…Urkunden maßgeblichen Zeitpunkt. Gemäß § 17 GebG ist für die Festsetzung der Gebühren der Inhalt der über das Rechtsgeschäft errichteten Schrift (Urkunde) maßgebend. Zessionen oder Abtretungen von Schuldforderungen oder anderen Rechten unterliegen einer Gebühr von 0,8 % vom Entgelt. Gemäß § 9 Abs 2 GebG kann das…
…Zahl: 610/0000/8/1996 , betreffend Rückforderung einer an den Zessionar gezahlten Ausfuhrerstattung nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 09.12.2015 im Beisein der Schriftführerin S zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist…
…über die Beschwerde vom 03.12.2013 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA GVG vom 30. Oktober 2013, Erf.Nr.: Nr betreffend Zessionsgebühr, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof…
…279 BAO ersatzlos aufgehoben. II. Die Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art 133 Abs 4 B-VG nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Mit Bescheid vom 4.9.2023 setzte die belangte Behörde die Zessionsgebühr betreffend den "Kaufvertrag Windpark **X** vom 12. Oktober 2020 mit **P…
…Zahl: 610/00000/7/1996, betreffend die Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Ausfuhrerstattung vom Zessionar zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe…
…610/00000/7/1996b und 610/00000/7/1996c, betreffend die Rückforderung zu Unrecht gewährter Ausfuhrerstattungen vom Zessionar zu Recht erkannt: Den Beschwerden wird stattgegeben. Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG…
…Zahl: 610/00000/7/1996, betreffend die Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Ausfuhrerstattung vom Zessionar zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe…
…Zahl: 610/00000/7/1996, betreffend die Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Ausfuhrerstattung vom Zessionar zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe…
…610/00000/7/1996b und 610/00000/7/1996c, betreffend die Rückforderung zu Unrecht gewährter Ausfuhrerstattungen vom Zessionar zu Recht erkannt: Den Beschwerden wird stattgegeben. Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG…
…Zahl: 610/0000/7/1997b, betreffend die Rückforderung zu Unrecht gewährter Ausfuhrerstattungen vom Zessionar zu Recht erkannt: Den Beschwerden wird stattgegeben. Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit…
…610/0000/7/1997b und 610/0000/7/1997c, betreffend Rückforderung zu Unrecht gewährter Ausfuhrerstattungen vom Zessionar zu Recht erkannt: Den Beschwerden wird stattgegeben. Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht…
…Zahlen: 610/00000/7/1996a und 610/00000/7/1996b, betreffend die Rückforderung zu Unrecht gewährter Ausfuhrerstattungen vom Zessionar zu Recht erkannt: Den Beschwerden wird stattgegeben. Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B…
…Zahlen: 610/00000/7/1996a und 610/00000/7/1996b, betreffend Rückforderung zu Unrecht gewährter Ausfuhrerstattungen vom Zessionar zu Recht erkannt: Den Beschwerden wird stattgegeben. Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG…
…Zahl: 610/0000/7/1997, betreffend Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Ausfuhrerstattung vom Zessionar zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit…
…Zahl: 610/00000/7/1997, betreffend Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Ausfuhrerstattung vom Zessionar zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit…
…Zahlen: 610/0000/7/1997a und 610/0000/7/1997b, betreffend die Rückforderung zu Unrecht gewährter Ausfuhrerstattungen vom Zessionar zu Recht erkannt: Den Beschwerden wird stattgegeben. Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B…
…610/00000/7/1996b und 610/00000/7/1996c, betreffend Rückforderung zu Unrecht gewährter Ausfuhrerstattungen vom Zessionar zu Recht erkannt: Den Beschwerden wird stattgegeben. Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht…
…Zahl: 610/000/7/1997, betreffend Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Ausfuhrerstattung vom Zessionar zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit…
…Zahl: 610/0000/7/1997, betreffend Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Ausfuhrerstattung vom Zessionar zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit…
…Zahl: 610/00000/7/1996, betreffend Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Ausfuhrerstattung vom Zessionar zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit…