…einer überlassenen Wohnung in einem Mehrfamilienhaus und einem Einfamilienhaus bestehen soll, speziell wo auch die belangte Behörde zutreffend festgestellt hat, dass das verfahrensgegenständliche Wohngebäude nur durchschnittlichen bürgerlichen Verhältnissen entspricht (Berufungsentscheidung, Seite 27). Faktum ist, dass Dienstwohnungen in der Praxis häufig dann vom Arbeitgeber zur Verfügung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Vertr., über die Beschwerde vom 05.06.2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom 04.06.2012, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2011 zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Christian Seywald in der Beschwerdesache ***Bf1*** (Beschwerdeführer, abgekürzt: Bf.), ***Bf1-Adr*** Deutschland, vertreten durch Stb, über die Beschwerde des Bf. vom 27. Mai 2020 gegen den Einkommensteuerbescheid 2018 des Finanzamtes Y vom 8. Mai…
…und der Größe (ca. 15 Mitarbeiter) der Beschwerdeführerin - im Vergleich mit der Vergütung anderer Geschäftsführer nicht als fremdunüblich oder unangemessen hoch erkannt werden (vgl. zu durchschnittlichen Geschäftsführervergütungen im gegenständlichen Zeitraum ua https://www.vol.at/manager-gehlter-in-sterreich-deutlich-gestiegen/2470728 [VOL, 19. 6…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache des A, Adresse, über die Beschwerde vom 31. Jänner 2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 24. Jänner 2018 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2016…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 27. September 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 25. September 2025 betreffend Einkommensteuer 2024 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I…
…2020 und 12/2019; von der Mutter aus 06,07,08/2017. Das aus diesen Lohnzetteln ermittelte durchschnittliche Monatseinkommen umgerechnet in Euro ergibt ca 2.250 € für einen Monat. Beigelegt war auch ein sehr unvollständiges Konvolut von Kontobewegungen des Kontos vom Bf. bei der …
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ACHLEITNER + PARTNER Steuerberatung GmbH, Hans Hatschek-Straße 19-23, 4840 Vöcklabruck, über die Beschwerde vom 7. Juni 2017 gegen den Feststellungsbescheid 2015 des Finanzamtes Linz vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 6. April 2018 gegen den Bescheid des ***FA*** (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 23. März 2018 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2017 zu Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., gegen den Bescheid des Finanzamt Li vom 27.02.2014, Steuernummer 1234567, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013 zu Recht erkannt: Der Einkommensteuerbescheid für 2013 wird wie folgt abgeändert: | Einkommen |…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerde des Bf., Adresse, PLZ-Ort, vom 27. Februar 2019 gegen den Bescheid der belangten Behörde, Finanzamt Wien 2/20/21/22, vom 22. Jänner 2019, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2016, zu Recht…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Anna Maria Radschek in der Beschwerdesache Bf., W, gegen die Bescheide des Finanzamtes 4/5/10, St.Nr., vom 03.12.2007, betreffend Einkommensteuer 2006 und Festsetzung eines Verspätungszuschlages betreffend Einkommensteuer 2006 beschlossen: Der angefochtene Bescheid betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache Bf., X-Strasse, Wien, vertreten durch Steuerberater, Y-Gasse, W, gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 15.12.2014 betreffend Einkommensteuer 2013 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben. Der…