…Verkäuferin jedoch kein finanzielles Risiko zu tragen und konnte der Vertragsauflösung unter gleichzeitigem Abschluss des neuen Kaufvertrages zustimmen. Die Begünstigung des § 17 GrEStG setzt eine Wiederherstellung des früheren Zustandes voraus (siehe die oben zitierte Rechtsprechung). Eine Wiedererlangung der freien Verfügungsmacht durch die Aufhebungsvereinbarung vom 07…
…0034). Von der Wiedererlangung der freien Verfügungsmacht durch die Vereinbarung über die Aufhebung des ersten Kaufvertrages konnte angesichts des Umstandes, dass die Aufhebung des Vertrages mit der BF lediglich zu dem Zweck erfolgte, um das Grundstück postwendend zu denselben Konditionen an die Mutter der Bf…
…0034). Von der Wiedererlangung der freien Verfügungsmacht durch die Vereinbarung über die Aufhebung des ersten Kaufvertrages konnte angesichts des Umstandes, dass die Aufhebung des Vertrages mit der BF lediglich zu dem Zweck erfolgte, um das Grundstück postwendend zu denselben Konditionen an die Mutter der Bf…
…hat der Verkäufer in Wahrheit nicht die Möglichkeit wiedererlangt, über das Grundstück anderweitig zu verfügen und an einen Dritten zu verkaufen (vgl. VwGH 18.9.2007, 2007/16/0066; VwGH 8.9.2010, 2008/16/0141 u.v.a.). Von der Wiedererlangung der freien Verfügungsmacht…
…hat der Verkäufer in Wahrheit nicht die Möglichkeit wiedererlangt, über das Grundstück anderweitig zu verfügen und an einen Dritten zu verkaufen (vgl. VwGH 18.9.2007, 2007/16/0066; VwGH 8.9.2010, 2008/16/0141 u.v.a.). Von der Wiedererlangung der freien Verfügungsmacht…
…so ist der frühere Kaufvertrag zwar formal aufgehoben, aber nicht - auch nicht teilweise - "rückgängig" gemacht (zB VwGH 28. 9. 2000, 2000/16/0331; VwGH 26. 4. 2001, 2000/16/0871; VwGH 19. 3. 2003, 2002/16/0258). DIe Voraussetzung der Wiedererlangung der freien Verfügungsmacht auf…
…27.09.1995, 95/16/0067). Gleiches muss auch im streitgegenständlichen Fall gelten. Von der Wiedererlangung der ursprünglichen Rechtsstellung und der freien Verfügungsmacht der Geschenkgeberin durch die Vereinbarung über die Aufhebung des ersten Schenkungsvertrages kann im gegenständlichen Fall nicht gesprochen werden. Im Gegenteil, erhält doch…
…die oben zitierte Rechtsprechung). Eine Wiedererlangung der freien Verfügungsmacht durch die Aufhebungsvereinbarung vom ***19*** liegt jedoch im gegenständlichen Fall eindeutig nicht vor, da Vertragsauflösung und Neuabschluss in unmittelbarem zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang miteinander stehen. Hinsichtlich der beantragten Zeugeneinvernahmen ist zu sagen, dass von Parteien beantragte…
…namentlich die Wiedererlangung der freien Verfügungsmacht des Veräußerers, voraus. Wenn das Finanzamt auf den nach Vertragsaufhebung zwischen dem Veräußerer und der Beschwerdeführerin abgeschlossenen Mietvertrag hinweist, unterstreicht es geradezu, dass der Veräußerer nach der Vertragsaufhebung wiederum die uneingeschränkte Verfügungsmacht über die Liegenschaft erlangt hat und aus…
…hat der Verkäufer in Wahrheit nicht die Möglichkeit wiedererlangt, über das Grundstück anderweitig zu verfügen und an einen Dritten zu verkaufen (vgl. VwGH 18.9.2007, 2007/16/0066; VwGH 8.9.2010, 2008/16/0141 u.v.a.). Von der Wiedererlangung der freien Verfügungsmacht…
