…Die ***7*** nimmt die Pfandbestellung jeweils ausdrücklich an. Bei der ***Bf1*** (Sicherheitenbestellerin) handelt es sich um die alleinige Kommanditistin der ***4***. Die Stundungsvereinbarung vom 20.02./28.02.2019 lautet auszugsweise: "…2. STUNDUNGSVEREINBARUNG Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Stundungsvereinbarung (im Folgenden auch kurz: "Vereinbarung") - insbesondere…
…Die ***7*** nimmt die Pfandbestellung jeweils ausdrücklich an. Bei der ***Bf1*** (Sicherheitenbestellerin) handelt es sich um die alleinige Kommanditistin der ***5***. Die Stundungsvereinbarung vom 20.02./28.02.2019 lautet auszugsweise: "…2. STUNDUNGSVEREINBARUNG Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Stundungsvereinbarung (im Folgenden auch kurz: "Vereinbarung") - insbesondere…
…die Beschwerde dem BFG zur Entscheidung vorgelegt. Nach Einschau in das Grundbuch hat das BFG festgestellt, dass der Bf. die gegenständliche Liegenschaft zwischenzeitig als außerbücherlicher Eigentümer mit Kaufvertrag vom 30.12.2015 um 246.000 € verkauft hat. Außerdem hat der Bf. über Vorhalt bekanntgegeben…
…Unterlagen aus dem Akt zu oa. Steuernummer (Bf.). In diesem Parallelfall war an der Vermietungsgemeinschaft abgesehen von MA als grundbücherlicher Eigentümer (20%) weiters RA und Frau EA als (überhaupt nur) außerbücherliche Eigentümer beteiligt. Er (MA) wohne mit seiner Familie über viele Jahre in diesem Mietobjekt (?)…
…Bf1*** ein. Lt. Pkt. 1.7. des Sacheinlagevertrages bestehen hinsichtlich der genannten Liegenschaftsanteile bücherliche wie außerbücherliche vertragliche Rechte und Verpflichtungen, welche im C-Blatt des Grundbuches eingetragen sind und in den Punkten 1.7.1. bis 1.7.7. aufgelistet werden. Laut Punkt 1.7…
…Bf1*** ein. Lt. Pkt. 1.7. des Sacheinlagevertrages bestehen hinsichtlich der genannten Liegenschaftsanteile bücherliche wie außerbücherliche vertragliche Rechte und Verpflichtungen, welche im C-Blatt des Grundbuches eingetragen sind und in den Punkten 1.7.1. bis 1.7.7. aufgelistet werden. Laut Punkt 1.7…
…Bf sei tatsächlich seit 20.8.2004 außerbücherliche zivilrechtliche Eigentümerin, sodass für diesen Vorgang aus 2004 bereits Bemessungsverjährung eingetreten sei und sich der Bescheid als rechtswidrig erweise. Laut im Akt erliegenden Abfragen im Firmenbuch war die Bf Kommanditistin der B-KG sowie alleinige Gesellschafterin und…
…CoKG, an der die Bf. als Kommanditistin beteiligt war, als Bauschuttdeponie genutzten Grundstücken - und die damit zusammenhängenden Vorsteuern in Höhe von € 7.465,75 mit nachstehender Begründung nicht anerkannt: "Die Betriebsausgaben in Zusammenhang mit den Bauschuttablagerungen auf vier Grundstücken in Y werden nicht anerkannt…
…Jänner 2006 in das zivilrechtliche Hälfteeigentum der Kommanditisten übergegangen. Eine beabsichtigte Verlängerung des bestehenden Baurechtes um 2 Jahre ist zivilrechtlich nicht wirksam geworden, da der diesbezügliche Nachtrag vom 12. Dezember 2005 nicht im Grundbuch eingetragen wurde und ein außerbücherliches (dingliches) Baurecht nicht möglich ist. Steuerlich…
