…wiederausgeführt oder nach Art. 182 ZK vernichtet oder zerstört werden. Gemäß Art. 114 Abs. 1 Buchstabe a ZK können im aktiven Veredelungsverkehr Nichtgemeinschaftswaren, die zur Wiederausfuhr aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft in Form von Veredelungserzeugnissen bestimmt sind, und zwar, ohne dass für diese Waren Einfuhrabgaben…
…Grunde liegenden Bescheides vom 22.12.2011, Zahl: 000000/00000/16/2009 , beantragt. Laut Begründung könne durch die Darstellung der Einfuhren und Ausfuhren im Rahmen des aktiven Veredelungsverkehrs auf Jahresbasis nachgewiesen werden, dass sich die beiden Vorgänge mengenmäßig decken. Durch die Gegenüberstellung der Inbounds mit…
…Beschwerdeführerin sei zwar zuzustimmen, dass daraus nicht eindeutig der Schluss zu ziehen sei, es müsse sich um eine Rücksendung im Rahmen des aktiven Veredelungsverkehrs handeln. Bei entsprechender Sorgfalt hätte ein solcher Hinweis sehr wohl zu Rückfragen betreffend zollrechtlichen Status führen sollen. Dies wäre der Beschwerdeführerin…
…2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften, ABl. L 302 vom 19.10.1992, (Zollkodex - ZK) können im aktiven Veredelungsverkehr unbeschadet des Art. 115 leg. cit. Nichtgemeinschaftswaren, die zur Wiederausfuhr aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft in Form von…
…den Gemeinschaftshaushalt gehabt, die Waren seien ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung zugeführt worden. Darüberhinaus würde aufgrund der Erweiterung der Bewilligung zur Überführung von Waren in den aktiven Veredelungsverkehr keine lokale Einschränkung mehr auf bestimmte Zollämter bestehen. Der beigelegten Stellungnahme der betroffenen Speditionsangestellten ist zu entnehmen, dass für…
…UStG: Soweit in diesem Bundesgesetz nichts anderes bestimmt ist, gelten für die Einfuhrumsatzsteuer die Rechtsvorschriften für Zölle sinngemäß; ausgenommen sind die Vorschriften über den aktiven Veredelungsverkehr nach dem Verfahren der Zollrückvergütung und über den passiven Veredelungsverkehr. Eine [...], wenn ein ausdrücklicher Antrag auf Erstattung oder Erlass…
…in diesem Bundesgesetz nichts anderes bestimmt ist, gelten für die Einfuhrumsatzsteuer die Rechtsvorschriften für Zölle sinngemäß; ausgenommen sind die Vorschriften über den aktiven Veredlungsverkehr nach dem Verfahren der Zollrückvergütung und über den passiven Veredlungsverkehr." Die Steuerfreiheit nach Art. 6 Abs. 3 UStG 1994 (BMR) beruht…
… 26. (1) Soweit in diesem Bundesgesetz nichts anderes bestimmt ist, gelten für die Einfuhrumsatzsteuer die Rechtsvorschriften für Zölle sinngemäß; ausgenommen sind die Vorschriften über den aktiven Veredlungsverkehr nach dem Verfahren der Zollrückvergütung und über den passiven Veredlungsverkehr. …" Die Einfuhrumsatzsteuer, deren Erlass bzw. - soweit diese…
…in diesem Bundesgesetz nichts anderes bestimmt ist, gelten für die Einfuhrumsatzsteuer die Rechtsvorschriften für Zölle sinngemäß; ausgenommen sind die Vorschriften über den aktiven Veredlungsverkehr nach dem Verfahren der Zollrückvergütung und über den passiven Veredlungsverkehr." Die Steuerfreiheit nach Art. 6 Abs. 3 UStG 1994 (BMR) beruht…
