IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R in der Beschwerdesache Bf, Adr, gegen den Bescheid des FA Wien 2/20/21/22 vom 21.11.2012 betreffend Einkommensteuer 2011 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene…
Im Fall der Arbeitslosigkeit in der Schweiz sei das Risiko "Ableben" und "Invalidität" (zwingend) bei der Auffangeinrichtung BVG aus dem Taggeld für Arbeitslose zu versichern. Es könne jedoch auch das Risiko "Alter" versichert werden (Hinweis auf Punkt F.10. der Broschüre "ALV Risikoversicherung für Arbeitslose…
…§ 19 Tz 30, Stichwort "Gutschriften"). Da es für den Zuflusszeitpunkt auf das Erlangen der Verfügungsmacht des Geschäftsführers im Sinne des § 19 EStG 1988 ankommt, ist dabei jedoch nicht die allfällige Erfassung der Gutschrift mit einem rückwirkenden Buchungstag im Rechenwerk der Kapitalgesellschaft, sondern der Zeitpunkt der…
Das Bundesfinanzgericht kann auch nicht der vom Finanzamt L (im Hinblick auf den strittigen Zuflusszeitpunkt der Freizügigkeitsleistung) vorgebrachten Argumentation beitreten, dass sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Bf. allenfalls bereits seit der Abmeldung bei der Wohnsitzgemeinde nicht mehr in der Schweiz befunden habe; diese Abmeldung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Josef Zwilling in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 20. Juni 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 10. Juni 2013 betreffend Einkommensteuer 2011, Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 12. Juli 2020 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 18. Juni 2020 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2018 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde…
…2010/15/0061, mit den dort angeführten weiteren Nachweisen). Da es für den Zuflusszeitpunkt auf das Erlangen der Verfügungsmacht des Geschäftsführers im Sinne des § 19 EStG 1988 ankommt, ist dabei jedoch nicht die allfällige Erfassung der Gutschrift mit einem rückwirkenden Buchungstag im Rechenwerk der Kapitalgesellschaft…
…Zufolge der DBA-gemäßen Ansässigkeit in Deutschland sei in Deutschland eine Einkommensteuerklärung für unbeschränkt Steuerpflichtige über die gesamten Einkünfte abgegeben worden, weshalb auch der Zuflußzeitpunkt der Zinseinkünfte unerheblich sei. Wegen des überwiegenden gewöhnlichen Aufenthaltes in Österreich gelte der Beschwerdeführer in 2009 als in Österreich ansässig…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Josef Zwilling in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 4. Dezember 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 29. November 2011 betreffend Einkommensteuer 2010, Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Richter_A in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, Anschrift_A, über die Beschwerde vom 13. September 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 12. September 2018 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2013, Steuernummer Zahl_1, zu…
Bei der Stiftung Auffangeinrichtung könne nur der obligatorische Teil (der sogenannte "BVG-Lohn") versichert werden. Eine Weiterführung des Überobligatoriums sei kraft Gesetzes nicht möglich, weshalb der vor der Arbeitslosigkeit angesparte überobligatorische Teil sich nicht mehr rentenbildend auswirke. Damit sei eine freiwillige Versicherung des Alters bei…
…auch mit der schweizerischen Rechtsauffassung in keinster Weise in Einklang zu bringen. "Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen" (ua. Pensionsabfindungen) unterlägen gemäß Art. 18 DBA-Schweiz dem Besteuerungsrecht des Wohnsitzstaates zum Zuflusszeitpunkt. So sei das Vorsorgeguthaben auch der schweizerischen Besteuerung unterzogen worden. Dies sei erst 2016 geschehen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin RR in der Beschwerdesache B E F, Adr1, vertreten durch STB Steuerberatung GmbH, Adr2, gegen die Bescheide des Finanzamtes FA vom 31.05.2011 bzw. 05.11.2014, St.Nr. xxxx, betreffend Einkommensteuer für die…
Zur Ermittlung dieser Kennzahlen im vorliegenden Fall siehe Beilage 1. Bei diesen Kennzahlen handelt es sich um eine formelle Liquidität, da sie sich auf Daten stützen, die der Bilanz unmittelbar zu entnehmen sind. Davon zu unterscheiden ist die materielle Liquidität, die in die oben angeführten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende Mag. Aloisia Bergauer, die Richterin Mag. Andrea Ebner sowie die fachkundigen Laienrichter Kammerdirektor Ing. Mag. Dr. Martin Jilch und Mag. Ulrike Richter in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch ***1***, über die Beschwerde vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache der ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 22. Oktober 2025 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 23. September 2025 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2024 zu Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I…
…auf die im Akt befindlichen Unterlagen, die Feststellungen im Rahmen der Prüfung der Lohnabgaben, die Ausführungen des Bf und ist insoweit unstrittig. Rechtliche Würdigung: 1. Zuflusszeitpunkt des Gesellschaftskapitals und der Verzinsung Gemäß § 15 Abs. 1 EStG 1988 liegen Einnahmen vor, wenn dem Steuerpflichtigen Geld oder…
…im Streitjahr noch nicht tatsächlich und rechtlich verfügen habe können, weshalb noch von keinem Zufluss auszugehen sei (vgl. zur Bestimmung des Zuflusszeitpunkts in Abhängigkeit von der tatsächlichen Verfügungsgewalt des Gläubigers VwGH 18.5.2020, Ra 2018/15/0090, mwN). Dass diese Auslegung der revisionsgegenständlichen Vertragsklausel…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende Mag. Susanne Feichtenschlager, die Richterin Dr. Ina Kerschner sowie die fachkundigen Laienrichter KommR. MSt. Daniel Daurer und Mag. Johannes Denk in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Schmalzl & Partner Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Operngasse…
Im Lohnzettel 1.1. bis 31.3.2014 wurde diese Rückzahlung gem. § 16 Abs. 2 EStG unter "Sonstige steuerfreie Bezüge" als Werbungskosten berücksichtigt. Hr. A wollte diese Gegenverrechnung/Kompensation nicht akzeptieren und klagte die Bf mit Mahnklage. Der Fall wurde vor dem ***LandesgerichtX*** als…