Voraussetzung für einen Sicherstellungsauftrag ist, neben der Gefährdung oder Erschwernis der Einbringung der Abgabe, die Verwirklichung eines abgabenpflichtigen Tatbestandes. Das Finanzamt vertritt dazu in seiner Beschwerdevorentscheidung vom 31.3.2017, dass Voraussetzung für die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages die Wahrscheinlichkeit der Entstehung eines noch nicht vollstreckbaren…
Es könne keinen Unterschied machen, ob der Ehegatte der Bf. direkt etwa vom Bildungsministerium oder im Wege der ausgegliederten GmbH entsendet werde. Im Übrigen werde auf den Beamtenbegriff des BDG durch den Klammerausdruck in § 26 Abs. 3 BAO nicht verwiesen. Nach Verlesung von § 11 Abs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 7. Dezember 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 8. November 2022 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2020, Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der…
…Zustellung eines behördlichen Dokuments. Das Finanzamt hat im Postweg mehrfach versucht, in Italien eine Zustellung vorzunehmen. Würden nicht das Unionsrecht, bilaterale und multilaterale Vereinbarungen oder internationale Gepflogenheiten eine Zustellung mit der Post zulassen, läge ein völkerrechtswidriges Verhalten des Finanzamts vor, wenn dieses einen österreichischen Hoheitsakt…
Das Amtssitzabkommen enthält keine positivrechtliche Regelung, die einen allfälligen ungerechtfertigten Übergenuss bei der Bf verhindert, sollte sie im Streitzeitraum vom Zentrum vergleichbare Familienleistungen in ungekürzter Höhe bezogen haben, indem die belangte Behörde die Familienbeihilfe unmittelbar an das Zentrum überweist. Die vorrangige Leistungspflicht Österreichs entfällt nicht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde des A B, Adresse_neu, vom 25.11.2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10, 1030 Wien, Marxergasse 4, vom 12.11.2014, wonach der Antrag vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Silvia Gebhart in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, unvertreten, über die Beschwerde vom 2. Juni 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22, nunmehr Finanzamt Österreich, vom 29. April 2014, betreffend Abweisung…