…Fall keine Rechtsfrage, deren Lösung grundsätzliche Bedeutung zukommt, sondern eine Frage der Sachverhaltsermittlung bzw. der Beweiswürdigung. Die Frage ob bei einer erstmaligen Hausstandsgründung Werbungskosten Berücksichtigung finden können, ist durch die zitierte Judikatur des VwGH (2006/15/0024) bereits ausreichend geklärt. Linz, am 3. Mai 2017
…Beschäftigungsort einen Wohnsitz begründet, zu prüfen ist, ob von einer erstmaligen Hausstandsgründung oder von einer Wohnsitzverlegung auszugehen ist. Der wesentliche Unterschied zwischen einer vorübergehenden und einer auf Dauer angelegten doppelten Haushaltsführung liegt darin, dass von einer vorübergehenden doppelten Haushaltsführung dann gesprochen wird, wenn die nachgewiesene…
…Doppelte Haushaltsführung kann nicht gewährt werden, da der Sachverhalt unter diesen Umständen (Single ohne Kind und Leben im Wohnverband der Eltern) nicht begünstigt ist. Es handelt sich um eine erstmalige Hausstandsgründung “. In der dagegen erhobenen Beschwerde brachte der Bf. vor, dass die Begründung den aktuellen…
…die erstmalige Hausstandsgründung (zB bisher im Haushalt der Eltern wohnhaft) oder um eine Wohnsitzverlegung (zB wenn die Wohnung am Arbeitsort größer ist als die Wohnung am "Familienwohnsitz"), dann liegen die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung nicht vor. Da in gegenständlichem Fall von einer erstmaligen Hausstandsgründung…
…laut Meldeamt bis zum 2.1.2015 im elterlichen Haushalt in Linz befunden habe. Es handelte sich somit bei dem Wohnsitz am Arbeitsort in Wien um die erstmalige Hausstandsgründung. Die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung lägen somit nicht vor. Werbungskosten für ein im Wohnungsverband gelegenes…
…tatsächlich aufgrund ihrer dortigen engen persönlichen Beziehungen und gesellschaftlichen Verpflichtungen (Landjugend, Musikkapelle) jedes Wochenende in das elterliche Bauernhaus zurückgekehrt. Aufgrund dieser Umstände könne weder von einer erstmaligen Hausstandsgründung noch von einer Wohnsitzverlegung ausgegangen werden. Eine Wohnsitzverlegung wäre aufgrund der befristeten Stelle und der damit einhergehenden…
…die erstmalige Hausstandsgründung (zB bisher im Haushalt der Eltern wohnhaft) oder um eine Wohnsitzverlegung (zB wenn die Wohnung am Arbeitsort größer ist als die Wohnung am "Familienwohnsitz"), (…) liegen die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung nicht vor. Da in gegenständlichem Fall von einer erstmaligen Hausstandsgründung…
…7***, welche er von 29.10.2011 bis 2013 bewohnt hätte, in eine Wohnung nach ***2*** gezogen sei, wäre dies nicht die erstmalige Hausstandsgründung gewesen. Nach Auskunft der Behörde in ***7*** sei er lediglich für den Zeitraum weder mit Haupt-, noch Nebenwohnsitz gemeldet worden. In…
…die ab der am 08.11.2013 erfolgten Übersiedlung nach Deutschland angefallenen Kosten ihrer Tochter überwiegend getragen zu haben. In concreto habe die Bf. dem Kind x nicht nur die erstmalige Hausstandsgründung am nunmehrigen Arbeitswohnort finanziert, sondern sei sie auch für die, für das Handy…
…erstmalige Hausstandsgründung (z.B. bisher im Haushalt der Eltern wohnhaft) oder um eine Wohnsitzverlegung (z.B. wenn die Wohnung am Arbeitsort größer ist als die Wohnung am "Familienwohnsitz") dann liegen die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung nicht vor. Da im gegenständlichen Fall von einer erstmaligen…