…die Einfuhrumsatzsteuer die Rechtsvorschriften für Zölle sinngemäß; ausgenommen sind die Vorschriften über den aktiven Veredlungsverkehr nach dem Verfahren der Zollrückvergütung und über den passiven Veredlungsverkehr. Zum Verfahren der vorübergehenden Verwendung und dem Wohnsitzerfordernis: Wie schon den entsprechenden Bestimmungen angelegt, verlangt der vorübergehende abgabenfreie Gebrauch eines…
…in diesem Bundesgesetz nichts anderes bestimmt ist, gelten für die Einfuhrumsatzsteuer die Rechtsvorschriften für Zölle sinngemäß; ausgenommen sind die Vorschriften über den aktiven Veredlungsverkehr nach dem Verfahren der Zollrückvergütung und über den passiven Veredlungsverkehr." Die Steuerfreiheit nach Art. 6 Abs. 3 UStG 1994 (BMR) beruht…
…in diesem Bundesgesetz nichts anderes bestimmt ist, gelten für die Einfuhrumsatzsteuer die Rechtsvorschriften für Zölle sinngemäß; ausgenommen sind die Vorschriften über den aktiven Veredlungsverkehr nach dem Verfahren der Zollrückvergütung und über den passiven Veredlungsverkehr." Die Steuerfreiheit nach Art. 6 Abs. 3 UStG 1994 (BMR) beruht…
…gelten für die Einfuhrumsatzsteuer die Rechtsvorschriften für Zölle sinngemäß; ausgenommen sind die Vorschriften über den aktiven Veredlungsverkehr nach dem Verfahren der Zollrückvergütung und über den passiven Veredlungsverkehr." § 3 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über den Nachweis der Beförderung oder Versendung und den Buchnachweis bei…
…in diesem Bundesgesetz nichts anderes bestimmt ist, gelten für die Einfuhrumsatzsteuer die Rechtsvorschriften für Zölle sinngemäß; ausgenommen sind die Vorschriften über den aktiven Veredlungsverkehr nach dem Verfahren der Zollrückvergütung und über den passiven Veredlungsverkehr." Die Steuerfreiheit nach Art. 6 Abs. 3 UStG 1994 (BMR) beruht…
…in diesem Bundesgesetz nichts anderes bestimmt ist, gelten für die Einfuhrumsatzsteuer die Rechtsvorschriften für Zölle sinngemäß; ausgenommen sind die Vorschriften über den aktiven Veredlungsverkehr nach dem Verfahren der Zollrückvergütung und über den passiven Veredlungsverkehr." Die Steuerfreiheit nach Art. 6 Abs. 3 UStG 1994 (BMR) beruhte…
…gelten für die Einfuhrumsatzsteuer die Rechtsvorschriften für Zölle sinngemäß; ausgenommen sind die Vorschriften über den aktiven Veredlungsverkehr nach dem Verfahren der Zollrückvergütung und über den passiven Veredlungsverkehr. Eine Erstattung oder ein Erlass der Einfuhrumsatzsteuer findet in den Fällen der Artikel 235 bis 242 der Verordnung…
…auf die Bezug habenden Ausführungen im Beschwerdeverfahren. Die Zollschuld sei gemäß Art.204 Abs.1 Buchstabe a ZK entstanden. Die Verfahrensinhaberin habe ein, im Verhältnis zur Unternehmensgröße und dem Aufkommen an aktiven Veredelungsverfahren, angemessenes Kontroll- u. Überwachungssystem etabliert, in dessen Rahmen alle Mitarbeiter auch laufend…
…entzogen hätte, dass sie diesen mit einem unerledigten Versandschein, einer Proformarechnung und einem CMR-Frachtbrief zur Reparatur übernommen hätte ohne das Fahrzeug bei der Bestimmungszollstelle zu gestellen und einem weiteren Zollverfahren (aktives Veredelungsverfahren) zuzuführen. Gegen diesen Bescheid erhob die Bf. mit am 3. September 2009…
…mit dem Fahrzeug wieder in die Schweiz zurückgekehrt. Die Einbringung (und Ausbringung) des Fahrzeuges erfolgte ohne Gestellung und Abgabe einer Zollanmeldung zur aktiven Veredelung. Mit Eingabe vom 29.9.2015 beantragte er die Rückerstattung der in Deutschland entrichteten Umsatzsteuer mittels Formular U 34. Rechtslage: Die…