…dem Bundesfinanzgericht am 8. August 2018 die seit dem Jahr 2006 ergangenen Bewilligungen zur Teilnahme am Informatikverfahren sowie zur Gestellung und Abfertigung an zugelassenen Warenorten und teilte mit, seit dem 1. Mai 2016 seien Informatikbewilligungen nur mehr systembedingt in e-Zoll hinterlegt, weil seit diesem…
…mit einer Bewilligung zur Teilnahme am Informatikverfahren sowie der Gestellung und Abfertigung von Waren an zugelassenen Warenorten. Aus der Anlage zur Bewilligung geht insbesondere hervor, dass die Versandverfahren für bestimmte Waren, deren Ankunft der zugeordneten Zollstelle anzuzeigen ist, bei den in der e-zoll-Bewilligung…
…die sie als Bewilligungsinhaberin einzuhalten hatte, ist auch im Punkt 4a) der Anlage zu Zahl e. angeführt, wonach die Ankunft der für den Warenort zuständigen Zollstelle mittels elektronischer Nachricht "Ankunftsanzeige" mitzuteilen ist …., wenn Waren an einem in der e-zoll-Bewilligung genannten Warenort eintreffen…
…vom 30.07.2021 teilte der Bf. dem Zollamt Österreich u.a. mit: "Als ich am 3.9.2018 meine eigene E-Zoll-Bewilligung erhielt, war mein Abgabenkonto noch nicht eingerichtet und ich konnte weiterhin das **SpedG**-Abgabenkonto verwenden. Zu diesem Zeitpunkt ersuchte ich alle…
…in Richtung B verlassen hat. Am 10. Jänner 2007 wurde mittels des Systems e-Zoll in indirekter Vertretung der Bf beim Zollamt eine Zollanmeldung zur Überführung in das Zollverfahren der aktiven Veredelung mit vereinfachter Bewilligung abgegeben. Wie schon bei den letzten aktiven Veredelungen hat die…
…Austria), noch vor der (telefonischen) Kontaktaufnahme mit dem ihm namhaft gemachten örtlich zuständigen (lokalen) Kontrollmanager wegen der Einleitung eines sog. Notfallverfahrens („Fallback“), bereits die Verzollung der Waren im e-Zoll-System veranlasst habe. Die zeitliche Handlungsabfolge des Geschehens (erstmaliger Anruf des Bf. beim Kontrollmanager, nicht…
…Firma E, S1, als Anmelder, in den Zollverfahren a) CRN 34 vom 20. Oktober 2008 und b) CRN 56 vom 5. November 2008, zur Eingangsabfertigung der unter Position 1 der Anmeldungen genannten Waren, nämlich 45 Packstücke Stahlräder [a)] und 13 Packstücke Felgen [b)] zum zoll…
…Nachweise vorzulegen: In Fällen der Wiederausfuhr die MRN (bei e-zoll) oder das mit Austrittsbestätigung versehene Exemplar der Wiederausfuhr (im Fall-back-Verfahren); in Fällen der Überführung in ein anderes Zollverfahren die MRN (bei e-zoll) oder eine Durchschrift des Zollpapiers oder ersatzweise eines anderen…
…vom 19. Jänner 2017 (eingelangt am 20. Jänner 2017) habe die Beschwerdeführerin die Änderung des Warenwertes beantragt. Die Angaben in den Feldern 22 und 46 der Zollanmeldung wurden im zollrechtlichen Informatikverfahren (e-zoll) am 3. Februar 2017 korrigiert. Mit dem bekämpften Bescheid vom 24. März…
…begleitet hat, nach den in der Bewilligung enthaltenen Vorschriften zustellen oder zur Verfügung halten. ... IV. Beweiswürdigung und rechtliche Erwägungen: Der unter II. angeführte Sachverhalt ergibt sich aus der Aktenlage, dem bisherigen Vorbringen der Bf und den abgespeicherten Daten im EDV-System "e-zoll". Außerdem wurde…