…Freunde) habe. Voraussetzung wäre, dass der alleinstehende Steuerpflichtige an diesem Heimatort über eine Wohnung verfüge. Er verfüge über eine Wohnung, somit liege in XX keine erstmalige Hausstandsgründung vor. In XX habe er eine Schlafstelle in der Wohnung seines Bruders (ca. 60 m2 ), die er mit…
…ein allein stehender Steuerpflichtige am Beschäftigungsort einen Wohnsitz, ist besonders zu prüfen, ob nicht entweder von einer erstmaligen Hausstandsgründung oder von einer Wohnsitzverlegung auszugehen ist (LStR 343a). Ein Zimmer bei den Eltern ist nicht als Haushalt anzusehen (UFS 4.12.08, RV/0662-L/07). …
…ob nicht entweder von einer erstmaligen Hausstandsgründung oder von einer Wohnsitzverlegung auszugehen ist. Genau diese Tatsache wurde versucht zu ergründen (sowohl vom Finanzamt als auch vom erkennenden Richter). Ob aber zum Beispiel in Ungarn noch ein Zimmer bei den Eltern bewohnt wurde oder wirklich ein…
…auch wenn man die An- und Heimreisezeit großzügig bemesse. Höhere Überstundenleistungen seien nicht durch Aufzeichnungen nachgewiesen worden. Weitere Prüfungen (erstmalige Hausstandgründung, etc.) hätten daher unterbleiben können. Das Weinseminar richte sich an Weinliebhaber und Einsteiger und sei damit für eine große (auch anderen Berufsgruppen angehörige) Personengruppe…
…und die Kosten der doppelten Haushaltsführung nicht anerkannt werden konnten, weil nach Ansicht des Finanzamtes im gegenständlichen Fall von einer erstmaligen Hausstandsgründung auszugehen sei. Gegen diesen Bescheid wurde am 15.11.2021 fristgerecht Beschwerde erhoben. Im weiteren Verfahren hat das Finanzamt am 31.01.2022…
…Werkverkehr, kein Jobticket und kein Firmen-KFZ." Mit Verweis auf die Begründung in den Vorjahren (erstmalige Hausstandgründung eines ledigen Steuerpflichtigen) wurden im Einkommensteuerbescheid 2025 vom 18.03.2026 die Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten nicht anerkannt und der Pendlereuro auf € 46,- gekürzt. Die…
…Eltern lebt. Der Besuch der Eltern ist nicht als Familienheimfahrt zu werten. Begründet ein alleinstehender Steuerpflichtiger am Beschäftigungsort einen Wohnsitz, ist entweder von einer erstmaligen Hausstandsgründung oder von einer Wohnsitzbegründung bzw. -verlegung auszugehen, die die Zuerkennung von Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung ausschließt. Daran ändert…
…wenn ein befristetes Dienstverhältnis bestehen würde. Wenn der Steuerpflichtige jedoch bei seinen Eltern wohnen würde und am Beschäftigungsort eine Wohnung mieten würde, so sei von einer erstmaligen Hausstandsgründung auszugehen. Es würden somit keine Familienheimfahrten zustehen, obwohl zum damaligen Dienstgeber KlubA ein befristetes Dienstverhältnis bestanden habe…
…Zorn, EStG24 (2024) § 16 Tz 201/6) Begründet ein allein stehender Steuerpflichtiger am Beschäftigungsort einen Wohnsitz, ist zu prüfen, ob nicht entweder von einer erstmaligen Hausstandsgründung oder von einer Wohnsitzverlegung auszugehen ist. (E 22.3.2018, Ra 2016/15/0028; E 24.9.2007, 2006…
…Beschäftigungsort einen Wohnsitz, ist besonders zu prüfen, ob nicht entweder von einer erstmaligen Hausstandsgründung oder von einer Wohnsitzverlegung auszugehen ist. In beiden Fällen stehen ab der Wohnsitzbegründung bzw. -verlegung keine Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung zu. Im Zuge der Erhebungen wurde bekanntgegeben, dass die Steuerpflichtige…