 6 Abs. 2 Z 1 Ansuchen um Erteilung einer Befugnis oder…
…an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, einer festen Gebühr idHv 14,30 Euro. Der erhöhten Eingabegebühr von 47,30 EUR unterliegen gemäß § 14 TP 6 Abs. 2 Z 1 Ansuchen um Erteilung einer Befugnis oder…
…an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, einer festen Gebühr idHv 14,30 Euro. Der erhöhten Eingabegebühr von 47,30 EUR unterliegen gemäß § 14 TP 6 Abs. 2 Z 1 Ansuchen um Erteilung einer Befugnis oder…
…in der Folge: MwSt-RL) sowie der "Durchführungsverordnung (EU) Nr 282/2011 des Rates vom 15.3.2011 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem" (in der Folge: DVO) betrifft: Ist dem Begriff der "festen Niederlassung" das Verständnis beizulegen…
…2018) zu § 3a - Kommentierung Rz 239) 3. Die vom persönlichen Geltungsbereich der Erstattungs-VO umfassten Unternehmer dürfen im Lichte der unionsrechtlichen Vorgaben somit weder den Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit noch eine feste Niederlassung haben, von der aus in Österreich Umsätze bewirkt werden (Ruppe/Achatz, UStG5…
…Verordnung des Bundesministers für Finanzen über außergewöhnliche Belastungen vorgesehenen steuerlichen Begünstigungen anhand der ihr vorliegenden Beweismittel frei würdigen darf, oder ob durch § 35 EStG 1988 insofern eine feste Beweisregel geschaffen wird, als der vom Antragsteller vorzulegenden amtlichen Bescheinigung feststellende, die Abgabenbehörde bindende Wirkung zukommt. 1…
…ACG v. 15.07.2009 (Zahl 1/2010)" durch Überweisung am 7. April 2011 entrichtet hat. Über die Beschwerde wurde erwogen: Bei den festgesetzten Gebühren handelt es sich um feste Stempelgebühren gemäß § 10 Gebührengesetz 1957 für eine Eingabe, eine Beilage und eine amtlichen Ausfertigung iSd…
…RE/7100002/2019, die Frage, ob dem Begriff der "festen Niederlassung" das Verständnis beizulegen sei, dass stets das Vorliegen einer personellen und technischen Ausstattung gegeben sein müsse und daher an der Niederlassung unbedingt eigenes Personal des Dienstleistungserbringers vorhanden zu sein habe oder, ob im konkreten…
…RE/7100002/2019, die Frage, ob dem Begriff der "festen Niederlassung" das Verständnis beizulegen sei, dass stets das Vorliegen einer personellen und technischen Ausstattung gegeben sein müsse und daher an der Niederlassung unbedingt eigenes Personal des Dienstleistungserbringers vorhanden zu sein habe oder, ob im konkreten…
…| 37,70 Euro 3.1.2 Gebührenerhöhung § 3 Abs. 2 Z 1 GebG lautet: "Die festen Gebühren sind durch Barzahlung, durch Einzahlung mit Erlagschein, mittels Bankomat- oder Kreditkarte oder durch andere bargeldlose elektronische Zahlungsformen zu entrichten. Die über die Barzahlung und Einzahlung mit…
…wonach Geräte dann zu Spielapparaten iSd Vergnügungssteuergesetzes zählten, wenn bei ihnen eine feste Verlinkung zu einer Internetseite mit Glücksspielangebot bestünde. Dies sei jedoch gegenständlich nicht der Fall. Bei den Geräten würde es sich um handelsübliche PCs bei denen die Nutzung des Internets im Vordergrund stünde…
…2009, hat folgenden Wortlaut: “(4) Bei der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bleiben Bezüge, die nach § 67 Abs. 1 oder § 68 steuerfrei bleiben oder mit dem festen Satz des § 67 oder mit den Pauschsätzen des § 69 Abs. 1 zu versteuern waren, außer Ansatz. Die…
…Gebührenaufstellung v. 20.7.2015) hervorgeht, wurde die Bf mehrfach ua. auf die - bei positiver Erledigung wie auch bei Zurückweisung - in bestimmter Höhe anfallenden Bundesgebühren (festen Gebühren) nach dem GebG 1957 samt zweiwöchiger Zahlungsfrist ausdrücklich hingewiesen, andernfalls - dh. bei Nichtentrichtung - von der BH gemäß § 34…
…Nr. 267 in der jeweils gültigen Fassung, eingerichteten Zulassungsstelle aus Anlass der Zulassung zum Verkehr über die erfolgte Zulassung ausgestellt werden (Zulassungsschein), einer festen Gebühr von € 119,80 unterliegen. Auf eine Wohnsitzverlegung kommt es dabei nicht an. Das vom Bf. ins Spiel gebrachte Tatbestandsmerkmal…