…nur dazu anzumieten, von dort aus eine Tätigkeit durchzuführen, die nur einmal monatlich eine eintägige Anwesenheit meist bloß eines Einzelnen erfordert, zumal das Mietverhältnis bereits vor dem geschäftlichen Engagement eingegangen wurde und nicht umgekehrt, wie vom Bf behauptet. Aus diesen Erwägungen folgt, dass die Anmietung…
…Einer dieser Vorträge wurde vom Bf. gehalten. Innerhalb dieser eintägigen Fachtagung lag eine Pause von 30 Minuten und eine Mittagspause von 60 Minuten. Das BFG gelangte zu der Auffassung, dass es sich um eine fremdbestimmte berufliche Reise handelte, weil der Freitag ein regulärer Arbeitstag war…
…aus, dass die Spielzeit der Opernhäuser grundsätzlich von August bis Juni laufe, weshalb die Einkünfte im Jahr 2010 aus demselben Engagement (in Form von Werkverträgen) wie auch im Jahr 2009 stammen würden. Da auch im Jahr 2009 von Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit ausgegangen worden sei…
…die Leasingnehmerin vorgesehen (unter Einbeziehung der Versicherungsleistungen). Bei Nichtwiederherstellbarkeit oder dauerhafter Unbenutzbarkeit des Leasingobjektes sollte die Leasingnehmerin an die Leasinggeberin einen Ablösebetrag plus ein einmaliges Pauschalentgelt von 70.000,00 € bezahlen. Ein allfälliger Verwertungsmehrerlös sollte im Verhältnis 75 (Leasingnehmerin) zu 25 (Leasinggeberin) aufgeteilt werden.…