…9150 Voraussetzung für die Zahlung der Ausfuhrerstattung. Mit Berufungsvorentscheidung vom 21.02.2008 wurde die dagegen erhobene Berufung abgewiesen. Die Rückforderung gegenüber dem Ausführer ist zwischenzeitlich rechtskräftig (Berufungsentscheidung des unabhängigen Finanzsenates vom 12.10.2009, GZ. ZRV/0114-Z3K/08). Nachdem der Ausführer den Rückforderungsbetrag…
…9400 Voraussetzung für die Zahlung der Ausfuhrerstattung. Mit Berufungsvorentscheidung vom 06.05.2002 wurde die dagegen erhobene Berufung abgewiesen. Die Rückforderung gegenüber dem Ausführer ist zwischenzeitlich rechtskräftig (Berufungsentscheidung des unabhängigen Finanzsenates vom 07.01.2013, GZ. ZRV/0345-Z2L/03). Nachdem der Ausführer den Rückforderungsbetrag…
…150 Voraussetzung für die Zahlung der Ausfuhrerstattung. Mit Berufungsvorentscheidung vom 31.05.2007 wurde die dagegen erhobene Berufung abgewiesen. Die Rückforderung gegenüber dem Ausführer ist zwischenzeitlich rechtskräftig (Berufungsentscheidung des unabhängigen Finanzsenates vom 25.11.2010, GZ. ZRV/0212-Z3K/07). Nachdem der Ausführer den Rückforderungsbetrag…
…150 Voraussetzung für die Zahlung der Ausfuhrerstattung. Mit Berufungsvorentscheidung vom 22.02.2008 wurde die dagegen erhobene Berufung abgewiesen. Die Rückforderung gegenüber dem Ausführer ist zwischenzeitlich rechtskräftig (Berufungsentscheidung des unabhängigen Finanzsenates vom 12.10.2009, GZ. ZRV/0100-Z3K/08). Nachdem der Ausführer den Rückforderungsbetrag…
…9150 Voraussetzung für die Zahlung der Ausfuhrerstattung. Mit Berufungsvorentscheidung vom 21.02.2008 wurde die dagegen erhobene Berufung abgewiesen. Die Rückforderung gegenüber dem Ausführer ist zwischenzeitlich rechtskräftig (Berufungsentscheidung des unabhängigen Finanzsenates vom 12.10.2009, GZ. ZRV/0084-Z3K/08). Nachdem der Ausführer den Rückforderungsbetrag…
…150 Voraussetzung für die Zahlung der Ausfuhrerstattung. Mit Berufungsvorentscheidung vom 18.02.2008 wurde die dagegen erhobene Berufung abgewiesen. Die Rückforderung gegenüber dem Ausführer ist zwischenzeitlich rechtskräftig (Berufungsentscheidung des unabhängigen Finanzsenates vom 12.10.2009, GZ. ZRV/0130-Z3K/08). Nachdem der Ausführer den Rückforderungsbetrag…
…150 Voraussetzung für die Zahlung der Ausfuhrerstattung. Mit Berufungsvorentscheidung vom 22.02.2008 wurde die dagegen erhobene Berufung abgewiesen. Die Rückforderung gegenüber dem Ausführer ist zwischenzeitlich rechtskräftig (Berufungsentscheidung des unabhängigen Finanzsenates vom 12.10.2009, GZ. ZRV/0096-Z3K/08). Nachdem der Ausführer den Rückforderungsbetrag…
…400 Voraussetzung für die Zahlung der Ausfuhrerstattung. Mit Berufungsvorentscheidung vom 22.02.2008 wurde die dagegen erhobene Berufung abgewiesen. Die Rückforderung gegenüber dem Ausführer ist zwischenzeitlich rechtskräftig (Berufungsentscheidung des unabhängigen Finanzsenates vom 12.10.2009, GZ. ZRV/0122-Z3K/08). Nachdem der Ausführer den Rückforderungsbetrag…
…9400 Voraussetzung für die Zahlung der Ausfuhrerstattung. Mit Berufungsvorentscheidung vom 21.02.2008 wurde die dagegen erhobene Berufung abgewiesen. Die Rückforderung gegenüber dem Ausführer ist zwischenzeitlich rechtskräftig (Berufungsentscheidung des unabhängigen Finanzsenates vom 12.10.2009, GZ. ZRV/0088-Z3K/08). Nachdem der Ausführer den Rückforderungsbetrag…
…150 Voraussetzung für die Zahlung der Ausfuhrerstattung. Mit Berufungsvorentscheidung vom 22.02.2008 wurde die dagegen erhobene Berufung abgewiesen. Die Rückforderung gegenüber dem Ausführer ist zwischenzeitlich rechtskräftig (Berufungsentscheidung des unabhängigen Finanzsenates vom 12.10.2009, GZ. ZRV/0138-Z3K/08). Nachdem der Ausführer den Rückforderungsbetrag…
