…Berufung des Einschreiters entscheiden. § 19 EStG in der hier anzuwendenden Fassung bestimmt, dass Nachzahlungen im Insolvenzverfahren in dem Kalenderjahr als zugeflossen gelten, für das der Anspruch besteht. Damit ist auf jeden Fall die sog. bedingte Kündigungsentschädigung, nämlich der Bezugszeitraum von 17. 1. bis 31. 3…
…gelten, wie sie sich gegebenfalls aus § 29 Abs.1 AngG bzw. § 1162b ABGB ergeben könnten; diese wären nämlich dann Teil der „bedingten" Kündigungsentschädigung (vgl. OGH vom 25.1.1989, 9 ObS 15/88) und würden auch deren steuerliches Schicksal teilen. Gem. § 271 Abs.2 (bzw…
…November bis 2. Dezember 2009, nicht mehr von ihrer ehemaligen Arbeitgeberin sondern vom "Insolvenzfond" ausbezahlt worden. Zweitens habe das Finanzamt das Finanzamt die bedingte Kündigungsentschädigung für den Zeitraum 2. bis 31. März 2010 (in Höhe von 922,23) bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit als…
…2 iVm § 15 AngG ergibt sich, dass diese (bedingte) Kündigungsentschädigung erst im betroffenen Monat zu leisten ist. Eine Urlaubsersatzleistung, die einen im Zeitpunkt der tatsächlichen Auflösung des Dienstverhältnisses bereits bestehenden offenen (und noch nicht verjährten) Urlaubsanspruch, also (nicht verjährten) Urlaub für das bei Beendigung des…
…Konkursjahr zugerechnet werden, die tatsächlich im Konkursjahr entstanden sind. Der Gesetzgeber hat damit nicht gemeint, dass auch die bedingte Kündigungsentschädigung dem Jahr der Konkurseröffnung zugerechnet werden kann. Vielmehr stand eine sachgerechte Verteilung der Zahlungseingänge im Vordergrund. Dies geht auch aus dem Wortlaut des § 19 Abs…
…Dienstverhältnisses am 01.11.2009 als zugeflossen und sind im Jahr 2009 zu versteuern, auch wenn sie erst am 12.2.2010 ausbezahlt wurden. Eine bedingte Kündigungsentschädigung lag im Beschwerdefall nicht vor, sodass auf Grund der gesetzlichen Regelungen keiner der als Insolvenz Ausfallsgeld ausbezahlten Bezüge…
…ausschließlich Bezüge der Insolvenz Entgelt Fonds Service GmbH, die auf Grund gesetzlicher Fiktion als im Jahr 2009 zugeflossen gelten und daher in diesem Jahr der Besteuerung zu unterziehen sind. Lediglich für die bedingte Kündigungsentschädigung gilt diese Fiktion nicht. Diese ist daher nach der allgemeinen Regel…
…und ein neuer Einkommensteuerbescheid 2008 erlassen. In die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer 2008 wurden dabei die Bezüge aus der im Jahr 2007 ausgeschiedenen bedingten Kündigungsentschädigung in Höhe von € 4.262,89 netto eingearbeitet und damit die Bezüge des Bf, die er durch die A Service…
…10. November 2014 weiter, in welcher dieser nochmals bestätigte, dass die bedingte Kündigungsentschädigung in Höhe von 1.398,43 Euro nunmehr richtig dem Kalenderjahr 2013 zugeordnet worden sei bzw. auch bisher bescheidmäßig im Jahr 2012 nicht erfasst gewesen sei. Ursprünglich sei von Seiten des Bf…
…und 19 EStG 1988) ließen einer Interpretation lt. Lohnzettel 2 keinen Raum. In keiner Quelle sei die Unterscheidung unbedingt/bedingt erwähnt. Daraus leitete er die folgenden Anträge ab: 1.1 Kündigungsentschädigungen a) Für 22. Dezember bis 31. Dezember 2007 beantragte er den Ansatz mit EUR…
