…Uhr sowie ein durchschnittliches Arbeitsende von 15:37 Uhr. Eine neuerliche Abfrage im Pendlerrechner auf Basis dieser Zeiten bestätigte erneut die Zumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 20.11.2024 wies die belangte Behörde die Beschwerde als unbegründet ab. Begründet wurde dies damit…
…die Zumutbarkeit maßgeblichen Fahrtdauer mit Massenbeförderungsmitteln ist im gegenständlichen Fall von den vom Bundesfinanzgericht ermittelten Verkehrsverbindung auszugehen. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass der Bf. eine Gleitzeitregelung hat (Kernzeit 9:00 - 14:30) und so die Arbeitszeit an Ankunft- und Abfahrtszeiten der öffentlichen Verkehrsmittel anpassen…
…Erkenntnis VwGH 24.4.2014, 2012/15/0149, verwiesen. Darin führt der Verwaltungsgerichtshof zur Zumutbarkeit der Verwendung von öffentlichen Verkehrsmitteln für den täglichen Arbeitsweg aus: Eine nähere ausdrückliche Bestimmung, was unter dem Begriff der "Zumutbarkeit" iSd lit. c des § 16 Abs. 1 Z 6 EStG…
…Beurteilung der Zumutbarkeit (vgl. Pkt 3 seiner Stellungnahme) sind daher - soweit die in den UFS-Entscheidungen getätigten Aussagen mit der aktuellen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes nicht in Einklang zu bringen sind - bei der Entscheidung über das gegenständliche Rechtsmittel nicht anwendbar. Stehen verschiedene öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung…
…Zumutbarkeit außer Betracht zu lassen (UFS 01.06.2010, RV/1267-L/09 und UFS 08.04.2010, RV/2591-W/08). Dem Vorbringen der BF, dass das Arbeitsende zu zwei Dritteln nach 18:30 Uhr liegt und ihr deshalb die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels…
…Arbeitszeiten die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels für die Entfernung von 6 km nicht möglich sei. Die belangte Behörde wertete dieses Schreiben als Beschwerde und wies diese mit Beschwerdevorentscheidung vom 23.06.2014 mit der Begründung ab, dass die Zumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel gegeben sei.…
…RV/3401-W/09; UFS 27.5.2010, RV/2159-W/09). Infolge insgesamt nicht vorliegender Unzumutbarkeit - somit also Zumutbarkeit - öffentlicher Verkehrsmittel war daher, wie auch bereits von der belangten Behörde vorgenommen, lediglich das kleine Pendlerpauschale für eine Wegstrecke von mehr als 60 km (iSd…
…gegenüber den Parametern aus 2008 erkennen. Eher hätte sich die Pünktlichkeit einer Zugverbindung verbessert, womit die Zumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel sich allenfalls verbessert haben würde. Bezüglich objektiver Entfernung werde sich - er sei kein Spezialist in Plattentektonik - auch keine Verbesserung ergeben haben. Er dürfe daher darauf vertrauen…
…01.2014 in Kraft getreten ist. Das Herzstück der Verordnung bildet die Regelung des sog Pendlerrechners, der automatisationsunterstützt die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte berechnet und die Zumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel beurteilt. Liegen sowohl Wohnung als auch Arbeitsstätte im Inland, ist der Pendlerrechner verpflichtend zu verwenden…
…1988 zählen zu den Werbungskosten auch Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Für die Berücksichtigung dieser Aufwendungen gilt Folgendes: Diese Ausgaben sind bei einer einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bis 20 km und Zumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittels durch den Verkehrsabsetzbetrag (§ 33 Abs…
…Haushaltsführung und Familienheimfahrten nicht zu gewähren. Vielmehr war ich aus persönlichen Gründen und aus Gründen die bei den Vermietern liegen zeitweise zum Pendeln gezwungen. Zur Widerlegung der Ausführungen der bescheiderlassenden Behörde bezüglich der Zumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel verweise ich auf Punkt 1. meiner Berufung. Da mir…
…mit einer Fahrzeit von 20 Minuten. Aufgrund der vorstehenden Ausführungen war für die Prüfung der Zumutbarkeit nicht nur darauf abzustellen, ob (wie die von ihm vorgelegten Fahrpläne vermuten lassen) zwischen dem Wohnort des Beschwerdeführers und dem Ort seiner Arbeitsstätte durchgehend ein geeignetes öffentliches Verkehrsmittel verkehrt…
…Wiesner/Grabner/Wanke, MSA EStG 12. EL § 16 Anm. 81). Auch nach der Judikatur des VwGH ist die Möglichkeit der kombinierten Benützung privater und öffentlicher Verkehrsmittel bei der Prüfung der Zumutbarkeit der Verwendung von Massenverkehrsmitteln mit einzubeziehen (vgl. VwGH 28. 10. 2008, 2006/15/0319…
…konkreten Einzelfall zu bejahende Zumutbarkeit, da sie ausführt, es liege, obwohl in der Vergangenheit noch nicht geschehen, nunmehr nahe, einen Freifahrtausweis zu beantragen. Eine konkret in Aussicht gestellte Vorgangsweise, die bei – nach Einschätzung der Eltern – bestehender Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wohl völlig unverständlich wäre…
…20:00 Uhr. Alle zwei Woche habe sie Samstag Arbeit. Zu Arbeitsbeginn oder Arbeitsende verkehre an mehr als der Hälfte der Arbeitstage kein öffentliches Verkehrsmittel. Von der Abgabenbehörde wurden ergänzende Ermittlungen angestellt und durch Abfrage der Fahrpläne festgestellt, dass die Erklärung der Bf. unzutreffend sei…
…angesetzt. Auf Basis dieser Faktenlage wurde für jeden einzelnen Arbeitstag die Gesamtwegzeit festgestellt und auf Grund der Arbeitszeitnachweise für jedes Kalendermonat geprüft, ob die Zumutbarkeit der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel überwiegend (also an mehr als 10 Arbeitstagen) vorgelegen ist. Unzumutbarkeit im Sinne des § 16 Abs. 1…
…min für die Rückfahrt ergeben hätten und ersuchte, das Vorliegen der Voraussetzungen für das große Pendlerpauschale nachzuweisen, andernfalls das Bundesfinanzgericht von der Zumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel ausgehe. 8. Der Beschwerdeführer teilte dazu unter Anschluss des Arbeitsvertrages mit, er benötige dem ÖAMTC-Routenplaner zufolge pro…
…ist die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels zumutbar. Das Argument, die Bf. benötige ihren Pkw für die Berufstätigkeit, vermag der Beschwerde nicht zum Durchbruch zu verhelfen. Wie das Finanzamt bereits in der Beschwerde zutreffend ausgeführt hat, kommt es für die Frage der Zumutbarkeit nicht auf die…
…erst ab 2014 anwendbar sei. Die Ergebnisse des Pendlerrechners seien aber für Zwecke der Plausibilitätsprüfung heranzuziehen. Die Grundsätze hinsichtlich der Zumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel (max. 120 Minuten je Wegstrecke) hätten sich 2014 gegenüber 2013 nicht geändert. Festgehalten wurde vor allem, dass aufgrund der von…
…Beschwerde das Jahr 2011 betrifft, richtet sich die Beurteilung der Zumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel (ÖV) auf Grund der Judikatur nach dem Verhältnis der Fahrtdauer mit dem Massenbeförderungsmittel einerseits und dem PKW andererseits: Unzumutbar ist die Fahrt mit ÖV dann, wenn sie mehr als dreimal…