…erhalten und habe keinen Kontakt zur Firma herstellen können. Die Veranlagung des Jahres 2010 sei wegen Nichtvorlage von Erklärungen im Schätzungswege durchgeführt worden. 2011 C***P*** GmbH: Für diese Firma gebe es laut Finanzamt die Anmerkung "Betrugsrisiko". Die Firma habe einen in Vollstreckung befindlichen Saldo…
…Die von der Abgabenbehörde für zulässig erachtete Konstellation (Zahlung der Mietkosten durch den Dienstnehmer und Refundierung durch den Dienstgeber) sei im Gegensatz zur Zahlungsvariante der bfP (Zahlung durch den Dienstgeber und Belastung an den Dienstnehmer im Zuge der Lohnverrechnung) mit einem deutlich höheren Betrugsrisiko verbunden…
…Die von der Abgabenbehörde für zulässig erachtete Konstellation (Zahlung der Mietkosten durch den Dienstnehmer und Refundierung durch den Dienstgeber) sei im Gegensatz zur Zahlungsvariante der bfP (Zahlung durch den Dienstgeber und Belastung an den Dienstnehmer im Zuge der Lohnverrechnung) mit einem deutlich höheren Betrugsrisiko verbunden…
…Die von der Abgabenbehörde für zulässig erachtete Konstellation (Zahlung der Mietkosten durch den Dienstnehmer und Refundierung durch den Dienstgeber) sei im Gegensatz zur Zahlungsvariante der bfP (Zahlung durch den Dienstgeber und Belastung an den Dienstnehmer im Zuge der Lohnverrechnung) mit einem deutlich höheren Betrugsrisiko verbunden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch seinen Richter Dr. Alexander Hajicek über die Beschwerde vom 22.4.2014 des zwischenzeitig verstorbenen H**** R**** sen., StNr **-***/****, zuletzt [Adresse], nunmehr der Verlassenschaft nach H**** R**** sen., vertreten durch Mag. Xe**** No****, öffentliche Notarin, [Adresse], als…
…verbessern und damit der Einkommenserzielung. Aus der übermittelten Judikatur ergebe sich, dass der erhöhte Aufwand der Spitzensportler ein klares Indiz dafür sei, dass es sich zumindest in einem gewissen Prozentsatz nicht um Kosten der privaten Lebensführung oder außergewöhnliche Belastungen handle, sondern um steuerlich anzuerkennende Werbungskosten…
…Vorsteuerbetrugskarussell involviert: Die nach Österreich verbrachten Produkte seien durch die Verrechnung dubioser Kosten für "Veredelungen", "Lizenzen", und "Komplettierung" derart erhöht worden, dass von korrekten Abrechnungen nicht mehr gesprochen werden könne. Die Verrechnung der Produkte mit überhöhten Werten habe lediglich dem Zweck des Vorsteuerbetrugs gedient (vgl…
Die Erstgespräche fanden in einem der X Lokale der Bf statt. Es wurden jedoch weder die Geschäftsanschrift überprüft, noch ob Herr AB tatsächlich für die R- GmbH tätig werden konnte. Die Bf legte einen Firmenbuchauszug sowie die Bestätigung einer UID-Nummer vor. Weitere Unterlagen wurden…
…diese Schätzung den Tatsachen nahe kommt. Die erklärten Umsätze bzw Betriebseinnahmen waren daher wie in den Beschwerdevorentscheidungen um 17.229,69 Euro auf insgesamt 449.127,40 Euro (2012) und um 17.951,92 Euro auf insgesamt 466.749,93 Euro (2013) zu erhöhen. 2 …