…Bf., über die Beschwerde vom 03.10.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt FA vom 04.07.2016, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2015 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerdevorentscheidungen vom 19.10.2017 und vom 1.3.2018 werden gem. § 279…
…02.2024. Rechtliche Würdigung Zu Spruchpunkt I (Gegenstandsloserklärung): Gemäß § 261 Abs. 1 lit. a BAO ist die Bescheidbeschwerde mit Beschwerdevorentscheidung (§ 262) oder mit Beschluss (§278) als gegenstandslos zu erklären, wenn dem Beschwerdebegehren Rechnung getragen wird in einem an die Stelle des angefochtenen Bescheides tretenden Bescheides…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R. in der Beschwerdesache Bf., Adresse, vertreten durch die Firma Ötscherlandtreuhand SteuerberatungsgmbH, Gamingerstraße 23, 3270 Scheibbs, gegen die Bescheide des FA Amstetten Melk Scheibbs betreffend die…
…um Bewilligung einer Nachsicht in Höhe von 3.650,00 € als unbegründet abgewiesen. Dagegen wurde fristgerecht mit Eingabe vom 22. August 2019 Beschwerde eingebracht. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 26. August 2019 hat das Finanzamt die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Dagegen wurde mit Eingabe vom 30…
…Einkommensteuerbescheid durch einen neuen Einkommensteuerbescheid im Sinne der Vereinbarung ersetzt. Gemäß § 261 Abs. 1 lit. a BAO ist die Bescheidbeschwerde mit Beschwerdevorentscheidung (§ 262) oder mit Beschluss (§278) als gegenstandslos zu erklären, wenn dem Beschwerdebegehren Rechnung getragen wird in einem an die Stelle des angefochtenen Bescheides…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R. in der Beschwerdesache Bf., Adresse, vertreten durch Firma Ötscherlandtreuhand SteuerberatungsgmbH, 3270 Scheibbs, Gamingerstr. 23, gegen den Bescheid des FA Amstetten Melk Scheibbs betreffend Abweisung des…
…02.2023). Rechtliche Würdigung Zu Spruchpunkt I (Gegenstandsloserklärung): Gemäß § 261 Abs. 1 lit. a BAO ist die Bescheidbeschwerde mit Beschwerdevorentscheidung (§ 262) oder mit Beschluss (§278) als gegenstandslos zu erklären, wenn dem Beschwerdebegehren Rechnung getragen wird in einem an die Stelle des angefochtenen Bescheides tretenden Bescheides.…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung Gemäß § 261 Abs. 1 lit. a BAO ist die Bescheidbeschwerde mit Beschwerdevorentscheidung (§ 262) oder mit Beschluss (§278) als gegenstandslos zu erklären, wenn dem Beschwerdebegehren Rechnung getragen wird in einem an die Stelle des angefochtenen Bescheides tretenden Bescheides…
… 256 Abs 3 iVm § 264 Abs 4 BAO als gegenstandslos erklärt. Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt. Damit gilt die Bescheidbeschwerde wieder als durch die Beschwerdevorentscheidung v.14.Oktober 2013 erledigt. II. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG…
…Juni 2020 Beschwerde eingebracht. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 19.08.2020 hat das Finanzamt die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Dagegen wurde mit Eingabe vom 02.09.2020 fristgerecht ein Vorlageantrag eingebracht. Mit weiterer Eingabe vom 03.11.2022 zog die beschwerdeführende Partei die Beschwerde vom 10…
B E S C H L U S S Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Name in der Beschwerdesache Bschwf., Adresse, nunmehr vertreten durch B-GmBH gegen die Bescheide des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck betreffend Umsatzsteuer 1998 bis 2001, Umsatzsteuervorauszahlungen Jänner bis September 2002 sowie Einkommensteuer…
…19.08.2021. Erwägungen Zu Spruchpunkt I (Gegenstandsloserklärung) Gemäß § 261 Abs. 1 lit. a BAO ist die Bescheidbeschwerde mit Beschwerdevorentscheidung (§ 262) oder mit Beschluss (§278) als gegenstandslos zu erklären, wenn dem Beschwerdebegehren Rechnung getragen wird in einem an die Stelle des angefochtenen Bescheides tretenden Bescheides…
… 264 Abs. 4 BAO in Verbindung mit § 256 Abs. 3 BAO als gegenstandslos erklärt. Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt. Damit gilt die Bescheidbeschwerde wieder als durch die Beschwerdevorentscheidung vom 14. Mai 2014 erledigt. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung 1. Zu Spruchpunkt I (Gegenstandsloserklärung): § 261 Abs. 1 BAO lautet: "Die Bescheidbeschwerde ist mit Beschwerdevorentscheidung (§ 262) oder mit Beschluss (§ 278) als gegenstandslos zu erklären, wenn dem Beschwerdebegehren Rechnung getragen wird a) in einem an die Stelle des…
…BAO sowie § 261 BAO). Gemäß § 261 Abs. 1 lit. a BAO ist die Bescheidbeschwerde mit Beschwerdevorentscheidung (§ 262 BAO) oder mit Beschluss (§ 278 BAO) als gegenstandslos zu erklären, wenn dem Beschwerdebegehren Rechnung getragen wird in einem an die Stelle des angefochtenen Bescheides tretenden Bescheides. Gemäß § 300…
…Die Beschwerde wurde zurückgenommen. Dies ergibt sich aus der Eingabe der beschwerdeführenden Partei vom 31.01.2024. Rechtliche Würdigung Zu Spruchpunkt I (Gegenstandsloserklärung): Gemäß § 256 Abs. 3 BAO ist eine Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung (§ 262) oder mit Beschluss (§ 278) als gegenstandslos zu erklären, wenn sie zurückgenommen…
…4 BAO als gegenstandslos erklärt. Damit gilt die Beschwerde gemäß § 264 Abs. 3 BAO wieder als durch die Beschwerdevorentscheidung erledigt. Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 iVm Abs. 9 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe § 261 BAO idF BGBl I Nr. 2013/14 lautet: § 261 (1) Die Bescheidbeschwerde ist mit Beschwerdevorentscheidung (§ 262) oder mit Beschluss (§ 278) als gegenstandslos zu erklären, wenn dem Beschwerdebegehren Rechnung getragen wird a) in einem an die Stelle…
…als gegenstandslos erklärt. Die Beschwerdeverfahren werden eingestellt. Damit gelten die Bescheidbeschwerden wieder als durch die Beschwerdevorentscheidungen erledigt. II. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Die beschwerdeführende Partei hat mit Eingabe vom 11. Juli 2014…
…11.2023. Rechtliche Würdigung: Zu Spruchpunkt I (Gegenstandsloserklärung): Gemäß § 261 Abs. 1 lit. a BAO ist die Bescheidbeschwerde mit Beschwerdevorentscheidung (§ 262) oder mit Beschluss (§278) als gegenstandslos zu erklären, wenn dem Beschwerdebegehren Rechnung getragen wird in einem an die Stelle des angefochtenen Bescheides tretenden Bescheides.…