…übermittelt und wurde die telefonisch vereinbarte Fristverlängerung bis 8. August 2025 bestätigt. Am 8. August 2025 wurde seitens der steuerlichen Vertretung eine Stellungnahme eingebracht und wurde hinsichtlich Privatstiftung ausgeführt: "§ 27 Abs 5 Z 9 EStG sieht vor, dass die Einkünfte um die steuerlich maßgebenden Eingangswerte…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Katharina Deutsch LL.M. in der Beschwerdesache RA ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Porzellangasse 51, 1090 Wien, über die Beschwerde vom 20. August 2015 gegen die Bescheide…
…StiftungA nicht vergleichbar. Das Vermögen und Erträgnisse der FL-StiftungA seien nicht den Begünstigten zuzurechnen. - Typenvergleich und Zurechnung der Einkünfte Im Übrigen könne aus der Vergleichbarkeit oder Nicht-Vergleichbarkeit einer liechtensteinischen Stiftung mit einer österreichischen Privatstiftung nicht automatisch ein Schluss gezogen werden, wem das Vermögen…
Aignerstraße 10 5026 Salzburg www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache X-Privatstiftung, Adr.1 vertreten durch die BPS Brugger Pamperl Schallhart Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatung GmbH & CoKG, 5020 Salzburg, Sterneckstraße 55, gegen…
…werden (VwGH 25.3.2015, 2012/13/033). Unstrittig ist hier, dass eine Stiftung nach liechtensteinischem Recht nach den Grundsätzen des Typenvergleichs grundsätzlich einer österreichischen Privatstiftung vergleichbar ist, damit dem Körperschaftsteuerregime unterliegt und deshalb auch auf sie das Trennungsprinzip anzuwenden ist. Dies wurde bislang weder…
Das Bundesfinanzgericht sieht im streitgegenständlichen Fall keine Veranlassung, von der sich aus dem obigen Urteilsspruch ergebenden Beurteilung des Gerichtes abzuweichen, der Beschwerdeführer habe im Zeitraum 2007 und 2008 Provisionseinkünfte aus Vermittlungen von ua. Immobiliengeschäften erzielt und die Umsätze und Gewinne hieraus in obigem Ausmaß nicht…
…nicht bekanntes, deutliches operatives Naheverhältnis des Beschwerdeführers zu ***1*** Stiftung mit einem maßgeblichen wirtschaftlichen Einfluss auf die Geschäfte der Stiftung fest. Die ***1*** Stiftung sei infolge einer fehlenden konkreten Begünstigtenregelung nicht mit einer österreichischen Privatstiftung vergleichbar, es handle sich um eine transparente Stiftung, die dem…
…Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Bei der Beschwerdeführerin (Bf.) handelt es sich um eine Privatstiftung, die in Folge einer formwechselnden Umwandlung des A.Verein zum Stichtag 31. Dezember 2004 errichtet wurde. Im…
…KStG 1988 aus Sicht der Stiftung steuerneutral zu behandeln sind. Dies gilt unabhängig davon ob die Zuwendung offen oder verdeckt erfolgt oder ob die Zuwendung bei der Privatstiftung Einkommensverwendung (einkünfteschmälernd) ist oder aus der Substanz erfolgt bzw. ob sie im Stiftungszweck Deckung findet oder nicht.…
…auch eine im Jahr 2014 entgeltlich erworbene 30%ige Beteiligung an der ***AB*** GmbH (FN ***1***) gehöre, die infolge des erfolgten Widerrufs der Privatstiftung an den Letztbegünstigten zu übertragen sei. Das Prüfungsorgan nahm in diesem Zusammenhang eine Zuwendung der Beteiligung mit Beschlussfassung der "letztmaligen Zuwendung"…
…ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe Bei der Beschwerdeführerin (Bf.) handelt es sich um eine Privatstiftung deren Stiftungszweck in der Verwaltung, Sicherung und Vermehrung des Stiftungsvermögens, sowie der Vornahme von Zuwendungen an die Begünstigten…
…15/0021 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts auf (VwGH 10.3.2016, Ro 2014/15/0047 ). Im zitierten Erkenntnis führte es dazu wörtlich aus: „Zuwendungen einer Privatstiftung sind unentgeltliche Vermögensübertragungen an Begünstigte oder Letztbegünstigte. Sie können in offener oder in verdeckter Form erfolgen und als Geld…
… 9 Abs 7 KStG 1988 sowie § 12 Abs 1 Z 9 KStG 1988 nicht zur Anwendung kommen könnten, weil eine Privatstiftung ein eigentümerloses Rechtsgebilde darstelle. Der ergänzende Beschwerdeschriftsatz vom 9. Juli 2019 zu den Feststellungsbescheiden Gruppenträger für die Jahres 2008 und 2009 wurde als Beilage…
…dem Tod des Stifters von den Pflichtteilsberechtigten Nachkommen Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend gemacht, es wurde ein Vergleich mit der Privatstiftung abgeschlossen Die Leistungen der Stiftung zur Erfüllung des Vergleiches wurden vom BFG als nicht steuerpflichtige Leistungen angesehen, weil Sie nicht in Vorteilsgewährungsabsicht sondern in Erfüllung einer gesetzlichen…
…auf Kapitalerträge und Einkünfte im Sinne des § 13 Abs. 3 und 4 entfällt, ist nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen im Wege der Veranlagung gutzuschreiben: . . 2.Die Privatstiftung tätigt Zuwendungen im Sinne des § 27 Abs. 1 Z 7 des Einkommensteuergesetzes 1988, für die Kapitalertragsteuer abgeführt wurde. …
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Susanne Haim in der Beschwerdesache Bf., Str., PLZ Ort, vertreten durch NN VN, Str., PLZ Ort, über die Beschwerde vom 23.01.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt ABC vom 09.01…
…des Verwaltungsgerichtshofes zur Auslegung des Konzernbegriffs des § 9 Abs 7 KStG 1988 sowie § 12 Abs 1 Z 9 KStG 1988 im Hinblick darauf, ob eine ein Stifter mittelbar über "seine" Privatstiftung, als eigentümerloses Rechtssubjekt, eine einheitliche Leitung iSd § 15 AktG ausüben und damit den Konzerntatbestand…
…auch bei jeglicher Form der Beendigung des Dienstverhältnisses bestehen. Beim Ableben von Begünstigten haben die Erben keinen Anspruch. 5. Über Zuwendungen an Begünstigte entscheidet der Vorstand der Privatstiftung. Es besteht kein Rechtsanspruch von Begünstigten auf Zuwendungen aus der Stiftung. Bei Zuwendungen an Arbeitnehmer der ***2…
…Bestreben sei vielmehr darin gelegen, alle Kinder gleich zu behandeln und das Vermögen gleichmäßig aufzuteilen. Dies ergebe sich aus dem Lagebericht der AB Privatstiftung 2012, in welchem auf die "Durchführung des Projektes zur Aufteilung des Stiftungsvermögens auf die Familienstämme" verwiesen werde. Aus den Schenkungsmeldungen seien…
…Vorschriften (§§ 93 - 97 EStG 1988) kannte und zu nutzen wusste. 4. Die Bw hat sich an der Gründung einer inländischen Privatstiftung 1994 beteiligt, dieser beträchtliches, im Vergleich zur Mitstifterin (Stiftung-FL) überragendes eigenes Kapitalvermögen gestiftet und war auch dabei steuerlich kompetent vertreten. Den zuständigen Finanzämtern…