…4. Juni 2010 bis 31. Juli 2011 ein Kfz-Sachbezug iHv € 600 pro Monat versteuert worden sei. Demgegenüber stehe der effektive Kapitaldienst der Kostenübernahme ***2***. Diese Zahlung an ***2*** wären nichts anderes als Kostenübernahmen für den Pkw. Laut Lohnsteuerrichtlinien seien Kostenübernahmen vom Sachbezugswert abzuziehen…
…ErfNr***, StNr*** einen an die GMBH zu Handen der WT Wirtschaftsprüfung GmbH & Co KG adressierten Gesellschaftsteuerbescheid mit dem Betreff: "Atypisch stille Gesellschaftseinlagen samt Agio in der Gesamthöhe von € 3.199.566,50 der Tranchen 2007/I und 2007/II laut Selbstanzeige vom 11. Juli…
…seinen Standpunkt die VwGH-Erkenntnisse 2003/13/0018 und 2011/13/0055 ins Treffen, wonach nur effektive Zahlungen maßgebend sind. Die vom GF selbst erstellten Aufstellungen zu seinen GF-Vergütungen beinhalten Folgendes: 1. Verrechnungskonto 2008 | Stand 31.12.2008 | 11.252,56 |…
(1) Am Schluss eines jeden Geschäftsjahres wird der Gewinn oder Verlust berechnet. Unter Gewinn oder Verlust ist das nach dem dritten Buch des UGB unter möglichst weitgehender Beachtung der Vorschriften des § 5 EStG ermittelte Ergebnis ohne Berücksichtigung von Körperschaftssteuern zu verstehen und zwar einschließlich sämtlicher…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache der BF , f , vertreten durch V gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 20. Juni 2008, ErfNr . , betreffend Gesellschaftsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache des VORNAME FAMILIENNAME als Rechtsnachfolger der FAMILIENNAME GmbH, ADRESSE, vertreten durch Steuer- und Wirtschaftberatung GmbH, Ferstelg. 6/7, 1090 Wien über die Beschwerde vom 02.10.2012 gegen den Bescheid der…
Der Beitritt von Herrn W.E. zum Immobilienleasing-Mietvertrag vom 25./26. Mai 1992, abgeschlossen zwischen der I. GmbH und der bf. Gesellschaft m.b.H. war aus Gründen der Kreditsicherheit erforderlich. Die bf. Gesellschaft m.b.H. war eine juristische Person mit beschränkter Haftung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ÖBUG Dr. Nikolaus WTH GmbH , St Veitg 8, 1130 Wien, über die Beschwerde vom 16. März 2018 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 3/6/7…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke in der Beschwerdesache betreffend die als Beschwerde weitergeltende Berufung der A B Datenverarbeitungs OEG, Adresse, Rechtsnachfolgerin BCA EDV-Beratung GmbH, ebendort, vertreten durch Roland Wagerer, Steuerberater, 1220 Wien, Pappelweg 1/10, vom 12…
Mit Vorlagebericht vom 18.11.2020 (OZ 39) legte die Abgabenbehörde die Bescheidbeschwerden dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vor. In der gesonderten Stellungnahme vom 17.11.2020 (OZ 38) hält die Abgabenbehörde dem Vorbringen der Beschwerdeführerin im Vorlageantrag - soweit für den Streitfall relevant - entgegen, dass ein…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin A in der Beschwerdesache B, vertreten durch Mag. Walter Lettner, 15. Straße 14, 3331 Kematen an der Ybbs , gegen den Bescheid des Finanzamts Amstetten Melk Scheibbs vom 22.05.2014, betreffend Einkommensteuer 2013 zu Recht…
Es ist weiters festzuhalten, dass sehr wohl gegenüber Lieferanten und Kunden kommuniziert worden ist, dass Frau H**** nun alleinige Eigentümerin des Unternehmens ist. Dies ist neben dem bereits bekannten Vertragsabschluss betreffend Betriebsmittelkredit auch an der Darstellung im Katalog 2008 erkennbar, dessen Fertigstellung im Herbst 2007…
Für die Beurteilung der Frage, ob gewerblicher Grundstückshandel vorliegt, sind auch Grundstückveräußerungen durch Miteigentumsgemeinschaften und vermögensverwaltende Personengesellschaften, an denen der Steuerpflichtige beteiligt ist, zu berücksichtigen (Doralt/Kauba, aaO Tz 128 und dort zit. Jud.). Von Bedeutung sind die Anzahl und der Umfang der Beteiligungen, die…
b. Auch die an die Kapitalherabsetzung anschließende - und hier steuerlich separat zu beurteilende - (effektive) Kapitalerhöhung durch die Ausgabe von jungen Aktien stellt keine Realisierung iSd § 27 EStG 1988 idF BGBl I 112/2011 dar. Der Vorgang der Kapitalerhöhung kann grundsätzlich nicht in einen Veräußerungsvorgang durch…
…solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Bei der im Beschwerdefall zu lösenden Rechtsfrage handelt es sich um die Bemessungsgrundlage für den unbestrittenen Steuertatbestand einer freiwilligen Gesellschaftereinlage. Diese ist eindeutig durch das Gesetz gelöst…
***Z*** hat sich dabei auf Ebene der ***H Privatstiftung*** die beherrschende Stellung des Stifters durch Vorbehalt von Einflussnahme- und Gestaltungsmöglichkeiten gesichert. So hat sich der Stifter auf Lebenszeit als Stiftungsvorstand mit Einzelzeichnungsberechtigung (nach außen) eingesetzt; das bindende Vorschlagsrecht bei Neubenennung eines Stiftungsvorstandes vorbehalten; ein Änderungsrecht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache Fa, Adr, vertreten durch Steuerberater, gegen den Bescheid des FA GVG vom 17.06.2013, ErfNr, betreffend Gesellschaftssteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den…
"Vor dem Hintergrund der mit Ablauf des 31. Juli 2008 in Kraft getretenen Aufhebung des § 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG durch den Verfassungsgerichtshof (Erkenntnis vom 15. Juni 2007, G 23/07 u. a.), des infolge des Zeitablaufs immer kleiner werdenden Kreises potentiell von der…
…Die Nichteintreibung der Forderung stelle einen Forderungsverzicht dar. Zum 31.12.2010 seien der ***X1-GmbH*** "abschließend effektiv weitere Mittel" entzogen worden und sei daher dieses Datum als Zeitpunkt des Zuflusses (der verdeckten Ausschüttung) zu sehen (Seite 4). Der Beschwerdeführer sei durch den Verzicht auf…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Böck&Partner Hainfeld StB GmbH, betreffend die Beschwerde vom 27.7.2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes…