RIS AI
4 Treffer1523 msnur geltende Fassungen
BFG RV/7100744/2016Wiederaufnahme/neuer Sachbescheid/Anspruchszinsen: Kein Hervorkommen neuer Tatsachen im Rahmen der Nachbescheidkontrolle
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.02.2019

…§ 119, 133 BAO bereits dargelegt gewesen sei. Im Rahmen eines weiteren Ergänzungsersuchens wurde die Beschwerdeführerin aufgefordert, ihre Tätigkeiten und ihre Aufgabengebiete beim Zeitschriftenverlag genau zu präzisieren und auszuführen, in welchem zeitlichen Umfang diese ausgeübt worden seien. Im Antwortschreiben vom 15. November 2015 führte die Beschwerdeführerin…

BFG RV/5100230/2014Behauptete Weiterleitung von Honoraren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.04.2016

…hin, dass Unterlagen vorlägen, wonach sie im Jahr 2012 von der Fa. Z. Zeitungs- und Zeitschriftenverlags GesmbH & Co KG € 5.804,55 erhalten habe. Sollte der Betrag von € 5.804,55 tatsächlich einer anderen Person zugeflossen sein, so wurde die Bfin. ersucht, Name…

BFG RV/3101155/2014Kein Vorsteuerabzug für Motorräder (Oldtimer), deren Verwendung in der Ausstellung in einem Museum besteht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.06.2016

…werden, die nicht unter die Ausnahmen vom Vorsteuerausschluss fallen. 4. Auch im Erkenntnis VwGH 21.09.2006, 2004/15/0072 hat der Gerichtshof den Vorsteuerabzug für Motorräder, die ein Zeitschriftenverlag lediglich für Testzwecke angeschafft hatte, als unzulässig beurteilt. Der Verwaltungsgerichtshof führte u.a. aus, das…

BFG RV/2100819/2014Wiederaufnahme des Verfahrens auf Antrag gemäß § 303 Abs. 1 lit. b BAO trotz Kenntnis der Partei vom Wiederaufnahmsgrund (Zeitungszusteller - Zahlungen an Vertreter und Fahrtkosten)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.09.2016

…als Zeitungszusteller erhalten habe, wurde er ersucht, die Verträge, die er mit den Zeitschriftenverlagen abgeschlossen habe, vorzulegen und - soweit dies aus den Verträgen nicht ohnedies ersichtlich sei - bekannt zu geben, für welche genauen Zeiträume er zur Zeitungszustellung (vertraglich) verpflichtet gewesen sei und, wie die Honorare…