…und einem Hilfseinheitswert von 201.929,81 € in das wirtschaftliche Eigentum der Holding übergegangen (siehe Erkenntnis vom gleichen Tag, RV , zu ErfNr2 ). Darüber hinaus war die Holding aufgrund der Einbringung II auch außerbücherliche Eigentümerin der EZP , =Parkplatz, mit einem Einheitswert von 4.360 €…
…es sei denn, es wird der Tatbestand der Übergangsbestimmung des §18 Abs. 2p GrEStG 1987 erfüllt. Der neue Kommanditist hat mit 99,9% bereits das relevante Beteiligungsausmaß von mindestens 95% erworben; somit wurde der Tatbestand des § 1 Abs. 3 GrEStG 1987 bereits verwirklicht. Daran ändert…
…an die Käuferin, die den Kaufgegenstand mit allem rechtlichen und faktischen Zubehör in ihr grundbücherlich und außerbücherlich – mit Ausnahme des zu C-LNR 12 einverleibten Wohnungsgebrauchsrechtes – lastenfreies Eigentum übernimmt. Die GmbH kauft solcherart den Kaufgegenstand von der Verkäuferin. 2.: Als Kaufpreis wird ein Betrag von…
…Einkünften gem. § 188 BAO für das Jahr 2011 setzte das Finanzamt für den Kommanditisten V einen Veräußerungsgewinn in der Höhe von € 16.955,03 an, da dieser seinen Gesellschaftsanteil im Beteiligungsausmaß von 15% mit 1.1.2011 an seine Tochter übertragen habe. Vereinbarungen zwischen…
…Gesellschaftsgläubiger nach Abs. 1 aus. Laut Firmenbuchauszug ist die Bf entgegen der Sachverhaltsannahme des Finanzamtes Kommanditistin der V-KG mit einer Haftsumme von € 1.500,00. Mit Beschluss des Gs vom Da1 wurde über das Vermögen der Gesellschaft der Konkurs eröffnet. Mit Beschluss des…
…aufgelegt hat. Die Finanzierung ist dabei dergestalt, dass Investoren mit der Kommanditistin der Bf Treuhandvereinbarungen abschließen und das so in die KG gelangte Kapital im Wege atypisch stiller Beteiligungen an Unternehmen zur Finanzierung weitergegeben wird. Im Gegenzug erhalten die Treugeber anfänglich eine Verlustzuweisung, die bis…
Gemäß § 98 Abs. 3 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Verfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache erwiesen ist oder nicht; bleiben Zweifel bestehen, so darf die Tatsache nicht zum Nachteil des Beschuldigten oder der Nebenbeteiligten als erwiesen angenommen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache des Bf, über die Beschwerde vom 14.03.2016 gegen den Haftungsbescheid der belangten Behörde Finanzamt vom 22.02.2016 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid…
…wurde um Einsendung des Gesellschaftsvertrages, Bekanntgabe ob/ zu welcher Erfassungsnummer die Gründung der GmbH & Co KG angezeigt oder selbstberechnet wurde, ob für die Einlage der Kommanditisten Gesellschaftsteuer bezahlt wurde bzw. mit welcher UB die Firma ins Firmenbuch eingetragen wurde ersucht). Diese Vorhalte wurden jedoch nicht…
…ob die Kommanditisten der Bf als echte stille Gesellschafter angesehen werden können und ob die Bf im ursächlichen Zusammenhang mit Gewinnausschüttungen im Jahr 2001 an die Kommanditisten zur Kapitalertragsteuerhaftung in Anspruch genommen werden darf (TZ 1 BP-Bericht). Im Gesellschaftsvertrag der Beschwerdeführerin (Bf) vom 9…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache A und B als ehemalige Gesellschafter der atypisch stillen Gesellschaft A und Mitgesellschafter, beide Adr1, vertreten durch STB-GmbH, Adr2, betreffend die Beschwerde vom 12.07.2012 gegen den Bescheid des…