…schriftlich und klar erkennbar festgehalten, dass es sich um einen gesellschaftlichen Vorgang handelt (UmgrStR 2002 Rz 1302). Die am Zusammenschluss Beteiligten ergeben sich eindeutig aus den mit der Meldung vorgelegten Listen. Damit sind die Formalvoraussetzungen im Rahmen der zweiten Umgründung gegeben. Auch die materiellen Voraussetzungen…
…die Erstellung von Ergänzungsbilanzen müsse reichen, wofür auch die hM spreche [Helbich/Wiesner/Bruckner, UmgrStG (2002), § 24 Rz 183; Wiesner/Schwarzinger/Sedlacek/Sulz, Zusammenschluss und Realteilung von Rechtsanwälten (Linde 1998), 61; Huber, ecolex 2001, 809; Hübner-Schwarzinger in FS Josef Schlager (Linde 2012), 192]. Über…
…Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Eine ordentliche Revision ist gemäß Artikel 133 Abs. 4 B-VG unzulässig, da sich…
…2015, GZ. RV/7101313/2010, wies das Bundesfinanzgericht diese gemäß § 323 Abs. 38 BAO als Beschwerde zu behandelnde Berufung als unbegründet ab. Nach Erhebung einer (ordentlichen) Revision durch die A-KG wurde dieses Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom Verwaltungsgerichtshof mit dem Erkenntnis vom 31.05.2017…
…BAO) der Beschwerdevorentscheidung vom 11. Juli 2018 betreffend Körperschaftsteuer 2016 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 21.7.2020 zu Recht erkannt: Die Beschwerden werden gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…Feststellungsbescheid mit welchem das FA ab dem Veranlagungsjahr 2011 das Bestehen einer Gruppe unter der Gruppenträgerin GT und den übrigen Beschwerdeführerinnen als Gruppenmitgliedern feststellte. Dieser Bescheid erwuchs unbekämpft in Rechtskraft. Hat der Verwaltungsgerichtshof einer Revision stattgegeben, sind die Verwaltungsgerichte gemäß § 63 Abs. 1 VwGG verpflichtet…
…Wirtschaftstreuhand und Steuerberatung GmbH, 1020 Wien, Praterstraße 62-64, gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 13.10.2006 betreffend Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO für das Jahr 1997 zu Recht erkannt: 1. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. 2. Die im Jahr…
…23. 1. 2013, Bescheidadressat jeweils Martin N***** und Mitges., St.Nr. 23 212/77*****, hier anhängig zur Geschäftszahl RV/7102853/2015 ua, alle gemäß § 253 BAO als auch gegen den Umsatzsteuerjahresbescheid 2012 vom 24. 5. 2013 gerichtet geltend, Beschwerde (ergänzender Schriftsatz) vom 12. 6. 2013…
…insbesondere bei nicht von § 39 UmgrStG erfassten "Mehrfachzügen" - auch der 30.3. als Umgründungsstichtag gewählt werden, wenn nach Rz 766 der UmgrStR 2002 kein Erfordernis einer Bilanzberichtigung gemäß § 4 Abs 2 EStG besteht (Hirschler/Sulz/Knesl in Wiesner/Hirschler/Mayr [Hrsg], Handbuch der Umgründungen, 17…
…1010 Wien, über die Beschwerde vom 28.05.2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 07.05.2010 betreffend Körperschaftsteuer 2005 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird ersatzlos aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist…
…gem. § 299 BAO vom 24.8.2011 hingewiesen werde. Es liegen keine Umsätze vor, weil die Saatmaisentfahungs Maschine nur von den Eigentümern genutzt werde sowie den Feststellungsbescheid gemäß § 92 iVm § 190 Abs.1 BAO, wobei eine einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach …
…Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 7. September 2012, ***1*** betreffend Grunderwerbsteuer, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird - ersatzlos - aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes…
…vom 07.09.2012, ErfNr***, StNr*** betreffend Gesellschaftsteuer zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben und der angefochtene Bescheid abgeändert wie folgt: D ie Gesellschaftsteuer wird mit 1 % einer Bemessungsgrundlage iHv € 1.009.416,13, somit mit € 10…
…betreffend Einkommensteuer 2015 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben. zu versteuerndes Einkommen: 268.129,67 € Einkommensteuer: 124.117,87 € festgesetzte Einkommensteuer: 116.069,00 € Abgabennachforderung: 1.185,00 € Gegen dieses Erkenntnis ist…
…Beweisergebnisses in freier Beweiswürdigung davon aus, dass die GmbH1 zum 31.12.2016 (Umwandlungsstichtag) und zum 27.09.2017 (Umwandlungsbeschluss) keinen aufrechten Betrieb innehatte. Mangels aufrechten Betriebes liegt auch keine verschmelzende Umwandlung der GmbH1 auf die Bf. gemäß § 7 Abs. 1 Z 2 UmgrStG vor…
…2014 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 22.01.2014, ErfNr*** betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 15.05.2015, ErfNr, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert und die Grunderwerbsteuer mit 3,5 v. H. von der Bemessungsgrundlage € 20…
…1 Z 2 lit. c GrEStG in der Ausnahme vom Steuersatz mit 0,5 % 'wenn die Steuer nicht vom Einheitswert zu berechnen ist' auch jene Fälle gemäß Z 3 der Bestimmung mit dem Normalsteuersatz besteuern wollte, die auch nach den Übergangsbestimmungen des UmgrStG aufgrund des…
…festgesetzt. Als Bemessungsgrundlage wurde seitens des Finanzamtes der Wert der Gegenleistung in Höhe von € 383.000,-- herangezogen. Als Steuertarif wurde gemäß § 7 Abs 1 Z 3 GrEStG 3,5% angewandt. In der Beschwerde vom 10.02.2021 (bewilligte Fristverlängerungsanträge vom 08.10.2020, 13…
…Dezember 2012 gegen den Bescheid des FA GVG vom 6. Dezember 2012 betreffend Gesellschaftsteuer Steuernummer ***BF1StNr1*** in Anwesenheit der Schriftführerin zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art…