…hat der Verkäufer in Wahrheit nicht die Möglichkeit wiedererlangt, über das Grundstück anderweitig zu verfügen und an einen Dritten zu verkaufen (vgl. VwGH 18.9.2007, 2007/16/0066; VwGH 8.9.2010, 2008/16/0141 u.v.a.). Von der Wiedererlangung der freien Verfügungsmacht…
…27.09.1995, 95/16/0067). Gleiches muss auch im streitgegenständlichen Fall gelten. Von der Wiedererlangung der ursprünglichen Rechtsstellung und der freien Verfügungsmacht der Geschenkgeberin durch die Vereinbarung über die Aufhebung des ersten Schenkungsvertrages kann im gegenständlichen Fall nicht gesprochen werden. Im Gegenteil, erhält doch…
…dass von einer wiedererlangten freien Verfügungsmacht der Verkäufer, das Objekt insbesondere auch an einen außenstehenden Dritten veräußern zu können, keine Rede sein konnte (VwGH 17.10.2001, 2001/16/0184, 0190). Die Aufeinanderfolge der im Zuge der Beglaubigung vom Notar vergebenen BRZ-Zahlen bestätigt den…
…das Grundstück an einen Dritten weiterzuverkaufen. Die zeitliche Abfolge der Vertragsabschlüsse kann dabei einen Hinweis darauf geben, dass eine Wiedererlangung der freien Verfügungsgewalt durch den Verkäufer nicht beabsichtigt war. Damit der Verkäufer wieder freie Verfügungsmacht erlangen kann, muss die Rückgängigmachung aber zeitlich jedenfalls vor Abschluss…
…das Grundstück an einen Dritten weiterzuverkaufen. Die zeitliche Abfolge der Vertragsabschlüsse kann dabei einen Hinweis darauf geben, dass eine Wiedererlangung der freien Verfügungsgewalt durch den Verkäufer nicht beabsichtigt war. Damit der Verkäufer wieder freie Verfügungsmacht erlangen kann, muss die Rückgängigmachung aber zeitlich jedenfalls vor Abschluss…
…0141). Von der Wiedererlangung einer freien Verfügungsmacht durch die Vereinbarung über die Aufhebung des ersten Kaufvertrages konnte angesichts des Umstandes, dass die Aufhebung des Vertrages mit der Beschwerdeführerin lediglich zu dem Zweck erfolgte, um das Grundstück postwendend zu denselben Konditionen an die Mutter der Beschwerdeführerin…
…neuen Käufer zu ermöglichen, habe der Verkäufer in Wahrheit nicht die Möglichkeit wiedererlangt, das Grundstück einem Dritten zu verkaufen. Von der Wiedererlangung der freien Verfügungsmacht durch die Vereinbarung über die Aufhebung des Kaufvertrages vom 27.07.2009 könne angesichts des Umstandes, dass Herr h den…
…Eigentümer der Liegenschaft wird. Da angesichts des Umstandes, dass die Vertragsauflösung It. Pkt I des Nachtrags vom 23.10.2014 lediglich zu dem Zweck erfolgte, den Hälfteanteil des Grundstückes an den weiteren Mitbesitzer, Herrn f, zu verkaufen, kann von der Wiedererlangung einer freien Verfügungsmacht durch…
…hat der Verkäufer in Wahrheit nicht die Möglichkeit wiedererlangt, über das Grundstück anderweitig zu verfügen und an einen Dritten zu verkaufen (vgl. VwGH 18.9.2007, 2007/16/0066; VwGH 8.9.2010, 2008/16/0141 u.v.a.). Von der Wiedererlangung der freien Verfügungsmacht…
…0141). Von der Wiedererlangung einer freien Verfügungsmacht durch die Vereinbarung über die Aufhebung des ersten Kaufvertrages konnte angesichts des Umstandes, dass die Aufhebung des Vertrages mit der Beschwerdeführerin lediglich zu dem Zweck erfolgte, um das Grundstück postwendend zu denselben Konditionen an die Mutter der Beschwerdeführerin…