…Magistratsabteilung 6, Rechnungs- und Abgabenwesen vom 16. September 2013 betreffend Zurückweisung einer Berufung, GZ. N-1, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes…
…Zustellnachweis) einen Mängelbehebungsauftrag gegenüber ***[1]*** ***[2]*** zu Handen des Masseverwalters, Anfechtungserklärung, Änderungsantrag und Begründung bis 13. 5. 2008 nachzuholen, worauf mit Telefax vom 13. 6. 2008 folgendes Schreiben des steuerlichen Vertreters erfolgte: Steuernummer: ***[4]*** ***[1]*** ***[2]*** Mängelbehebungsauftrag vom 09.05.2008 Hinsichtlich der Berufung gegen…
…Erledigung der Berufungen gegen die (vermeintlichen) Wiederaufnahmebescheide nicht zuständig. Grundsätzlich ist über Rechtsmittel gegen Wiederaufnahmebescheide vor oder zeitgleich mit der Entscheidung über im wiederaufgenommenen Verfahren ergangene Sachbescheide zu entscheiden. Die (vermeintlichen) Wiederaufnahmebescheide sind mit demselben Mangel wie die (vermeintlichen) Sachbescheide behaftet. Eine Zurückweisung der als…
…des vorliegenden Berufungs- bzw. nunmehr Beschwerdeverfahrens war allein die Zurückweisung der Berufung vom 25.3.2013 als verspätet. Der in Rechtskraft erwachsene Haftungsbescheid ist damit in vollem Umfang vollstreckbar. Ungeachtet dessen wird trotzdem völlig unpräjudiziell angemerkt, dass die Haftungsinanspruchnahme des Beschwerdeführers zu einem erheblichen Teil…
…zugestellt. Wenn in dieser Berufung nunmehr vorgebracht wird, das Finanzamt hätte nicht geprüft, ob der Bescheid vom 11. September 2013 rechtsgültig zugestellt worden sei, ist dazu festzuhalten, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zwar die Rechtsmittelbehörde vor (erstmaliger) Zurückweisung eines Rechtsmittels als verspätet entweder…
…betreffend Zurückweisung einer Berufung (Berufung gegen den Abweisungsbescheid vom 14.08.2012) zu Recht erkannt: Der Zurückweisungsbescheid vom 04.03.2013 wird aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin ist slowakische Staatsbürgerin…
…gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 2.November 2004 (Begründung vom 3.November 2004) betreffend Zurückweisung der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2001 war daher stattzugeben und der angefochtene Bescheid aufzuheben. Der Antrag auf Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat nach Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung (…
…bevor sie die Zurückweisung eines Rechtsmittels als verspätet ausspricht, zu prüfen, ob die Zustellung des mit dem Rechtsmittel angefochtenen Bescheides ordnungsgemäß erfolgt sei, insbesondere ob die auf dem Rückschein vermerkten Daten den Tatsachen entsprechen. Die Behörde habe die Feststellung der Versäumung der Berufungsfrist dem Rechtsmittelwerber…
…NNN betreffend Zurückweisung der Berufungen (§ 273 BAO idF vor dem 31.12.2013) gegen die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2003 bis 2009 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 12.12.2014 zu Recht erkannt: Die Beschwerden gegen die Zurückweisungsbescheide betreffend die Berufungen gegen die Einkommensteuerbescheide…
…13/0026 vom 26.8.2009) sei die Frist weiter verlängert worden. Die Bf. legte „beispielhaft einige Fristverlängerungen“ betreffend die Einbringung einer Berufung gegen den Bescheid vom 4.8.2006, „eingelangt am 8.8.2006“ vor, und zwar: | Schreiben vom | Beantragte Frist |…
…Bescheide des FA betreffend Zurückweisung einer Berufung (nunmehr Beschwerde) gegen die Umsatzsteuer- und Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2009 und 2010 in der Sitzung am 13. Oktober 2015 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof…
…Zu Spruchpunkt I. (Zurückweisung) Nach § 260 Abs. 1 BAO ist die Bescheidbeschwerde mit Beschluss (§ 278 Abs. 1 lit. a BAO) zurückzuweisen, wenn sie nicht zulässig ist oder nicht fristgerecht eingebracht wurde. Jede Beschwerde setzt eine beschwerdeführende Partei und deren "Beschwer" begrifflich voraus. Auch ohne ausdrückliche…
…erweist sich der Zurückweisungsbescheid vom 20.9.2012 betreffend die Zurückweisung der Berufung, nunmehr Beschwerde, vom 14.9.2012 als unberechtigt, da diese Eingabe tatsächlich nicht verspätet war und hätte somit nicht ergehen dürfen. Wird ein verfahrensrechtlicher Bescheid zu Unrecht erlassen (zB Zurückweisung eines Antrages)…
… 285 Abs. 1 BAO und begründete diese wie folgt: Der Bf. habe am 30. Juni 2015 sein Unternehmen verkauft und möchte deshalb eine Entscheidung über seine Berufung/Beschwerde vom 6. August 2012 gegen den ESt-Bescheid vom 3. Juli 2012 bzw. den ausgesetzten Betrag von…
…Beschwerdeführerin vom 2.7.2013, eingebracht am 3.7.2013 auf Gewährung einer Ausgleichszahlung ab 07/2008 abgewiesen wurde, erhoben und ausgeführt: ... Am 06.12.2013 wurde die damals noch als Berufung zu bezeichnende Beschwerde gegen den Abweisungsbescheid vom 11. November 2013 des Antrages auf…
…ERFNR*** - Team 11 betreffend Zurückweisung einer Berufung in der Sitzung am 18. November 2014 beschlossen: Die Bescheidbeschwerde vom 5. Dezember 2013 wird gemäß § 246 Abs 1 BAO iVm § 260 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig zurückgewiesen Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art…
…x, betreffend Zurückweisung einer Berufung (nunmehr Beschwerde) in der Sitzung am 18. November 2014 beschlossen: Die Bescheidbeschwerde vom 5. Dezember 2013 wird gemäß § 260 Abs. 1 lit. a BAO iVm § 246 Abs. 1 BAO als unzulässig zurückgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art…
…2013, ERFNR zzz betreffend Zurückweisung einer Berufung in der Sitzung am 18. November 2014 beschlossen: Die Bescheidbeschwerde vom 5. Dezember 2013 wird gemäß § 246 Abs. 1 BAO iVm § 260 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig zurückgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art…
…Eine solche Steuerpflicht ist undenkbar. Es werde um eine Entscheidung nicht nur in der formellen Sache, sondern in der gesamten Angelegenheit beantragt. Die belangte Behörde verwies erneut auf die fehlenden Aktivlegitimation. Der Entscheidung zugrundegelegte Sachverhalt: Gegenstand des streitgegenständlichen Verfahrens ist die Zurückweisung einer Berufung (nunmehr…
…Eine solche Steuerpflicht ist undenkbar. Es werde um eine Entscheidung nicht nur in der formellen Sache, sondern in der gesamten Angelegenheit beantragt. Die belangte Behörde verwies erneut auf die fehlende Aktivlegitimation. Der Entscheidung zugrundegelegte Sachverhalt: Gegenstand des streitgegenständlichen Verfahrens ist die Zurückweisung einer Berufung (nunmehr…