…EG im Fall der Einfuhr eines Gebrauchtfahrzeuges aus einem anderen Mitgliedsstaat durch eine Privatperson der Erhebung einer Zusatzabgabe entgegenstehe. Der Zuschlag von 20 % auf die Normverbrauchsgrundabgabe sei eine derartige Zusatzabgabe. Es werde daher begehrt den Bescheid des Finanzamtes Braunau Ried Schärding im angefochtenen Umfang aufzuheben…
…Weigel/Weigel, welches darlegen würde, dass die Erhebung der Zusatzabgabe iSd § 6 Abs 6 NoVAG 1991 im Fall der Einfuhr eines Gebrauchtfahrzeuges aus einem anderen Mitgliedsstaat durch eine Privatperson mit Artikel 90 EG nicht vereinbar sei. Aus diesem gemeinschaftsrechtlichen Hintergrund sei der 20% Erhöhungsbetrag nach…
…zu führen gewesen seien. Zur Begründung des Ermessens werde angeführt, dass lediglich die Einbringlichkeit von Zusatzabgaben die Ausstellung des Haftungsbescheides bewirkt habe. Die BF bediene sich mehrerer Unternehmen zur Veredelung von Werkstücken. Die Auslastungsspitzen seien keine personellen Engpässe sondern räumliche Engpäasse gewesen. In den Jahren…
… 25.1.2006, 2001/14/0170; RV/1563-L/02), da diese Zusatzabgabe im Allgemeinen nur auf eingeführte Fahrzeuge und nur in Ausnahmefällen auf inländische Vorgänge erhoben wird. Grundlage für diese Entscheidung des EuGH war Art. 90 des EG-Vertrages, nach dem die Mitgliedstaaten auf…
…Wäre das Verfahren ursprünglich richtig gelaufen, wären keine Anspruchszinsen vorgeschrieben worden. Auf diese Art und Weise erhielten vor allem die Anspruchszinsen den Charakter einer Zusatzabgabe oder einer Strafe. Das BFG hat dazu erwogen: Gemäß § 323 Abs. 38 BAO sind die beim UFS als Abgabenbehörde zweiter…
… 25.1.2006, 2001/14/0170; RV/1563-L/02), da diese Zusatzabgabe im Allgemeinen nur auf eingeführte Fahrzeuge und nur in Ausnahmefällen auf inländische Vorgänge erhoben wird. Grundlage für diese Entscheidung des EuGH war Art. 90 des EG-Vertrages, nach dem die Mitgliedstaaten auf…
…EuGH fest, dass eine Abgabe wie die Zusatzabgabe von 20% nicht mit dem Artikel 90 des EG-Vertrages vereinbar war. Nachdem aber im Zeitraum 22.12.2010 bis 28.2.2014 wie bereits dargelegt der NoVA-Zuschlag auf alle Sachverhalte Anwendung gefunden hat, liegt der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Adr. gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 14.05.2012, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2011 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…
Bahnhofplatz 7 4020 Linz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Finanzstrafsache gegen BF, geb. am 19XX, whft. in H, wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben gemäß § 36 Abs. 2 des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.a Karin Peherstorfer P LL.M in der Beschwerdesache Bf.in, AdresseBf.in, über die Beschwerde vom 5. Dezember 2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Grieskirchen Wels vom 28. November 2016 betreffend…