…sondern unter Zugrundelegung der Gesetzesmaterialien zur § 30 Abs. 4 Z 1 EStG 1988 komme es auf die erstmalige tatsächliche Bebauungsmöglichkeit an. Diese ist vom Gericht im Einzelfall zu prüfen. Im beim VwGH anhängigen Beschwerdefall war dies das Jahr 2015 und lag daher dieses Jahr eindeutig…
…bis zur Änderung im Februar 1989 auf "Grünlandwidmung" gelautet habe. Erst ab Februar 1989 sei das Grundstück in Bauland umgewidmet worden, wodurch sich eine Änderung in der Bebauungsmöglichkeit ergeben habe. Wie das BFG in seinem Erkenntnis RV/1100616/2016 vom 27.9.2021 ausführe, stelle …
…Planungen über das Gebäude haben Sie bereits vor Abschluss des Kaufvertrages über das Grundstück mitgewirkt ? Wir erkundigten uns bei der Firma L-GmbH über Situierungs- und Bebauungsmöglichkeiten. - Welche Verträge wurden mit dem Bauführer abgeschlossen ? (Um Vorlage aller bezüglichen Treuhand- und Werkverträge wird ersucht) Werkvertrag des…
…Planungen über das Gebäude haben Sie bereits vor Abschluss des Kaufvertrages über das Grundstück mitgewirkt ? Wir erkundigten uns bei der Firma L-GmbH über Situierungs- und Bebauungsmöglichkeiten. - Welche Verträge wurden mit dem Bauführer abgeschlossen ? (Um Vorlage aller bezüglichen Treuhand- und Werkverträge wird ersucht) Werkvertrag des…
…Dies zeigten allein schon die zahlreichen Wohnbauten, die im Geltungszeitraum des WSG und davor dort errichtet worden seien. Die Umwidmung am 17. September 2015 habe somit nicht die erstmalige Bebaubarkeit im Sinne des § 30 Abs. 4 EStG 1988 bewirkt. Die Anwendung der Ziffer 1 des…
…zumal ich ja nicht über das Grundstück verfügt habe. Aufgrund der Bebauungsmöglichkeiten und den Vorgaben der Wohnbauförderung mussten sich allerdings jeweils zwei Partner finden, damit man zusammenbauen konnte. Zu f) Ja. Zu g) Ich habe die Interessenten im Wesentlichen nur beraten und ein Basishaus aus…
…zumal ich ja nicht über das Grundstück verfügt habe. Aufgrund der Bebauungsmöglichkeiten und den Vorgaben der Wohnbauförderung mussten sich allerdings jeweils zwei Partner finden, damit man zusammenbauen konnte. Zu f) Ja. Zu g) Ich habe die Interessenten im Wesentlichen nur beraten und ein Basishaus aus…
… 303 Abs 4 BAO wieder auf und erließ am 13. Mai 2011 neue Einkommensteuerbescheide 2007 und 2008 bzw. erstmalig für 2009. Begründend wurde ausgeführt, dass Fremdfinanzierungskosten (Zinsen) nur in Höhe von 56% absetzbar seien, da 44% des Gebäudes in die ***F*** ***Name*** GmbH eingelegt wurden…
…Frage der Verfolgungsverjährung ab, sondern ausschließlich davon, ob die anzuwendenden Bestimmungen des ErbStG im Zeitpunkt der erstmaligen Bescheiderlassung (noch) dem Rechtsbestand angehört hätten. Der Bescheid führe nicht den Bescheidadressaten an, er führe lediglich einen Adresskopf und Steuernummer vor der Überschrift "Erbschaftssteuerbescheid" an. Es sei nicht…
…der Gemeinde X genehmigte Flächenwidmungsplan vom 28.6.1990 in welchem die Teilfläche als Bauland-Dorfgebiet ausgewiesen ist, liegt mir vor. War ab diesem Zeitpunkt erstmalig eine Bebauung möglich? Übermitteln Sie den nächstälteren Flächenwidmungsplan aus dem Jahr 1975 samt Genehmigungsvermerk der Gemeinde in welchem die…
…8200. Die Freigabe von Teilen einer Aufschließungszone ist zulässig, wenn die jeweils festgelegten Freigabevoraussetzungen erfüllt sind, der Gemeinde keine unwirtschaftlichen Aufwendungen für die Grundausstattung erwachsen und die ordnungsgemäße Bebauungsmöglichkeit der verbleibenden Restfläche gesichert bleibt. Laut § 3 Abs. 3 der Niederösterreichischen Bauordnung 1976, in der Fassung…
…in den wesentlichen Teilen mit Schreiben vom 2.8.2011 so Stellung: "…reicht allein die Tatsache, dass ein Objekt dem Mietrechtsgesetz unterliegt nicht aus einen Bebauungsabschlag beim Grund und Boden vorzunehmen… Nunmehr wird erstmalig auch eine Minderausnutzung der Bebauung behauptet. Leider bleibt unklar…
…und Bodens geschlossen werden, zumal für die ortsübliche Größe des Bauplatzes zahlreiche vom Steuerpflichtigen nicht beeinflussbare Faktoren wie etwa Ausmaß und Lage des Grundstücks, der vorgeschriebene Abstand zur Straße und zu den Nachbarn, die tatsächlichen Bebauungsmöglichkeiten, die ortsübliche Bebauungsdichte, die Eingliederung in das Ortsbild, etc…