…Judikatur). Begründete Zweifel in einer Rechtsfrage liegen vor, wenn die Rechtslage unklar ist, die Rechtsfrage höchstrichterlich nicht geklärt ist und im Schrifttum Bedenken gegen die Rechtsauffassung der Zollbehörde oder der Finanzgerichte erhoben wird (Witte, ZK6, Art. 244, Rz 19). Begründete Zweifel in tatsächlicher Hinsicht liegen…
…Judikatur). Begründete Zweifel in einer Rechtsfrage liegen vor, wenn die Rechtslage unklar ist, die Rechtsfrage höchstrichterlich nicht geklärt ist und im Schrifttum Bedenken gegen die Rechtsauffassung der Zollbehörde oder der Finanzgerichte erhoben wird (Witte, ZK6, Art. 244, Rz 19). Begründete Zweifel in tatsächlicher Hinsicht liegen…
…an (VwGH 23.10.2008, 2008/16/0097). Weil die Rechtslage aus den angeführten Gründen klar ist, begründete Zweifel in tatsächlicher Hinsicht nicht vorliegen und auch kein unersetzbarer Schaden geltend gemacht wird, ist aus Sicht des Beschwerdevorbringens davon auszugehen, dass die Beschwerde nach Lage des…
…weil er sich mit jenem von der Behörde erhobenen deckt, liegen keine begründeten Zweifel in tatsächlicher Hinsicht vor. Die Zollschuld ist für die Bf gemäß Art. 204 Abs. 2 ZK in dem Zeitpunkt entstanden, in dem sie die Pflicht, deren Nichterfüllung die Zollschuld entstehen lässt…
…objektiver Voraussetzungen an (VwGH 23.10.2008, 2008/16/0097). Weil die Rechtslage klar ist, begründete Zweifel in tatsächlicher Hinsicht nicht vorliegen und auch kein unersetzbarer Schaden gegeben ist, ist aus der Sicht des Beschwerdevorbringens davon auszugehen, dass die Beschwerde nach Lage des Falles kaum…
…objektiver Voraussetzungen an (VwGH 23.10.2008, 2008/16/0097). Weil die Rechtslage klar ist, begründete Zweifel in tatsächlicher Hinsicht nicht vorliegen und auch kein unersetzbarer Schaden gegeben ist, ist aus der Sicht des Beschwerdevorbringens davon auszugehen, dass die Beschwerde nach Lage des Falles kaum…
…weil er sich mit jenem von der Behörde erhobenen deckt, liegen keine begründeten Zweifel in tatsächlicher Hinsicht vor. Die Zollschuld ist für die Bf gemäß Art. 204 Abs. 2 ZK in dem Zeitpunkt entstanden, in dem sie die Pflicht, deren Nichterfüllung die Zollschuld entstehen lässt…
…weil er sich mit jenem von der Behörde erhobenen deckt, liegen keine begründeten Zweifel in tatsächlicher Hinsicht vor. Die Zollschuld ist für die Bf gemäß Art. 204 Abs. 2 ZK in dem Zeitpunkt entstanden, in dem sie die Pflicht, deren Nichterfüllung die Zollschuld entstehen lässt…
…Zahl ******/*****/220/2012-x, vorliegen. Sie konnte weder begründete Zweifel in einer Rechtsfrage, noch begründete Zweifel in tatsächlicher Hinsicht darlegen und/oder glaubhaft machen und auch nicht, dass ihr durch die sofortige Vollziehung des Bescheides ein wirtschaftlicher Nachteil drohen könnte, der nicht oder nur schwer…
…eine derartige Akteneinsicht begehrt worden ist. Weil- wie die obigen Feststellungen des Bundesfinanzgerichts zu den einzelnen Beschwerdepunkten zeigen- weder die Rechtslage unklar ist noch begründete Zweifel in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht vorliegen und durch die Vollziehung des angefochtenen Abgabenbescheides auch kein unersetzbarer Schaden entstehen könnte…
