IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Roppenser & Partner Steuerberatung GmbH, 4600 Wels Carl-Blum-Straße 16 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Linz vom 15.04.2010 und 2.3.2011, zu Steuernummer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Pavlik über die Beschwerde des Bf, vertreten durch Stb, vom 07.11.2011, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 04.10.2011, betreffend Umsatzsteuer 2006 und Einkommensteuer 2006…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Andrea Müller-Dobler MBA MSc in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Andrea Müller-Morawetz, Jagdgasse 25, 1100 Wien über die Beschwerde vom 31. Juli 2015 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien…
(7) Eine sonstige Leistung, die an einen Nichtunternehmer im Sinne des Abs. 5 Z 3 ausgeführt wird, wird vorbehaltlich der Abs. 8 bis 16 und Art. 3a an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt. Wird die sonstige Leistung von einer…
Hätte es die wertvollen Leistungen im Werte von 576.000 S brutto tatsächlich gegeben, wäre zumindest zu erwarten gewesen, dass es der Bf möglich gewesen wäre, die Durchführung der angeblichen Tätigkeiten nachzuweisen. Hätte es die angeblichen Leistungen gegeben, hätte es Besprechungen mit einem Vertreter der…
Zum Hinweis der Vertreterin der Bf, dass die Geschäftsunterlagen der Bf beschlagnahmt worden sind: Tatsächlich sind die Geschäftsunterlagen der Bf im November 2001 beschlagnahmt worden. Dies hinderte die Bf jedoch keineswegs daran, Akteneinsicht in diese Unterlagen zu beantragen. Ein solcher Antrag ist nie gestellt worden…
Leistung: Marketing für Immobilienverkäufe, Marktanalyse Anbieter und Makler, Ausarbeitung Vergleichskonzepte BRD u USA Honorar: ATS 420.000 USt ATS 84.000 für 28 Berater-Mann Tage à ATS 15.000,-- a) Festgestellter Sachverhalt zu 2.2.2.3: Die Leistung wurde nicht erbracht. b) Beweiswürdigung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Walter Aiglsdorfer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Huber & Huber Steuerberatungs und Wirtschaftsprüfungs GmbH, Hauptstraße 57, 7033 Pöttsching, und Englmair Rechtsanwalts GmbH, Dametzstraße 6 / 5. Stock, 4020 Linz, über die Beschwerde vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerde der Bf., Adresse2, 1xxx Wien, vertreten durch Mag. Gabriele Grassegger, Adresse208, 1xxx Wien, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 6/7/15 vom 22. Jänner 2013, betreffend Festsetzung der Abzugssteuer für…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Walter Aiglsdorfer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Paugger Steuerberatung GmbH, Wollzeile 18/16, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 3. Oktober 2012 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 4/5/10…
- wann welche natürlichen Personen welche konkreten Leistungen erbracht haben, da das gesamte schriftlich formulierte Beteiligungsangebot (Prospekt, Treuhandvertrag, atypisch stiller Gesellschaftsvertrag) keinen Hinweis auf eine Urheberschaft der Rechnungsausstellerin enthält, und da es auch keine sonstigen Unterlagen (insbesondere vertragliche Vereinbarungen) gibt, die die Urheberschaft der Rechnungsausstellerin in…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter über die als Beschwerde zu erledigende Berufung der Bf, vertreten durch die micelli Steuerberatung KG, in 8010 Graz, Wilhelm-Raabe-Gasse 14, vom 20.12.2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 01…
…Herrn XX in Konkurs gegangen wären und dass die Personen, die die Rechnungen übernommen hätten Prozente bekämen. Wegen des begründeten Verdachts, dass die Beschwerdeführerin einerseits auf Grund dubioser Rechnungen fingierte Zahlungen leiste und andererseits Lohnzahlungen „in steuerschonenderweise“ bzw. überhaupt ohne Versteuerung vornähme, fanden am 27…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. R in der Beschwerdesache BF, Anschrift, über die Beschwerde vom 31. August 2012 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Innsbruck vom 30. Juli 2012 betreffend Wiederaufnahme der Verfahren hinsichtlich Einkommensteuer für die Jahre…
Bei der Polizei eingegangene (Telefonische Notruf-) Anzeigen wegen Verletzung der Nachtruhe (Lärmexzesse), Gefahr von Leib, Leben und Gesundheit der Mieter als Folge der Bildung von Parallelgesellschaften (Zusammenkunft von Personen zwecks a) Drogen- bzw. Alkoholkonsums, b) Inanspruchnahme von Leistungen von der Prostitution nachgehenden Personen zu lautstärkenintensiven…
Mit E-Mail vom 28.6.2023 übermittelte der steuerliche Vertreter der Bf dem Bundesfinanzgericht auf dessen Ersuchen die von der ***XY OG*** an die Bf gelegten Rechnungen Nr 2011/017, Nr 2012/017 und Nr 2014/013. Mit E-Mail vom 13.9.2023…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Wirtschaftstreuhänder Michael Haberl, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Hauptstraße 65, 8962 Gröbming, über die Beschwerde vom 5. Oktober 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Großbetriebe vom 26…
Mit Schreiben vom 28.3.2024 beantragte der Beschwerdeführer die Akten vollständig zur Einsicht vorzulegen und "durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Vollständigkeit jederzeit überprüft werden kann". Es wurde um neuerlichen Termin zur Akteneinsicht ersucht und ferner beantragt, die Erstbescheide betreffend Umsatz- und Einkommensteuer der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die RichterinR. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 15. Dezember 2016 gegen die Bescheide des Finanzamtes Baden Mödling vom 14. November 2016, betreffend - die Feststellung der Einkünfte gem. § 188 BAO 2014 und - Umsatzsteuer…
- Da ich die Tel Nr. schon gelöscht habe (letzter Kontakt 12/2008!), kann ich ***23*** nicht mehr erreichen, obwohl ich bei einer Befragung von ***23*** nichts zu befürchten hätte. Eventuell wäre eine Kontaktherstellung durch den von mir durch Zufall wieder getroffenen Mitarbeiter bei der ***10…