…in die ***F*** ***Name*** GmbH eingelegt wurden und dort auch die AfA berücksichtigt wird. Der Zinsenanteil von 44% sei daher bei der GmbH zu berücksichtigen. Gegen die Einkommensteuerbescheide richtete sich die Berufung vom 21. Juni 2011 mit folgender Begründung: "Wie dem Prüfungsbericht zu entnehmen ist…
…bzw., sie bevollmächtigt ihn zum Empfang ihres Anteils. Im Sinne der oben zitierten herrschenden Lehre erfolgt damit aber der Zufluss an sie. Soweit sie - unabhängig von der Art des Zuflusses - ihren Zinsenanteil ihrem Sohn überlassen hat, ändert das nichts daran, dass der Anteil weiterhin ihr…
…den Kaufpreis und allfällige Wertsicherungsbeiträge zu tilgen. Es spreche daher nichts dagegen, ab diesem Zeitpunkt — da auch eine offensichtliche Mehrzahlung beim Bf. zufließe — diese Zahlungen in einen Zinsanteil und eine Tilgungskomponente aufzuteilen. Die Direktvorlage iSd. § 262 BAO an das Bundesfinanzgericht sei wegen der einseitigen und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Walter Aiglsdorfer in der Beschwerdesache Bf, gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 19. März 2015 (St. Nr.: xxx), betreffend Einkommensteuer 2013 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden JJ und die weiteren Senatsmitglieder Richter GG , FF und MM in der Beschwerdesache XY, Adresse1, vertreten durch X-KG gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 22.April 2013 betreffend Anspruchszinsen…
19. Eine allfällige, wie in der Beschwerde auf Seite 3, 6. Absatz, angeführte Vereinbarung über die Höhe des Zinssatzes erübrige sich, da ohnehin Zinsen in nachvollziehbarer Höhe ausbezahlt worden seien. 20. Der Zufluss werde sowohl vom Konkursgericht als auch vom gerichtlich beeideten Sachverständigen Dr. H…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden KK und die weiteren Senatsmitglieder Richter JG, OB und GM in der Beschwerdesache XY, Adresse1, vertreten durch Rechtsanwalt RK, gegen den Bescheid des Finanzamtes…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin IBV in der Beschwerdesache Bf, abc, (ursprünglich) vertreten durch Steuerberatung, xyz, über die Beschwerde vom 21.03.2011 gegen den Bescheid über die Festsetzung von Anspruchszinsen 2008 des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 03.03.2011…
……) Die o.a. Konditionen gelten für ein Jahr. Danach erfolgt eine Anpassung an die jeweils aktuellen Kapitalmarktverhältnisse. | ***O*** | 40/7 | 28.07.2009 | 60.000 € | - Sollzinsen: Zinsanteil: 6,0 % p.a., kontokorrentmäßig im Nachhinein berechnet. Dieser Zinssatz gilt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Anna Radschek in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 30. September 2019 gegen den Bescheid des damaligen Finanzamtes Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf vom 25. Juli 2019, Steuernummer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache Bf, AdresseBf, vertreten durch Grohmann Hienert Zierhut Wirtschafts-u. Steuerberatungs GmbH, Nibelungengasse 8/5, 1010 Wien gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 02. Februar 2012, betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Dr. Reisinger & MMag. Kornprat Wirtschaftsprüfungs-u. Steuerberatungs GmbH & Co Steuerberatungs KG, Hietzinger Kai 133/Top 201, 1130 Wien, gegen die Bescheide des FA Wien 2/20/21/22…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, AdresseBf, vertreten durch Themmer, Toth & Partner Rechtsanwälte OG, Biberstraße 15, 1010 Wien, über die Beschwerden des Bf gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 1. August…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache Bf, Adresse_Bf, vertreten durch Themmer, Toth & Partner Rechtsanwälte OG, Biberstraße 15, 1010 Wien, über die Beschwerden gegen die Bescheide des FA Wien 2/20/21/22 vom 1. August 2011…
Die belangte Behörde hat daher im Jahr 2012 einen Betrag iHv 80.000,- Euro; im Jahr 2013 16.000,- Euro; im Jahr 2014 4.400,- Euro sowie im Jahr 2015 iHv 4.600,- Euro zu Recht als Zinszahlungen qualifiziert und als nicht endbesteuerungsfähige Einkünfte aus…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter in der Beschwerdesache Bf. gegen den Bescheid des Finanzamtes betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2013 zu Recht erkannt: Der Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid 2013 wird teilweise Folge gegeben. Der Einkommensteuerbescheid 2013 wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage…
Am 16. März 2021 sei dem Finanzamt mitgeteilt worden, dass der Kredit einem Erwerb einer österreichischen GmbH dienen hätte sollen. In diesem Zusammenhang sei auch auf die Nichtabzugsfähigkeit des Bereitschaftsentgeltes eingegangen worden. Der Vertreter der Beschwerdeführerin bemerkte hierzu, dass das ursprünglich zu wenig genau angesehen…
Zudem könne das Fehlen von Sicherheiten bei Konzerndarlehen nach hA nicht zu einer Umqualifizierung des Darlehens in verdecktes Eigenkapital führen. In diesem Sinne werde auch in den KStR festgehalten, dass im Konzern Darlehensgewährungen nicht allein deshalb die steuerliche Anerkennung versagt werden könne, weil für sie…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch APP Steuerberatung GmbH, T. Morgenstern Platz 1, 9871 Seeboden, über die Beschwerde vom 29. Juli 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 22. Juli 2018…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin IBV in der Beschwerdesache Bf, abc, vertreten durch die Wirtschaftstreuhand, xyz, über die Beschwerde vom 21.03.2011 gegen die Bescheide über die Festsetzung von Anspruchszinsen 2007 und 2008 des Finanzamtes vom 04.03.2011…