…Realteilung) zu unterscheiden, die nur eine zivilrechtliche Einzelrechtsnachfolge (und bilanzsteuerrechtliche Gesamtrechtsnachfolge) begründen, aber nicht unter § 19 BAO fallen. Gemäß § 19 Abs. 1 BAO gehen bei der Gesamtrechtsnachfolge die sich aus Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger über. Der Übernehmer tritt dabei…
…Wirtschaftsgüter, die ihr im Zuge der Spaltung übertragen worden seien, Gesamtrechtsnachfolgerinnen. Danach würden die Rechtsnachfolgerinnen auch in die bilanzsteuerrechtlichen Rechte und Pflichten der Rechtsvorgängerin eintreten. Dies bedeute auch, dass steuerliche Fristen und Bewertungsregeln von den übernehmenden Gesellschaften fortzuführen seien. Strittig bleibe nunmehr lediglich die Frage…
…Wirtschaftsgüter, die ihr im Zuge der Spaltung übertragen worden seien, Gesamtrechtsnachfolgerinnen. Danach würden die Rechtsnachfolgerinnen auch in die bilanzsteuerrechtlichen Rechte und Pflichten der Rechtsvorgängerin eintreten. Dies bedeute auch, dass steuerliche Fristen und Bewertungsregeln von den übernehmenden Gesellschaften fortzuführen seien. Strittig bleibe nunmehr lediglich die Frage…
…Wirtschaftsgüter, die ihr im Zuge der Spaltung übertragen worden seien, Gesamtrechtsnachfolgerinnen. Danach würden die Rechtsnachfolgerinnen auch in die bilanzsteuerrechtlichen Rechte und Pflichten der Rechtsvorgängerin eintreten. Dies bedeute auch, dass steuerliche Fristen und Bewertungsregeln von den übernehmenden Gesellschaften fortzuführen seien. Strittig bleibe nunmehr lediglich die Frage…
…aber nicht geboten, da Verluste, die der Rechtsvorgänger erlitten hat, im Allgemeinen nicht die Leistungsfähigkeit des Rechtsnachfolgers beeinträchtigen (vgl zum Ganzen VwGH 15.9.2016, Ra 2015/15/0003, Rn 16-18 mwH). Wurde - wie im gegenständlichen Beschwerdefall - ein Betrieb unter Lebenden übertragen, ist zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache der 1) V GmbH & Co KG (als Rechtsnachfolgerin der VF AG) und 2) der in der Anlage namentlich angeführten Mitunternehmer (atypisch stille Gesellschafter bzw. "Anleger"), die vormals gemeinsam gegenüber der Abgabenbehörde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache X-KG, Firmenadresse, Steuernummer, gegen den Bescheid des FA Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 7. August 2009 betreffend Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO) des Jahres 2005 zu Recht erkannt: Der…
Im Rahmen der Privatautonomie steht es den Organen einer Kapitalgesellschaft grundsätzlich frei, zwischen Eigen- und Fremdfinanzierung zu wählen (Finanzierungsfreiheit). Umfasst ist davon auch die Hingabe von verzinstem oder unverzinstem Fremdkapital durch den Anteilseigner zB in Form von Gesellschafterdarlehen. Eine Umqualifikation in steuerliches Eigenkapital kann nur…
…12.2011. Am 16.8.2012 stellte die Bf1 den Antrag auf Löschung im Firmenbuch. Der Antrag langte beim Firmenbuchgericht am 27.8.2012 ein. Am xx.xx.2012 wurde die Bf2 im Firmenbuch gelöscht. Ab diesem Zeitpunkt ist die Bf1 Rechtsnachfolgerin der Bf2.  …
… 7 Abs 3 KStG-Körperschaften der vorbereitende Anteilswerwerb sehr wohl offenstünde; es werde eine unsachliche Differenzierung zwischen errichtender und verschmelzender Umwandlung sowie zwischen unterschiedlichen Personen als Rechtsnachfolger getroffen; die Versagung des Verlustabzuges wirke wie eine Erdrosselungssteuer und könne im Extremfall zum Versiegen der Steuerquelle führen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache der Bf., Anschrift, vertreten durch EH Tax Consulting Steuerberatungs GmbH, Beheimgasse 11/4, 1170 Wien, über die Beschwerde vom 01.12.2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache der A-KG als Rechtsnachfolgerin der B-AG, Anschrift, vertreten durch HEINLEIN & PARTNER Steuerberater GmbH, Teinfaltstraße 5/4, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 28.05.2010 gegen den Bescheid des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache des VORNAME FAMILIENNAME als Rechtsnachfolger der FAMILIENNAME GmbH, ADRESSE, vertreten durch Steuer- und Wirtschaftberatung GmbH, Ferstelg. 6/7, 1090 Wien über die Beschwerde vom 02.10.2012 gegen den Bescheid der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende Dr. Adebiola Bayer, die Richterin Mag. Karoline Windsteig sowie die fachkundigen Laienrichter Georg Dollinger und Dipl.Ing. Christian Lintl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 22. Oktober 2024 gegen die Bescheide…
…Mag. Franz Glashüttner, Dr. Christian Haid und Mag. Bruno Sundl im Beisein der Schriftführerin Anita Eberhardt über die als Beschwerden zu erledigenden Berufungen der A2-GmbH als Rechtsnachfolgerin der X-GmbH, Adresse, vertreten durch die KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Kudlichstraße 41, 4020…
b. Auch die an die Kapitalherabsetzung anschließende - und hier steuerlich separat zu beurteilende - (effektive) Kapitalerhöhung durch die Ausgabe von jungen Aktien stellt keine Realisierung iSd § 27 EStG 1988 idF BGBl I 112/2011 dar. Der Vorgang der Kapitalerhöhung kann grundsätzlich nicht in einen Veräußerungsvorgang durch…
In der Beschwerde wurde ausgeführt, dass die Wiederaufnahmegründe genau zu beschreiben seien und es ist nicht Sache des Abgabenpflichtigen sei, das Nichtvorliegen von Wiederaufnahmegründen nachzuweisen, sondern Aufgabe der Abgabenbehörde, die von ihr verfügte Wiederaufnahme durch unmissverständliche Hinweise darauf zu begründen, welche Tatsachen oder Beweismittel auf…
…wurden. Die Höhe des Verlustes ist nach den §§ 4 bis 14 zu ermitteln. Nach § 6 Z 9 lit. a EStG 1988 hat der Rechtsnachfolger, wird ein Betrieb, ein Teilbetrieb oder der Anteil eines Gesellschafters, der als Unternehmer (Mitunternehmer) eines Betriebes anzusehen ist, unentgeltlich übernommen, die…
***Z*** hat sich dabei auf Ebene der ***H Privatstiftung*** die beherrschende Stellung des Stifters durch Vorbehalt von Einflussnahme- und Gestaltungsmöglichkeiten gesichert. So hat sich der Stifter auf Lebenszeit als Stiftungsvorstand mit Einzelzeichnungsberechtigung (nach außen) eingesetzt; das bindende Vorschlagsrecht bei Neubenennung eines Stiftungsvorstandes vorbehalten; ein Änderungsrecht…
…Beschluss vom Datum9 des Handelsgerichts Wien zu Gz Zahl5 wurde über die N.N.-GmbH das Konkursverfahren eröffnet. In der Folge ergingen folgende Entscheidungen des Bundesfinanzgerichts (Gegenstand jeweils Umsatzsteuer): - N.N. GmbH als Rechtsnachfolger der Objekt KG1 N.N. GmbH & CoKG: Jahr 2010 und 2011…