BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke im Beschwerdeverfahren betreffend die Beschwerde der ***1*** ***2*** ***3*** ***4***, ***5***, ***10***, vertreten durch ***2*** ***4***, ebendort, als Erwachsenenvertreter, diese vertreten durch Mag. Christian Hirsch, Rechtsanwalt, 2700 Wiener Neustadt, Hauptplatz 28, vom 8.6.2021 gegen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter_A in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt_A, gegen die Einkommensteuerbescheide des Finanzamtes_A für die Jahre 2010 und 2011 (beide mit Ausfertigungsdatum 30. Juni 2015) zu Recht erkannt: Den Beschwerden gegen die Einkommensteuerbescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter A in der Beschwerdesache des Herrn Bf, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 29. November 2012, betreffend die Zurückweisung der Berufung vom 9. November 2012 in einer Beihilfensache, zu Recht erkannt: Die Berufung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R.*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Rechtsanwalt Mag. Wolfgang Anton Winkler, Ditscheinergasse 2 Tür 4, 1030 Wien, über die Beschwerde vom 3. März 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 25…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. über die Beschwerde des Mag.iur. ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vom 28. Mai 2020, gegen den Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, vom 2. April 2020, Zahl67, betreffend I. Zurückweisung des Antrages auf…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ER. in der Beschwerdesache der Bf., vertreten durch die WT-Ges. , gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 17.03.2015 betreffend Festsetzung von Umsatzsteuer für 07/2014 beschlossen: 1.) Der Antrag vom 2.5.2016 auf Vorlage…
…durchgehend gegeben gewesen. Der Bf sei somit seit der erstmaligen Anzeige seiner Vertretung gegenüber der Behörde - die Behörde gebe hier den 09.07.2012 an - durchgehend vertreten gewesen und es habe im Rahmen dieser Vertretungen auch eine - der belangten Behörde bekannte - Zustellbevollmächtigung im Sinne des …
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Ingrid Mainhart in der Beschwerdesache des M.M., Adresse, gegen die Bescheide vom 10. Mai 2011 betreffend Zurückweisungen 1. des Antrages auf Vorlage der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2005 sowie 2. der Berufungen gegen…
§ 19. (1) Dokumente, die weder zugestellt werden können, noch nachzusenden sind oder die zwar durch Hinterlegung zugestellt, aber nicht abgeholt worden sind, sind entweder an den Absender zurückzusenden, an eine vom Absender zu diesem Zweck bekanntgegebene Stelle zu senden oder auf Anordnung des Absenders nachweislich…
…Demnach sei die Zustellvollmacht als solche in diesem Fall hinfällig und die Behörde habe so vorzugehen, als läge ihr gar keine ansonsten zivilrechtlich vollwirksame Zustellbevollmächtigung vor, was die ausschließlich unmittelbare Zustellung an den Vollmachtgeber nach sich ziehe. Der Einkommensteuerbescheid sowie der Umsatzsteuerbescheid für das Jahr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch A und die weiteren Senatsmitglieder B, C und D in der Beschwerdesache E vertreten durch Dr. Hermann Friedrich Aflenzer, Lessingstraße 40, 4020 Linz , über die Beschwerde vom 21.07.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt…
…für die Abgabenangelegenheiten der Bw. im gegenständlichen Verfahren) gegenüber dem Finanzamt erfolgte durch Berufung auf die ihr erteilte Vollmacht (nach § 8 Abs. 1 RAO) in der Beschwerdeschrift vom 7. November 2011. Die so erteilte allgemeine Vollmacht umfasste auch die Zustellbevollmächtigung (vgl. Ritz, BAO4, § 9 ZustG…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch XX, vertreten durch RA_, über die Beschwerde vom 04.04.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Salzburg-Stadt vom 10.03.2017, betreffend I. Zurückweisung eines Antrags…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Gabriele Krafft in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Roland Gabl Rechtsanwalts- Kommandit-Partnerschaft, Museumstraße 31a, 4020 Linz, wegen der Verwaltungsübertretung nach § 2 Wiener Parkometergesetz 2006, Landesgesetzblatt für Wien Nr. 9…
…die sich mit der Klärung der Rechtsfrage beschäftige, ob die Zustellbevollmächtigung beim Finanzamt auch für die WiEReG-Zwangsstrafenverfahren zu beachten sei. Im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes sei die Entscheidung auszusetzen. Das Finanzamt legte die Beschwerde dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vor und merkte im Vorlagebericht vom 17…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Robert Pernegger in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen der Verwaltungsübertretungen nach § 5 Abs. 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung, Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 51/2005, in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Wiener Parkometergesetz 2006…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke als Vorsitzenden, den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. als beisitzenden Richter, Kommerzialrat Ing. Friedrich Nagl als fachkundigen Laienrichter und Robert Dorfmeister als fachkundigen Laienrichter über die Beschwerden der Bf, Adr (nunmehr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R im Beisein der Schriftführerin SF in der Verwaltungsstrafsache gegen Bf., vertreten durch Rechtsanwalt RA, über die Beschwerde vom 12. Mai 2016 gegen die Straferkenntnisse des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67 – Parkraumüberwachung, als Abgabenstrafbehörde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Silvia Gebhart in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Werner Goeritz, Laudongasse 20/2, 1080 Wien, Rechtsanwalt, über die als Bescheidbeschwerde zu erledigende Berufung vom 4. Juni 2013 gegen den Bescheid des Magistrats…
…Dokument dem Zustellungsbevollmächtigten tatsächlich zugekommen ist." Entsprechend der Regelung des § 9 Abs. 3 ZustG kann bei aufrechtem Bestand einer Zustellbevollmächtigung nicht an die Partei selbst rechtswirksam zugestellt werden; wird statt an den Zustellungsbevollmächtigten an den von diesem Vertretenen zugestellt, so ist die Zustellung unwirksam (vgl…