…Beschwerde vom 02.09.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Adresse Tamsweg Zell am See vom 11.08.2016 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2015 in der nicht öffentlichen Verhandlung am 10.07.2019 zu Recht erkannt: Die Beschwerde des Bf vom 02.09.2016…
…die Beibehaltung des Familienwohnsitzes reichen nicht aus (VwGH 8.2.2007, 2004/15/0102). Bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer mit eigenem Haushalt können für eine gewisse Übergangszeit Fahrtkosten und Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung anerkannt werden. Wenn es allerdings bereits zu einer Verlegung des (Familien)Wohnsitzes…
…Das Finanzamt führte begründend aus, dass grundsätzlich auch ein alleinstehender Arbeitnehmer einen "Familienwohnsitz" haben könne. Handle es sich jedoch bei dem Wohnsitz am Arbeitsort um die erstmalige Hausstandsgründung (zB bisher im Haushalt der Eltern wohnhaft) oder um eine Wohnsitzverlegung (zB wenn die Wohnung am Arbeitsort…
…Zur Begründung wurde ausgeführt, dass grundsätzlich auch ein alleinstehender Arbeitnehmer ohne Kind einen "Familienwohnsitz" haben könne. Handle es sich jedoch bei dem Wohnsitz am Arbeitsort um die erstmalige Hausstandsgründung (zB bisher im Haushalt der Eltern wohnhaft) oder um eine Wohnsitzverlegung (zB wenn die Wohnung am…
…laut Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung beantragten Werbungskosten in Form von Kosten für Familienheimfahrten in Höhe von 2.620,00 € und doppelte Haushaltsführung in Höhe von 4.200,00 € nicht anerkannt. Begründet wurde unter anderem wie folgt: Grundsätzlich könnte auch ein alleinstehender Arbeitnehmer ohne Kind…
…Werbungskosten und Kosten der privaten Lebensführung auch in der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes zum EStG 1988, soweit sie sich auf derartige Aufwendungen alleinstehender Arbeitnehmer bezieht, von Arbeitnehmern „mit eigenem Hausstand" die Rede ist. Dessen Fehlen ließe sich - nach der Auslegung des gleichlautenden Tatbestandsmerkmals im dEStG durch…
…die Beibehaltung des Familienwohnsitzes reichen nicht aus (VwGH 8.2.2007, 2004/15/0102). Bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer mit eigenem Haushalt können für eine gewisse Übergangszeit Fahrtkosten und Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung anerkannt werden. Wenn es allerdings bereits zu einer Verlegung des (Familien)Wohnsitzes…
…sich die Abgabengutschrift auf 798,92 € (bisher 583,42 €). Das Finanzamt begründete die Abänderung des bekämpften Bescheides sinngemäß wie folgt: Grundsätzlich könne auch ein alleinstehender Arbeitnehmer ohne Kind einen "Familienwohnsitz" haben. Handelt es sich dabei jedoch beim Wohnsitz am Arbeitsort um die erstmalige…
…beruflich veranlasste Begründung eines zweiten Haushalts am Beschäftigungsort jedoch vorübergehend als Werbungskosten berücksichtigt werden. Dabei sei von einer angemessenen Frist auszugehen, wobei für einen alleinstehenden Arbeitnehmer - wie im vorliegenden Fall - sechs Monate als ausreichend anzusehen seien. Daher würden nunmehr Hotelkosten und Wohnungskosten [Anm.: Miete, Betriebskosten…
…3.1987, 86/14/0165). Der Bf. ist im Veranlagungsjahr 2013 als alleinstehender Arbeitnehmer in einem unbefristeten Dienstverhältnis in Wien gestanden und liegt nach dem Dafürhalten des Bundesfinanzgerichtes in den vorgebrachten Argumenten kein Grund vor, der gegen die Zumutbarkeit der Verlegung des Hauptwohnsitzes spricht. Die…
…die Anzahl der nachgewiesenen Aufenthalte in Z auf 56 Tage im Jahr. Im streitgegenständlichen Fall führt die Trennung von der Kindesmutter dazu, dass ein alleinstehender Arbeitnehmer, der seit 1999 laut ZMR seinen Hauptwohnsitz (teilweise 2006 - 2010 mit der Kindesmutter) und sogesehen teilweise seinen Ledigenwohnsitz in…
…3.1987, 86/14/0165). Der Bf. ist im Veranlagungsjahr 2014 als alleinstehender Arbeitnehmer in einem unbefristeten Dienstverhältnis gestanden und es liegt nach dem Dafürhalten des Bundesfinanzgerichtes in den vorgebrachten Argumenten kein Grund vor, der gegen die Zumutbarkeit der Verlegung des Hauptwohnsitzes spricht. Die Unzumutbarkeit…
…aus den geltend gemachten Fortbildungskosten und den sonstigen Werbungskosten) als (vom Arbeitgeber nicht berücksichtige) Werbungskosten in seine Steuerbemessung einbezogen und dies damit begründet, dass bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer Aufwendungen für Heimfahrten nur dann berücksichtigt werden könnten, wenn dieser in seinem Heimatort eine eigene Wohnung bzw…
…nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Das Finanzamt gewährte der ledigen Beschwerdeführerin mit dem angefochtenen Bescheid Werbungskosten, die der Arbeitnehmer nicht berücksichtigen konnte, in Höhe von Euro 1.270,90 (Fachliteratur Euro 291,62; Material Euro 690,18; Fortbildung…
…die Voraussetzungen wegfallen, können die Kosten für eine beruflich veranlasste Begründung eines zweiten Haushalts am Beschäftigungsort nur vorübergehend als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dabei werde eine angemessene Frist für alleinstehende Arbeitnehmer von einem Zeitraum von sechs Monaten als ausreichend angesehen. Der Bf. verfüge seit 03…
…über die Beschwerde vom 02.08.2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart vom 31.07.2019, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2018 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der festgesetzten Abgabe sind dem…
…Wenn dem Arbeitnehmer Mehraufwendungen erwachsen, weil er am Beschäftigungsort wohnen muss und die Verlegung des (Familien)Wohnsitzes in eine übliche Entfernung zum Ort der Erwerbstätigkeit nicht zumutbar ist, sind diese Mehraufwendungen Werbungskosten im Sinne des § 16 Abs. 1 EStG 1988. Bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer mit…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch Richter Dr. AW in der Beschwerdesache MB, Arbeitnehmer, wohnhaft in SR, gegen die Einkommensteuerbescheide 2011 und 2012 des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr vom 23.07.2013 (zu St. Nr. 51 1234), zu Recht erkannt: Die Beschwerde (vorm…
…Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass der Bf. seit 1.4.2003 über einen Wohnsitz am Arbeitsort verfüge und lt. Judikatur im Allgemeinen für einen alleinstehenden Arbeitnehmer 6 Monate ausreichen, um eine Verlegung des Wohnsitzes an den Arbeitsort zu bewerkstelligen. Der Umstand, dass der Bw…
…Wenn dem Arbeitnehmer Mehraufwendungen erwachsen, weil er am Beschäftigungsort wohnen muss und die Verlegung des (Familien)Wohnsitzes in eine übliche Entfernung zum Ort der Erwerbstätigkeit nicht zumutbar ist, sind diese Mehraufwendungen Werbungskosten im Sinn des § 16 Abs 1 EStG 1988. Bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer mit…