IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Beschwerdesache BW, Adr, PLZ E, gegen den Bescheid des Finanzamtes XY vom 11. Oktober 2013 betreffend Einkommensteuer 2012 (Arbeitnehmerveranlagung), Steuernummer StNr, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird…
…den Bruttospieleinnahmen (Einsätze abzüglich Gewinne) wurde der ausgewiesene "Bonussaldo" ausgeschieden. Dies begründet sich darin, dass die verwendeten Boni mangels Auszahlbarkeit oder Umtauschmöglichkeit im Zeitpunkt des Einsatzes keinen eigenständigen Vermögenswert darstellten und somit nicht als abgabenrelevantes Entgelt zu qualifizieren sind (vgl. VwGH vom 24. Juni 2020…
…GmbH gelöscht worden ist. Sie war daher faktisch rund eineinhalb Jahre lang Mehrheitsgesellschafterin der Fa. ***6***. Im Übrigen setzt ein "Ereignis" mit Wirkung für die Vergangenheit eine (rückwirkende) Änderung im abgabenrelevanten Sachverhalt voraus; eine Änderung der rechtlichen Beurteilung ist dafür nicht ausreichend. Kein rückwirkendes Ereignis…
… 295a BAO darstellen könnten, nach Aktenlage weder vorliegen noch behauptet wurden. Insgesamt wurde kein abgabenrelevanter Sachverhalt mit abgabenrechtlicher Wirkung für die Vergangenheit aufgezeigt. Der "Nichtzufluss" von Gehaltszahlungen ist laut Beschwerdevorbringen bereits in den laufenden Gehaltszahlungszeiträumen der Jahre 2008 bis 2012 eingetreten und wäre daher bereits…
…15. Jänner 2008, 2006/15/0219). Eine der Voraussetzungen für eine Maßnahme nach § 295a BAO ist demnach ein abgabenrelevantes Ereignis bzw. eine Änderung im abgabenrelevanten Sachverhalt (vgl. Beiser in ÖSTZ 7/2005). Von einem derartigen rückwirkenden Ereignis kann aber im vorliegenden Fall keine Rede sein…
…15. Jänner 2008, 2006/15/0219). Eine der Voraussetzungen für eine Maßnahme nach § 295a BAO ist demnach ein abgabenrelevantes Ereignis bzw. eine Änderung im abgabenrelevanten Sachverhalt (vgl. Beiser in ÖSTZ 7/2005). Von einem derartigen rückwirkenden Ereignis kann aber im vorliegenden Fall keine Rede sein…
…entstandene Abgabenansprüche ergibt. § 295a BAO erfasst somit abgabenrelevante Sachverhalte, die nach Entstehung der Steuerschuld eintreten, jedoch Bestand und Umfang der Abgabenschuld an der Wurzel ihrer Entstehung berühren. Der abgabenrelevante Sachverhalt muss sich in die Vergangenheit in der Weise auswirken, dass anstelle des zuvor verwirklichten Sachverhaltes…
…sind, die sachliche Richtigkeit der Bücher oder Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen. Wie oben dargestellt, waren die von der Bf. im Zuge der GPLA vorgelegten Aufzeichnungen unvollständig und erfassten nicht sämtliche abgabenrelevanten Vorgänge. Daraus ergibt sich die Schätzungsverpflichtung der Behörde, welche von der Bf. auch…
| 100 % | 9.745 € | ***Rechnungsausstellerin-A*** (OZ 35/10) | 07.12.2017 | 100 % | 5.330 € | ***Rechnungsausstellerin-A*** (OZ 35/ 9 und 11) | 07.12.2017 | 100 % | 18.800 € | ***Rechnungsausstellerin-A*** (OZ 35…
Die strittigen Erlöse betreffen bis auf die im Folgenden angeführte Ausnahme die Ermittlung der steuerrelevanten Werte für die Meldung dieser Daten an die ÖKB. Diese Arbeiten sollen die Besteuerung der Fondseinkünfte bei den Anteilinhabern sicherstellen. Ausgenommen davon sind jene geringfügigen Beträge, die auf steuerpflichtige allgemeine…
85.739,59 | Umsatzkürzung | | 18.769,49 | | | Gewinnhinzurechnung | 13.263,96 | 19.867,65 | 33.647,28 | 85.739,59 Der steuerbare Umsatz (Kz 000) ändert sich daher wie folgt (siehe…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache der Bf gegen die Bescheide des Finanzamtes A vom 11.07.2011 betreffend die Haftung zur Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer (L), die Festsetzung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichfonds für Familienbeihilfe (DB…
(7) Eine sonstige Leistung, die an einen Nichtunternehmer im Sinne des Abs. 5 Z 3 ausgeführt wird, wird vorbehaltlich der Abs. 8 bis 16 und Art. 3a an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt. Wird die sonstige Leistung von einer…
Nach § 82 EStG 1988 haftet der Arbeitgeber dem Bund für die Einbehaltung und Abfuhr der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer. Ergibt sich bei einer Lohnsteuerprüfung, dass die genaue Ermittlung der auf den einzelnen Arbeitnehmer infolge einer Nachforderung entfallenden Lohnsteuer mit unverhältnismäßigen Schwierigkeiten verbunden ist, so kann…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Eva Maria Gögl in der Beschwerdesache ***AbgPfl***, ***AbgPfl Adr*** vertreten durch ***Bf***, ***BfAdr***, über die Beschwerde vom 13. August 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 11. Juli 2018 betreffend Einkommensteuer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Steuerberater, über die Beschwerde vom 13.11.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Judenburg Liezen vom 17.10.2017, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung 2016) zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Manuela Fischer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 30. September 2021 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 30. August 2021 betreffend Haftung für Lohnsteuer der Jahre 2016 - 2018 sowie…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 27. September 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 25. September 2025 betreffend Einkommensteuer 2024 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Hans Blasina in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch HLB Burgenland GmbH Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung, Franz Schubert-Platz 4, 7000 Eisenstadt, über die Beschwerde vom 18. November 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes…
…"Das Gesamtbild läßt den Schluß zu, dass Hr. ***[2]*** durch sein Verhalten und seine Angaben abgabenrelevante Vorteile nutzen möchte, die Verantwortung und Schuld auf Andere lenkt und keine abgabenrechtlichen Verpflichtungen erfüllt", ersetzen. Die Beschwerdevorentscheidungen enthalten zwar weitgehend zutreffende rechtliche Ausführungen zur Abgrenzung zwischen der Erbringung…