…unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen all jener Umstände darzulegen, auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann (VwGH 25.02.2004, 2003/13/0117). Die Beweislast für Tatsachen, die den Anspruch auf Familienbeihilfe begründen, hat der Antragsteller (vgl. BFG 15.12.2017, RV/7102062…
…Rechtsvorschriften dieses Mitgliedstaats; e)jede andere Person, die nicht unter die Buchstaben a bis d fällt, unterliegt unbeschadet anders lautender Bestimmungen dieser Verordnung, nach denen ihr Leistungen aufgrund der Rechtsvorschriften eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten zustehen, den Rechtsvorschriften des Wohnmitgliedstaates. Eine Person, die gewöhnlich in…
…in Ungarn." Unter Zugrundelegung dieser Sachverhaltsfeststellungen forderte das Finanzamt mit Bescheid vom 17. März 2011 die vom Bw. für die Tochter L. für den Zeitraum Juli 2008 bis Februar 2011 bezogenen Familienbeihilfen- und Kinderabsetzbeträge mit folgender Begründung zurück: "Die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 regelt…
…im Zusammenhang mit Fluggästen oder Luftfracht ausübt, gilt als in dem Mitgliedstaat ausgeübte Tätigkeit, in dem sich die "Heimatbasis" im Sinne von Anhang III der Verordnung (EWG) Nr 3922/91 befindet. Polnische Fassung: Artykuł 11 Zasady ogólne 1. Osoby, do których stosuje się niniejsze rozporządzenie…
…Ausländerbeschäftigungsgesetzes die Anwendung der Verordnung (EWG) 1408/71 nicht verhindern. Diese Rechtsprechung ist auf die ab Mai 2010 anzuwendende Verordnung (EG) Nr. 883/2004 (VO 883/2004) sinngemäß anzuwenden (vgl. UFS 13.9.2013, RV/3450-W/12; BFG 11.8.2014, RV/7103833/2010…
…1 lit. f VO 1408/71 und Art. 1 Abs. 1 lit. i Z 1 sublit. i VO 883/2004 verweisen zur Anspruchsberechtigung auf das nationale Recht. Daher ist die nach nationalem Recht anspruchsberechtigte Person (der antragsberechtigte Elternteil) zu bestimmen. Nimmt diese ihren Anspruch nicht…
…hat sich K - nach Ansicht des Referenten des Unabhängigen Finanzsenates - ständig in Japan aufgehalten und unter Umständen dort aufgehalten, die erkennen lassen, dass sie in diesem Lande nicht nur vorübergehend verweilte. Der Rechtssatz 2 zum Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 20.06.2015, RV/7104568/2014…
… e) jede andere Person, die nicht unter die Buchstaben a bis d fällt, unterliegt unbeschadet anders lautender Bestimmungen dieser Verordnung, nach denen ihr Leistungen aufgrund der Rechtsvorschriften eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten zustehen, den Rechtsvorschriften des Wohnmitgliedstaats. (4) Für die Zwecke dieses Titels gilt eine…
…unter welchen Voraussetzungen wie lange Familienleistungen zuerkennen. Das Unionsrecht verlangt allerdings im allgemeinen, dass diese Zuerkennung diskriminierungsfrei erfolgen muss, und im besonderen, dass die nach dem nationalen Recht, hilfsweise nach dem Unionsrecht zu ermittelnden Familienangehörigen einer Person, die in den Anwendungsbereich der VO 1408/71…
…der Verordnung 883/2004 Das Unionsrecht unterscheidet nicht nur in Bezug auf das Aufenthaltsrecht, sondern auch betreffend Familienleistungen in Bezug auf den Beschäftigungsmitgliedstaat nicht, ob eine Vollzeit- oder eine Teilzeitbeschäftigung ausgeübt wird, auch eine geringfügige Beschäftigung ist eine Beschäftigung i.S.d. VO 1408/71…
…1 lit. f VO 1408/71 und Art. 1 Abs. 1 lit. i Z 1 sublit. i VO 883/2004 verweisen zur Anspruchsberechtigung auf das nationale Recht. Daher ist die nach nationalem Recht anspruchsberechtigte Person (der antragsberechtigte Elternteil) zu bestimmen. Nimmt diese ihren Anspruch nicht…
…solche gilt; c) "Versicherter" in Bezug auf die von Titel III Kapitel 1 und 3 erfassten Zweige der sozialen Sicherheit jede Person, die unter Berücksichtigung der Bestimmungen dieser Verordnung die für einen Leistungsanspruch nach den Rechtsvorschriften des gemäß Titel II zuständigen Mitgliedstaats vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt;…
…die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 mit näher angeführten Anpassungen. Der vierte Teil (Bestimmungen mit begrenzter Geltungsdauer) Titel I (Übergangsmaßnahmen) der Beitrittsakte sieht in Art. 24 vor, dass u.a. die in Anhang XII zu dieser Akte aufgeführten Maßnahmen auf die neuen Mitgliedstaaten unter den…
…Rechtsvorschriften dieses Mitgliedstaats; e) jede andere Person, die nicht unter die Buchstaben a) bis d) fällt, unterliegt unbeschadet anders lautender Bestimmungen dieser Verordnung, nach denen ihr Leistungen aufgrund der Rechtsvorschriften eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten zustehen, den Rechtsvorschriften des Wohnmitgliedstaats.... Nach Art. 67 VO 883…
… e) jede andere Person, die nicht unter die Buchstaben a bis d fällt, unterliegt unbeschadet anders lautender Bestimmungen dieser Verordnung, nach denen ihr Leistungen aufgrund der Rechtsvorschriften eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten zustehen, den Rechtsvorschriften des Wohnmitgliedstaats. (4) Für die Zwecke dieses Titels gilt eine…
…unter Einbeziehung insbesondere der Gründe, die die Person zu einem Wohnortwechsel veranlasst haben, bei der Bestimmung des tatsächlichen Wohnortes dieser Person als ausschlaggebend. Artikel 1 lit. j der VO (EG) 883/2004 normiert: Begriffsbestimmungen Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck j) "Wohnort" den…
…Gem. der Verordnung (EG) Nr.883/2004 in der ab 01.05.2010 gültigen Fassung bzw gem. der VO 1408/71 in der bis April 2010 gültigen Fassung hat ein Arbeitnehmer nach den Rechtsvorschriften des "Beschäftigungslandes" Anspruch auf Familienleistungen dieses Staates auch für Kinder, die…
…oder als gegenstandlos (§ 256 Abs. 3, § 261) zu erklären, so kann das Verwaltungsgericht mit Beschluss die Beschwerde durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Beschwerdevorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders…
…ff). Die Verordnung (EWG) 1408/71 bestimmt auszugsweise: Art. 1: Für die Anwendung dieser Verordnung werden die nachstehenden Begriffe wie folgt definiert: a) „Arbeitnehmer“ oder „Selbständiger“: jede Person, die gegen ein Risiko oder gegen mehrere Risiken, die von den Zweigen eines Systems der sozialen Sicherheit…
… b) … d) e) jede andere Person, die nicht unter die Buchstaben a bis d fällt, unterliegt unbeschadet anderslautender Bestimmungen dieser Verordnung, nach denen ihr Leistungen aufgrund der Rechtsvorschriften eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten zustehen, den Rechtsvorschriften des Wohnmitgliedstaats..." Artikel 13 Ausübung von Tätigkeiten in…