IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Andrea Ebner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Porzellangasse 51, 1090 Wien, über die Beschwerde vom 23. August 2024 gegen die Feststellungsbescheide Gruppenträger 2017 bis…
…Konsumation, Bücher, Damenspende, oder müssen, um an der Veranstaltung teilnehmen zu können, neben der Eintrittskarte auch sonstige Leistungen entgeltlich bezogen werden, so gilt als Eintrittsgeld der Gesamtpreis für die Eintrittskarte und die sonstigen Leistungen; eine Steuer nach § 3 Abs. 2 kommt insoweit nicht in Betracht…
Nach dem Vorbringen des Bf habe es sich ausschließlich um beruflich bedingte Fahrten gehandelt. Die Firma ***P*** etwa sei ein wesentlicher Projektpartner seiner Gemeinde und einer der größten Arbeitgeber in der Region; die Firma ***K*** sei im Bereich Bau und Architektur für die Gemeinde tätig…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. R.in der Beschwerdesache F. A., A-Straße 1, 1000 A-Gemeinde, gegen den Bescheid des Finanzamts Baden Mödling vom 18. Jänner 2011, betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2009 zu Recht erkannt: I. Der…
Das ***Gut1*** Magazin wird von der Beschwerdeführerin nicht zum Verkauf angeboten und ist auch sonst nicht im freien Handel erhältlich. Seit dem Jahr 2020 werden den Inhabern der ***Gut1*** Mitglieds-/Patenschaftskarten nur noch zwei Exemplare jährlich zugesandt (vgl Außenprüfungsbericht der belangten Behörde vom 20.10…
Die Tracking-Informationen wurden der belangten Behörde im Datenraum als PDF-Listen am 18. Februar 2024 bereitgestellt. Die Informationen in den Trackingunterlagen stammen aus den Kundenbetreuerteams, die diese im Nachgang zu den Veranstaltungen erheben. Die Trackingunterlagen enthalten keine Protokolle über den Inhalt der bei den…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Walter Aiglsdorfer in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Plan Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Kudlichstraße 41-43, 4020 Linz, über die Beschwerde vom 29. Juli 2016 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 21…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Susanne Feichtenschlager in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch den Obmann ***V*** und durch das Steuerbüro Mag. R. Vejvar-J. Haunschmid KG, Manzenreith 37, 4240 Lasberg, über die Beschwerde vom 7. August 2019…
…Konsumation, Bücher, Damenspende, oder müssen, um an der Veranstaltung teilnehmen zu können, neben der Eintrittskarte auch sonstige Leistungen entgeltlich bezogen werden, so gilt als Eintrittsgeld der Gesamtpreis für die Eintrittskarte und die sonstigen Leistungen; eine Steuer nach § 3 Abs. 2 kommt insoweit nicht in Betracht…
…von einem Unternehmer für die Überlassung von Arbeitskräften an einen anderen Unternehmer vergüteten Löhne der USt unterliegen und der Ersatz dieser Kosten nicht zu den durchlaufenden Posten zählen. Wenn also entgeltliche Personalgestellungen privater Unternehmer an andere Unternehmer USt-pflichtig sind, liegt jedenfalls eine Wettbewerbsverzerrung vor…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende Mag. Susanne Haim, den Richter Mag. Ulrich Petrag-Wolf sowie die fachkundigen Laienrichter Mag Andrea Prozek und Mag Michael Heumesser in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Vanas & Partner SteuerberatungsgmbH, Teinfaltstraße 9/7, 1010…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch seinen Richter Dr. Alexander Hajicek über die Beschwerde des R**** M****, Adr****, vertreten durch Mag. Hubert Traudtner, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Wipplingerstraße 20/8-9, gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 6, vom 12.5…
…Eintrittsberechtigungen" gehandelt, unzutreffend. Entsprechend Rz. 641f UStR seien sonstige Leistungen im Zusammenhang mit Eintrittsberechtigungen deren Wesensmerkmal in der entgeltlichen Gewährung des Rechts auf Eintritt zu einer Veranstaltung bestehe. Es soll sich um allgemein zugängliche Veranstaltungen handeln, was gegenständlich nicht der Fall sei. Ähnlich argumentierten auch…
…sich um eine bloße Zusammenfassung eines von den Streitparteien unstrittigen Sachverhaltes handelte. Im dortigen Fall wurde die unternehmerische Tätigkeit aus dem Nachweis der geschäftlichen Tätigkeit im Zusammenhang mit entgeltlichen Fußballveranstaltungen (Eintrittsberechtigungen) als glaubhaft angesehen. Die übrigen Feststellungen betreffen die rechtliche Beurteilung von Geschenken und vermeintlichen…
Selbst wenn man die Unternehmereigenschaft der ***Bezeichnung Person1*** verneinen sollte, so würde dies die Betriebsprüfung nicht zum Ziel führen. Auch dann wäre die Lieferung umsatzsteuerlich nicht der Berufungswerberin zuzurechnen. Das Umsatzsteuergesetz knüpft die Steuerpflicht im Haupttatbestand an die Absatzleistung von Unternehmern. Leistungen, die nicht von…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende Mag. Eva Woracsek und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Margit Mayr, KomzlR Ing. Josef Bitzinger und KR Michael Fiala im Beisein der Schriftführerin Christina Seper in der Beschwerdesache des Dr. Bf., AdresseBf, vertreten durch Stb, AdresseStb…
…Betätigung. Die Finanzverwaltung vertrete die Auffassung, dass als Körpersport jede Art von sportlicher Betätigung verstanden werden könne. Als Beispiele würden sich in der Literatur die Veranstaltung entgeltlicher Kurse zur Erlangung des Flugscheines, des Motorbootführerscheines oder andere Unterrichtserteilung wie z.B. Segelunterricht finden unter der Voraussetzung…
…IESG und auch ASVG. In § 917 ABGB werde ua festgestellt, dass bei einem entgeltlichen Vertrag entweder Handlungen mit Handlungen oder Sachen mit Handlungen vergolten werden. Nachdem aber nicht jede synallagmatische Leistung, wie etwa ein Kaufvertrag relevant sei, sei hier nur auf jenen Begriff des Entgelts…
…Betätigung. Die Finanzverwaltung vertrete die Auffassung, dass als Körpersport jede Art von sportlicher Betätigung verstanden werden könne. Als Beispiele würden sich in der Literatur die Veranstaltung entgeltlicher Kurse zur Erlangung des Flugscheines, des Motorbootführerscheines oder andere Unterrichtserteilung wie z.B. Segelunterricht finden unter der Voraussetzung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Josef Zwilling in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch STÖGER+PARTNER Steuerberatung GMBH, Berchtesgadner Straße 3, 5020 Salzburg, über die Beschwerde vom 21. August 2008 gegen den Bescheid des FA Salzburg-Stadt (nunmehr…