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BFG RV/7100997/2013Aufhebung gemäß § 299 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.04.2018

…Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes aus Bosnien-Herzegowina nach Österreich ergibt sich für Fremde und deren Drittstaatsangehörige sohin auch aus den restriktiven fremdenrechtlichen Bestimmungen für den Familiennachzug, wie der Verwaltungsgerichtshof in einigen Erkenntnissen betreffend bosnische Gastarbeiter in Österreich zum Ausdruck gebracht hat (vgl. VwGH v…

BFG RV/7100996/2013Aufhebung gemäß § 299 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.04.2018

…Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes aus Bosnien-Herzegowina nach Österreich ergibt sich für Fremde und deren Drittstaatsangehörige sohin auch aus den restriktiven fremdenrechtlichen Bestimmungen für den Familiennachzug, wie der Verwaltungsgerichtshof in einigen Erkenntnissen betreffend bosnische Gastarbeiter in Österreich zum Ausdruck gebracht hat (vgl. VwGH v…

BFG RV/7100998/2013Aufhebung gemäß § 299 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.04.2018

…Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes aus Bosnien-Herzegowina nach Österreich ergibt sich für Fremde und deren Drittstaatsangehörige sohin auch aus den restriktiven fremdenrechtlichen Bestimmungen für den Familiennachzug, wie der Verwaltungsgerichtshof in einigen Erkenntnissen betreffend bosnische Gastarbeiter in Österreich zum Ausdruck gebracht hat (vgl. VwGH v…

BFG RV/2101306/2016Doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten bei bevorstehender Pensionierung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.02.2018

…18.10.2005, 2005/14/0046, verwiesen, wonach nach inzwischen gängiger Judikatur die Kosten der regelmäßigen Familienheimfahrten und der doppelten Haushaltsführung für Gastarbeiter dauerhaft als Werbungskosten absetzbar seien, wenn es ihnen wirtschaftlich nicht zumutbar sei, ihre Familien nach Österreich nachkommen zu lassen. Dem Beschwerdeführer sei…