…die Berücksichtigung der von ihr getragenen Zahnsanierungsskosten für ihren Exgatten sowie der von ihr geleisteten Unterhaltszahlungen. In der Beschwerdevorentscheidung vom 09.03.2016 zog das Finanzamt für die geltend gemachten Unterhaltskosten die Regelbedarfsätze heran und berücksichtigte einen Unterhaltsabsetzbetrag von Euro 277,40. Begründend wurde ausgeführt…
…bis 2007 vernachlässigt und vor seiner Erkrankung keine ausgeprägte Parodontose oder Karies gehabt hat, lässt einen eindeutigen Zusammenhang mit den Zahnsanierungskosten im berufungsgegenständlichen Zeitraum 2010 nicht erkennen. Der Abgabenbehörde ist beizupflichten, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen einer Gebisssanierung im Kalenderjahr 2010 und einer bereits seit…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf, Adr., über die Beschwerde vom 03.05.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 4/5/10 vom 25.04.2018 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2017…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Walter Aiglsdorfer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 22. Mai 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 10. Mai 2024 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2021 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Susanne Haim in der Beschwerdesache Bf, Adr. , über die Beschwerde vom 15.01.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Braunau Ried Schärding vom 05.01.2018, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013 zu Recht…
Die vom Beschwerdeführer vorgelegte Stellungnahme von Univ.Prof. AB vom 21.12.2017 gibt als Ausgangslage an, dass dem Beschwerdeführer vier Vormalzähne und elf Mahlzähne, somit insgesamt 15 Zähne fehlen würden. Dem gegenüber konnte durch die Sachverständige vor der Gebisssanierung nur das Fehlen von 13…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 30. August 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 10. August 2023 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2022, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: I. Der…
Sowohl für die Sanierung im ersten Obergeschoß, als auch für den Neubaubereich des zweiten und dritten Obergeschoßes sind 2-Raum-Wohnungen vorgesehen, da diese nach Erfahrung der Käufer für die Vermietung optimal geeignet sind. Den in den Innenhof ausgerichteten Wohnungen sollen Balkone zugeordnet werden, in…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch J2tax Steuerberatung GmbH, Paschinger Straße 59, 4060 Leonding, über die Beschwerde vom 21. Jänner 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 9. Jänner 2025 betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache P P., Wien, über die Beschwerde vom 05.09.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf vom 11.08.2016, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Susanne Feichtenschlager in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 4. Jänner 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Lilienfeld St. Pölten vom 5. Dezember 2017 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2016, Steuernummer ***BF1StNr1***, Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin M in der Beschwerdesache Name-Beschwerdeführer, Adresse-Beschwerdeführer, gegen den Bescheid des Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart, St.Nr. 843/8624, vom 27. Oktober 2015, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014 zu Recht erkannt: I. Der Bescheid wird…
Aus Gründen der Übersichtlichkeit, werden die aus diesen unterschiedlichen Positionen resultierenden Rechtsfragen in der Folge einer getrennten Erörterung zugeführt. 3.3.1. Zum Tatbestandsmerkmal der "Änderung der Verhältnisse" Der Rechtsansicht der Beschwerdeführerin, wonach die (unecht steuerfreien) Veräußerungen der Liegenschaften keine Änderung der Verhältnisse bewirkt haben…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. RR. in der Beschwerdesache Bf., Anschr., gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling vom 15. Oktober 2013, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2012 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Helmut Mittermayr in der Beschwerdesache V T, Adresse bei M, St.Nr.: (Zahl) gegen den Bescheid des Finanzamt Braunau Ried Schärding vom 06.03.2015, Einkommensteuer betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014 zu Recht erkannt: Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. AA in der Beschwerdesache Bf, Anschrift, gegen den Bescheid des Finanzamt Kufstein Schwaz vom 26. Mai 2015, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt…
Außerdem berücksichtigte das Finanzamt in den Jahren 2013 und 2014 als Mehraufwendungen wegen Krankendiätverpflegung jeweils den pauschalen Freibetrag gemäß § 2 Abs 1 zweiter Teilstrich der VO über außergewöhnliche Belastungen BGBl 1996 idF BGBl II 2010/430 iHv Euro 612,00. Die diesbezüglich strittigen Aufwendungen sind…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Christine Smolle in der Beschwerdesache Bf., AdresseBf., über die Beschwerde vom 17. Oktober 2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 4/5/10 vom 27. September 2016, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. NN in der Beschwerdesache BF, vertreten durch Hermann Vales, Starhembergstraße 19, 4020 Linz, über die Beschwerde vom 5.7.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt XYZ vom 5.6.2018 betreffend Einkommensteuer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterRi über die Beschwerde des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vom 27. April 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 23. April 2020 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2019 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als…