…400 Voraussetzung für die Zahlung der Ausfuhrerstattung. Mit Berufungsvorentscheidung vom 02.05.2002 wurde die dagegen erhobene Berufung abgewiesen. Die Rückforderung gegenüber dem Ausführer ist zwischenzeitlich rechtskräftig (Berufungsentscheidung des unabhängigen Finanzsenates vom 05.07.2013, GZ. ZRV/0312-Z2L/03). Nachdem der Ausführer den Rückforderungsbetrag…
…Voraussetzung für die Zahlung der Ausfuhrerstattung. Mit Berufungsvorentscheidung vom 06.06.2007 wurde die dagegen erhobene Berufung als unbegründet abgewiesen. Die Rückforderung gegenüber dem Ausführer ist zwischenzeitlich rechtskräftig (Berufungsentscheidung des unabhängigen Finanzsenates vom 03.02.2011, GZ. ZRV/0222-Z3K/07). Nachdem der Ausführer den…
…Ergänzung der Berufungen vom 16.05.2002 vor, sie sei entgegen bisherigen Annahmen nicht als Zessionarin anzusehen. Laut Ergänzung der Berufungen mit Schreiben vom 30.09.2002 seien die Erstattungsbeträge nicht ihr als Zessionarin zugekommen, sondern wären direkt an die die Zahlung von Ausfuhrerstattungen beantragende…
…Voraussetzung für die Zahlung der Ausfuhrerstattung. Mit Berufungsvorentscheidung vom 01.06.2007 wurde die dagegen erhobene Berufung als unbegründet abgewiesen. Die Rückforderung gegenüber dem Ausführer ist zwischenzeitlich rechtskräftig (Berufungsentscheidung des unabhängigen Finanzsenates vom 23.12.2010, GZ. ZRV/0215-Z3K/07). Nachdem der Ausführer den…
…Voraussetzung für die Zahlung der Ausfuhrerstattung. Mit Berufungsvorentscheidung vom 06.06.2007 wurde die dagegen erhobene Berufung als unbegründet abgewiesen. Die Rückforderung gegenüber dem Ausführer ist zwischenzeitlich rechtskräftig (Berufungsentscheidung des unabhängigen Finanzsenates vom 13.12.2010, GZ. ZRV/0213-Z3K/07). Nachdem der Ausführer den…
…Ergänzung der Berufungen vom 06.06.2002 vor, sie sei entgegen bisherigen Annahmen nicht als Zessionarin anzusehen. Laut Ergänzung der Berufungen mit Schreiben vom 30.09.2002 seien die Erstattungsbeträge nicht ihr als Zessionarin zugekommen, sondern wären direkt an die die Zahlung von Ausfuhrerstattungen beantragende…
…für die Zahlung der Ausfuhrerstattung. Mit Berufungsvorentscheidungen vom 21.02.2008 wurden die dagegen erhobenen Berufungen abgewiesen. Die Rückforderungen gegenüber dem Ausführer sind zwischenzeitlich rechtskräftig (Berufungsentscheidungen des unabhängigen Finanzsenates vom 12.10.2009, GZln. ZRV/0016, 0080 und 0086-Z3K/08). Nachdem der Ausführer die…
…Voraussetzung für die Zahlung der Ausfuhrerstattung. Mit Berufungsvorentscheidungen vom 18.02.2008 wurden die dagegen erhobenen Berufungen abgewiesen. Die Rückforderungen gegenüber dem Ausführer sind zwischenzeitlich rechtskräftig (Berufungsentscheidungen des unabhängigen Finanzsenates vom 12.10.2009, GZln. ZRV/0106 und 0104-Z3K/08). Nachdem der Ausführer die…
…Voraussetzung für die Zahlung der Ausfuhrerstattung. Mit Berufungsvorentscheidungen vom 18.02.2008 wurden die dagegen erhobenen Berufungen abgewiesen. Die Rückforderung gegenüber dem Ausführer ist zwischenzeitlich rechtskräftig (Berufungsentscheidung des unabhängigen Finanzsenates vom 12.10.2009, GZln. ZRV/0108 und 0128-Z3K/08). Nachdem der Ausführer den…
…9150 Voraussetzung für die Zahlung der Ausfuhrerstattung. Mit Berufungsvorentscheidung vom 21.02.2008 wurde die dagegen erhobene Berufung abgewiesen. Die Rückforderung gegenüber dem Ausführer ist zwischenzeitlich rechtskräftig (Berufungsentscheidung des unabhängigen Finanzsenates vom 12.10.2009, GZ. ZRV/0082-Z3K/08). Nachdem der Ausführer den Rückforderungsbetrag…