…335/EWG) stehen, da nach der im Art. 4 Abs. 2 lit a dieser Richtlinie enthaltenen Übergangsregelung die Erhöhung des Kapitals einer Kapitalgesellschaft durch Umwandlung von Gewinnen, Rücklagen oder Rückstellungen nur dann der GesSt unterzogen werden könne, wenn diese Vorgänge am 1. Juli 1984 der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Ploner hinsichtlich der Beschwerden der Bf., vertreten durch die Big-Vor-Stb-Kanzlei, vom 23. September 2010 gegen die nachfolgenden Bescheide des (damals zuständigen) Finanzamtes Klagenfurt, Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern, vom 7. September…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende ***Ri1***, die Richterin ***Ri*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***SenLR1*** und ***SenLR2*** in der Beschwerdesache Bf1, ***Bf1-Adr*** als Rechtsnachfolgerin der Bf2, ***Bf1-Adr*** vertreten durch die TPA Steuerberatung, Wiedner Gürtel 13, Turm 24, 1100 Wien…
…und daher nur die Gesellschafter als Zurechnungsträger der erzielten Einkünfte gesehen werden. Aus slowakischer Sicht hingegen wird eine k.s. als Kapitalgesellschaft und somit intransparent qualifiziert. Fraglich ist, wie Österreich die von der k.s. bezogenen Dividenden in der Hand der österreichischen Gesellschafter (der österreichischen…
…20 Abs. 2 AktG scheitere, wonach Verpflichtungen zu Dienstleistungen nicht Gegenstand einer Sacheinlage sein können. Andererseits sei eine Einlage durch Nichtgesellschafter in eine Kapitalgesellschaft gemäß § 8 Abs 1 KStG nicht möglich. Überdies stelle die Einlage der Arbeitsleistung eine steuerlich unbeachtliche Nutzungseinlage dar. Der Hinweis auf §…
…IV/10/03 und dessen Auslegungskriterien des KVG. Nach einhelliger Rechtsprechung und Lehre sei es Sinn und Zweck des KVG Kapitalzuführungen an Kapitalgesellschaften einer grundsätzlich einmaligen Besteuerung zu unterwerfen. Hingegen führe die Beurteilung des gegenständlichen Sachverhaltes nach rein formalen Kriterien zu Ergebnissen die nicht nur…