BFG RV/2100651/2020Das Anbieten von Fortbildungsveranstaltungen für mehrere selbständige Unternehmen in einem österreichischen Hotel stellt eine sonstige Leistung im Zusammenhang mit Eintrittsberechtigungen dar. Der Ort der sonstigen Leistung wird daher im Inland erbracht.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.05.2022 …Veranstaltung erfordert die physische Anwesenheit des Leistungsempfängers. Keine Eintrittsberechtigung für eine Veranstaltung liegt daher in den Fällen der Online-Teilnahme des Leistungsempfängers vor (siehe hierzu Rz 640q).
Unter den Begriff der Eintrittsberechtigung fallen insbesondere das Recht auf Eintritt zu Vorführungen, Theateraufführungen, Zirkusveranstaltungen, Messen, Unterhaltungsprogrammen, Konzerten…