…dass hinsichtlich der elektronischen Rechnungen keine Nachweise erbracht worden seien. Nachstehende Rechnungen sind strittig: | Sequenznummer | Aussteller | Vorsteuern in Euro | 87 | LLLGmbH | 319,00 | 88 | Stein und Reinigung GmbH 1.Teilrechnung | 792,00 | 89 | 2…
…Ihre Steuererklärung per Internet". Unter Bezugnahme auf das zuvorgenannte abgabenbehördliche Schreiben wurde mit dem an das Finanzamt adressierten Bf.-Ersuchen vom 30.November 2016 betreffend Angaben hinsichtlich des Weges, auf dem die Bf.-Buchhaltung das elektronische Formular E30 an das Finanzamt übermitteln könne, u.a…
…ebenso zu berücksichtigen wie fristgerechte. Daher wurde auch die verspätete Vorhaltsbeantwortung entsprechend berücksichtigt. Da bereits die Unternehmereigenschaft nicht vorliegt, sind weitere Ausführungen über das Vorliegen von gültigen elektronischen Rechnungen oder über das Vorliegen von nicht abzugsfähigen Aufwendungen (Repräsentationsaufwendungen) entbehrlich. 3.2. Zu Spruchpunkt II. (Revision) …
…technische ... Beratung... 5. die Datenverarbeitung... 13. die Telekommunikationsdienste... 15. die auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistungen... Die gegenständlichen Leistungen des Jahres 2009 fallen, auch wenn im Konkreten die Subsumierung sich nicht eindeutig abgrenzen lässt, unter die angeführten sonstigen Leistungen des § 3a Abs. 10 UStG 1994…
…Bezug auf Anbringen (§ 86a BAO), Erledigungen (§ 97 Abs. 3 BAO), elektronische Akteneinsicht (§ 90a BAO) und Entrichtung von Abgaben im Wege der Überweisung (§ 211 Abs. 3 BAO), soweit nicht eigene Vorschriften bestehen. (2) Die automationsunterstützte Datenübertragung ist zulässig für die Funktionen, die dem jeweiligen Teilnehmer in…
…normalerweise immer eine Zusendung per Post erhalten, worauf ich auch gewartet habe, ich habe nicht erwartet, dass mir auf einmal diese elektronisch zugesendet wird, denn es sei so, dass ich bis dahin sehr selten in Finanz-Online nachschauen würde, bestimmt gibts sehr viele andere Bürger…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Mit elektronischem Antrag beantragte die Beschwerdeführerin (Bf.) die Erstattung von Vorsteuerbeträgen für den Zeitraum 1-12/2013 in Höhe von 12.054,26 €. Mit Bescheid über die Erstattung von Vorsteuern für oa. Zeitraum vom 25…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob bei der Grunderwerbsteuer ausschließlich Notare oder Rechtsanwälte die Abgabenerklärung elektronisch vorlegen müssen oder ob auch eine von den Vertragsteilen im Papiermedium vorgelegte Abgabenerklärung den Voraussetzungen des § 10 GrEStG 1987 entspricht. 1. Verfahrensablauf bisher…
…zumal die Finanzbehörden nicht, wie z.B. Gerichte, am elektronischen Rechtsverkehr (WEB-ERV) teilnehmen. Die derzeitige verwaltungsrechtliche Judikatur ist einhellig der Meinung, dass der Absender den Nachweis zu erbringen hat, dass die Übermittlung eines FAX erfolgreich war. Dies ist vor allem im Hinblick auf die…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob bei der Grunderwerbsteuer ausschließlich Notare oder Rechtsanwälte die Abgabenerklärung elektronisch vorlegen müssen oder ob auch eine von den Vertragsteilen im Papiermedium vorgelegte Abgabenerklärung den Voraussetzungen des § 10 GrEStG 1987 entspricht. 1. Verfahrensablauf bisher…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache Bf., 2514, vertreten durch PWB Wirtschaftspr u Steuerb GmbH, Wolfholzg 1-3, 2345 Brunn am Gebirge gegen den Bescheid des…
…am 15.11.2016 fällig wurde. Ob betreffend den angefochtenen Bescheid eine E-Mail-Verständigung an den Bf. erging ist nicht aktenkundig. Auf elektronisch zugestellten Abgabenbescheiden ist am Dokumentende die Amtssignatur im Sinn des § 19 E-Government-Gesetz als Signaturblock abgedruckt. In der Zeile „Datum…