…Fällen nicht zutreffen. Beim „Fallback-Verfahren“ handle es sich um ein papiergestütztes Notfallverfahren im Falle eines Systemausfalls, eine nachträgliche Erfassung in e-zoll sei nicht vorgesehen. Die im gegenständlichen Fall im NCTS abgefragten Zeiten würden zudem jeweils der in Österreich gültigen Zeit entsprechen. Bei der…
…Fällen nicht zutreffen. Beim „Fallback-Verfahren“ handle es sich um ein papiergestütztes Notfallverfahren im Falle eines Systemausfalls, eine nachträgliche Erfassung in e-zoll sei nicht vorgesehen. Die im gegenständlichen Fall im NCTS abgefragten Zeiten würden zudem jeweils der in Österreich gültigen Zeit entsprechen. Bei der…
…Fällen nicht zutreffen. Beim „Fallback-Verfahren“ handle es sich um ein papiergestütztes Notfallverfahren im Falle eines Systemausfalls, eine nachträgliche Erfassung in e-zoll sei nicht vorgesehen. Die im gegenständlichen Fall im NCTS abgefragten Zeiten würden zudem jeweils der in Österreich gültigen Zeit entsprechen. Bei der…
…Fällen nicht zutreffen. Beim „Fallback-Verfahren“ handle es sich um ein papiergestütztes Notfallverfahren im Falle eines Systemausfalls, eine nachträgliche Erfassung in e-zoll sei nicht vorgesehen. Die im gegenständlichen Fall im NCTS abgefragten Zeiten würden zudem jeweils der in Österreich gültigen Zeit entsprechen. Bei der…
…Fällen nicht zutreffen. Beim „Fallback-Verfahren“ handle es sich um ein papiergestütztes Notfallverfahren im Falle eines Systemausfalls, eine nachträgliche Erfassung in e-zoll sei nicht vorgesehen. Die im gegenständlichen Fall im NCTS abgefragten Zeiten würden zudem jeweils der in Österreich gültigen Zeit entsprechen. Bei der…
…Fällen nicht zutreffen. Beim „Fallback-Verfahren“ handle es sich um ein papiergestütztes Notfallverfahren im Falle eines Systemausfalls, eine nachträgliche Erfassung in e-zoll sei nicht vorgesehen. Die im gegenständlichen Fall im NCTS abgefragten Zeiten würden zudem jeweils der in Österreich gültigen Zeit entsprechen. Bei der…
…Fällen nicht zutreffen. Beim „Fallback-Verfahren“ handle es sich um ein papiergestütztes Notfallverfahren im Falle eines Systemausfalls, eine nachträgliche Erfassung in e-zoll sei nicht vorgesehen. Die im gegenständlichen Fall im NCTS abgefragten Zeiten würden zudem jeweils der in Österreich gültigen Zeit entsprechen. Bei der…
…zur e-zoll-Anmeldung vom 20. Juni 2011, CRN 11AT2300000IVC1NWE0, unbestritten und durch Dokumente belegt. Die Spedition, als Inhaberin einer Bewilligung zur Teilnahme am Informatikverfahren gemäß § 55 Abs 3 ZollR-DG sowie der Gestellung und Abfertigung an zugelassenen Warenorten gemäß § 11 Abs 7 ZollR-DG…
…e-Zoll-Bewilligung) erteilt. Darüber hinaus erkannte die Zollbehörde der Bf mit Bescheid vom 16. Oktober 2009 den Status eines zugelassenen Empfängers zu. Die Beschwerdeführerin war gemäß Art 408 Abs 1 ZK-DVO und aufgrund der im Bescheid vom 16. Oktober 2009 über die Bewilligung…
…e-Zoll-Bewilligung) erteilt. Darüber hinaus erkannte die Zollbehörde der Bf mit Bescheid vom 16. Oktober 2009 den Status eines zugelassenen Empfängers zu. Die Beschwerdeführerin war gemäß Art 408 Abs 1 ZK-DVO und aufgrund der im Bescheid vom 16. Oktober 2009 über die Bewilligung…