…BFH). Begründete Zweifel in einer Rechtsfrage liegen vor, wenn die Rechtslage unklar ist, die Rechtsfrage höchstrichterlich nicht geklärt ist und im Schrifttum Bedenken gegen die Rechtsauffassung der Zollbehörde oder des Finanzgerichte erhoben wird (Witte, ZK6, Art. 244, Rz 19). Begründete Zweifel in tatsächlicher Hinsicht liegen…
…Zahl: ***/***/2013-004, vorliegen. Sie konnte weder begründete Zweifel in einer Rechtsfrage, noch begründete Zweifel in tatsächlicher Hinsicht darlegen und/oder glaubhaft machen und auch nicht, dass ihr durch die sofortige Vollziehung des Bescheides ein wirtschaftlicher Nachteil drohen könnte, der nicht oder nur schwer wieder…
…Zahl: ***/***/2013-007, vorliegen. Sie konnte weder begründete Zweifel in einer Rechtsfrage, noch begründete Zweifel in tatsächlicher Hinsicht darlegen und/oder glaubhaft machen und auch nicht, dass ihr durch die sofortige Vollziehung des Bescheides ein wirtschaftlicher Nachteil drohen könnte, der nicht oder nur schwer wieder…
…Anzeige und die Berichte an die Staatsanwaltschaft Wien beinhalten die Feststellungen über die Straftatbestände und können daraus in einer schlüssigen Beweiswürdigung die verjährungsrechtlichen Konsequenzen gezogen werden. Weil die Rechtslage klar ist, begründete Zweifel in tatsächlicher Hinsicht nicht vorliegen und auch kein unersetzbarer Schaden gegeben ist…
…Akteneinsicht keinesfalls die Rede sein kann. Weil- wie die obigen Feststellungen des Bundesfinanzgerichts zu den einzelnen Beschwerdepunkten zeigen- weder die Rechtslage unklar ist noch begründete Zweifel in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht vorliegen und durch die Vollziehung des angefochtenen Abgabenbescheides auch kein unersetzbarer Schaden entstehen könnte…
…2013 ersuchte der UFS das Finanzamt um Aktenvorlage und um Darlegung, „ob auf Grund der im Unternehmen vorhandenen Unterlagen in tatsächlicher Hinsicht von einer Ausfuhr der strittigen Waren auszugehen ist. In rechtlicher Hinsicht wird in diesem Zusammenhang auf das (nach dem Erkenntnis VwGH 21. 5…
…die Behörde an ihre Ermittlungspflicht gebunden; nur wenn nach den Ermittlungen noch Unsicherbeiten-in tatsächlicher Hinsicht geblieben sind, darf die Vorläufigkeit ausgesprochen werden. Es wäre verfehlt, in Fällen, in denen Tatbeständen begrifflich eine längere zeitliche Dimension zu eigen ist, eine zeitraumbezogene endgültige Betrachtung erst dann…
…stützt sich auf das in tatsächlicher Hinsicht von der belangten Behörde nicht weiter in Frage gestellte Vorbringen und kann als glaubwürdig angesehen werden. Es ist durchaus mit den Usancen des Handels vereinbar, dass der Abnehmer mit dem Lieferanten vor Ort in Kontakt antritt und sich…
…Kepler-Universität erteilten Auskünfte über den curricular vorgesehenen Gesamtaufbau des Humanmedizinstudiums, wonach sich eine Ausbildungsdauer von zwölf Semestern ergibt, sind in tatsächlicher Hinsicht zutreffend und daher als Beweismittel verwertbar. Gleichwohl kommt diesen universitären Informationen für die rechtliche Beurteilung nur eingeschränkte Bedeutung zu. Maßgeblich ist nicht…
… 299 BAO aufgehoben. Im gleichzeitig neu erlassenen Sachbescheid wurde der die Einlagenrückzahlung betreffend aliquote Zinsaufwand in Höhe von 123.302,44 € dem steuerpflichtigen Ertrag hinzugerechnet. 2. Beweiswürdigung Der Sachverhalt kann im Wesentlichen in tatsächlicher Hinsicht als unstrittig angesehen werden. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1…