IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Edith Stefan über die Beschwerde des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, (SVNr.: ***3***), vom 14. Dezember 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 28. November 2022, mit dem Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge (Ausgleichszahlung) für den Zeitraum…
…Humer)... Das Unionsrecht kennt keine eigenen Regelungen, welcher der Familienangehörigen vorrangig anspruchsberechtigt ist. Die Anwendbarkeit des Unionsrechts wird zwar wie hier durch die Berufstätigkeit eines Elternteils in einem anderen Mitgliedstaat als dem Wohnsitzmitgliedstaat ausgelöst, dies bedeutet aber noch nicht, dass der im anderen Mitgliedstaat berufstätige…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Helga Hochrieser in der Beschwerdesache des Bf., Adr., gegen den Bescheid des Finanzamts Baden Mödling vom 7.9.2011 betreffend Abweisung des Antrags vom 27.5.2011 auf Ausgleichszahlung (Familienbeihilfe) zu Recht erkannt: Der…
…71 des Rates auf eine Person anwendbar ist, die ihre Berufstätigkeit im Gebiet eines Mitgliedstaats beendet hat und in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaates umgezogen ist. Von der Beendigung der Berufstätigkeit kann im Beschwerdefall angesichts der durchgängigen Gewerbeberechtigung, der Pflichtversicherung und der unbestrittenen Suche eines…
…Medikation, keine aktuellen Behandlungen. Derzeit Arbeits-Assistenz. Sozialanamnese: Daten zur Person: Schulbesuch: 1 x zurückgestellt, danach VS und HS (bis inkl. 3. KL), kein SPF Berufstätigkeit: Mitarbeit im elterlichen Betrieb (stundenweise, nicht angemeldet); kurze Arbeitsversuche bei Baufirmen, jeweils max. 1 Jahr, danach diverse kurze Arbeitsverhältnisse…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***1***, ***2***, über die Beschwerde vom 14. August 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes ***3*** (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 6. August 2019 betreffend Abweisung des Antrages…
…Familienbeihilfe) zu beziehen. Aus obig dargestellten Gründen ist das Finanzamt der Ansicht, dass die Beschwerde als unbegründet abzuweisen sei.“ Der Stellungnahme beigefügt war eine Information zur deutschen Rechtslage betreffend kurzfristige Beschäftigung - Berufsmäßigkeit. Weitergehende Äußerungen zur österreichischen arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Situation hat das Finanzamt nicht erstattet…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 12. Mai 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 14. März 2023 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2021 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Pavlik über die Beschwerde des Bf., Adresse, vom 01.08.2019, gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart vom 01.07.2019, über die Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge an Familienbeihilfe iHv…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Name, Adresse , SVNr. 000*, über die Beschwerde vom 09.03.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt A vom 07.02.2018, betreffend die Rückforderung von zu Unrecht bezogenen Beträgen…
Unbestritten steht auch fest, dass die Beschwerdeführerin den Mitarbeiterinnen alle für die Erbringung der Leistungen notwendigen Räume, Einrichtungsgegenstände, Geräte (beide Werkvertragsnehmerinnen verfügen lediglich über ein eigenes C******; dies ist aber nach der Aussage der Zeugin N****** auch bei nichtselbständig tätigen K******erinnen nicht unüblich) und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Martina Salzinger in der Beschwerdesache ***1***, über die Beschwerde vom 5. März 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes ***2*** (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 27. Jänner 2014 betreffend Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge an Kinderabsetzbetrag und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende R1 und die weiteren Senatsmitglieder R2, R3 und R4 im Beisein der Schriftführerin HK in der Beschwerdesache X, y, vertreten durch K, k1 vom 4. Mai 2015, gegen den Bescheid des Finanzamt Gänserndorf Mistelbach vom…