…zur Auszahlung an den Bf gelangten, stellen sie Bezüge des Bf dar, die von diesem im Jahr der Auflösung des Dienstverhältnisses zu versteuern sind. Lediglich für die bedingte Kündigungsentschädigung gilt diese Fiktion nicht. Diese ist daher nach der allgemeinen Regel des § 19 Abs 1 EStG…
…samt den bedingten Urlaubsersatzleistungen. Damit sind in dem angesprochenen Lohnzettel der IEF Service GmbH und somit im angefochtenen Bescheid lediglich Bezüge enthalten, deren Ansprüche bereits im Jahr 2008 (spätestens) mit Austritt am 10.12.2008 oder bei vorzeitigem Austritt aus wichtigem Grund (unbedingte Kündigungsentschädigung) für…
…19.9.2013,2011/15/0185, zum Ausdruck gebrachten Rechtsansicht, wonach etwa eine "bedingte Kündigungsentschädigung" erst nach Maßgabe ihres Entstehens als zugeflossen gelte, gegenständlich nicht zu tragen. Eine „unbedingte“ Kündigungsentschädigung, die dem AN bei vorzeitigen Austritt aus wichtigem Grund gem § 29 Abs 1 und 2…
… 29 Abs. 1 AngG (§ 1162 b ABGB) ergeben könnten; sie wären dann Teil der 'bedingten' Kündigungsentschädigung (vgl. OGH 25. Jänner 1989, 9 ObS 15/88) und würden damit auch deren steuerliches Schicksal teilen." In Anlehnung an das oben dargestellte Erkenntnis des VwGH vertritt das Bundesfinanzgericht…
…erzielt (Sachverständigengutachten, Seite 61). Größter Gläubiger neben der Bank mit Forderungen in Höhe von € 2,547.743,43 (unbedingte Konkursforderungen) und € 358.941,84 (bedingte Konkursforderungen) waren der Wirtschaftsförderungsfonds mit Forderungen in Höhe von € 405.331,45, das Finanzamt mit Forderungen in…
…seine Tätigkeit für ein deutsches Unternehmen im Zeitraum bis November 2019 neben einem laufenden Monatslohn iHv 138.742,60 € auch eine Kündigungsentschädigung für fünf Monate iHv 69.371,25 € sowie eine Abfindung nach den Bestimmungen des deutschen Kündigungsschutzgesetzes iHv 500.000,00 €…
…erzielt (Sachverständigengutachten, Seite 61). Größter Gläubiger neben der Hausbank mit Forderungen in Höhe von € 2,547.743,43 (unbedingte Konkursforderungen) und € 358.941,84 (bedingte Konkursforderungen) waren der l.L W.f Fonds mit Forderungen in Höhe von € 405.331,45, das…
…und März 2009 sowie Abfertigungsansprüche geltend (Anmeldungsverzeichnis, ON 65-87). Die größten Gläubiger neben der Bank mit Forderungen in Höhe von € 2,547.743,43 (unbedingte Konkursforderungen) und € 358.941,84 (bedingte Konkursforderungen) waren der WF. it Forderungen in Höhe von € 405…
…geltend (Anmeldungsverzeichnis, ON 65-87). Die größten Gläubiger neben der Bank mit Forderungen in Höhe von € 2,547.743,43 (unbedingte Konkursforderungen) und € 358.941,84 (bedingte Konkursforderungen) waren der A F.Fond mit Forderungen in Höhe von € 405.331,45, das…
…Finanzamtsrückstand habe am 15. Oktober 2010 lediglich aus der Umsatzsteuer 08/2010 und den Lohnabgaben für 09/2010 bestanden. Sämtliche andere Rückstände seien durch die hohen Forderungen des Personals wegen des vorzeitigen Austritts sowie durch Kündigungsentschädigungen und Entgeltsvorzahlungen entstanden. Da der Bf. keine Gläubigerbevorteilung herbeiführen…