IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter AAA in der Beschwerdesache des Herrn Bf., gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz – Stadt vom 28. Februar 2011, betreffend die Abweisung des Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der Einkommensteuer 2005, zu Recht erkannt: Die…
…Rechtsmittels auf keine neuen Wiederaufnahmegründe stützen kann. Sie hat lediglich zu beurteilen, ob die von der Abgabenbehörde angeführten Gründe eine Wideraufnahme rechtfertigen. Im gegenständlichen Fall verweist der Wiederaufnahmebescheid auf eine "Feststellungen der abgabenbehördlichen Prüfung, die der darüber aufgenommenen Niederschrift bzw. dem Prüfungsbericht zu entnehmen sind"…
Aignerstraße 10 5026 Salzburg-Aigen www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, Adresse, gegen den Bescheid des Finanzamtes St. Johann Tamsweg Zell am See vom 21.05.2012 betreffend Wiederaufnahme des…
…Neuhervorkommen von Tatsachen aus der Sicht des Antragstellers zu beurteilen ist. Gleiches gilt spiegelbildlich für die Wiederaufnahme von Amts wegen, bei der die - für die Behörde - neu hervorgekommenen Tatsachen im Wiederaufnahmebescheid anzuführen sind (VwGH 19.10.2016, Ra 2014/15/0058, VwGH 26.4.2017…
…bestehende Änderungsbefugnis (§ 263 Abs. 1 BAO) ident ist mit jener für Erkenntnisse (§ 279 Abs. 3 BAO). Daher ist einer Beschwerde gegen einen Wiederaufnahmsbescheid, der in seiner Begründung keine tauglichen Wiederaufnahmsgründe anführt, zweckmäßigerweise bereits mit Beschwerdevorentscheidung stattzugeben, durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides (vgl. dazu Ritz, BAO5…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. NN in der Beschwerdesache BF, über die Beschwerde vom 21.1.2019 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt XYZ vom 8.1.2019 betreffend Abweisung des Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303…
…können im Abgabenverfahren zwar grundsätzlich saniert werden, jedoch nicht, wenn ein Wiederaufnahmebescheid keine (ausreichende) Begründung enthält. Ein solcher Bescheid ist nach Rechtsprechung des VwGH einer Sanierung nicht zugänglich, die fehlende Angabe der Wiederaufnahmegründe konkret auch nicht in einer Beschwerdevorentscheidung nachholbar (siehe dazu Ehgartner, BFG Journal…
…Bf. der Unterhaltsabsetzbetrag und der Familienbonus Plus für das Veranlagungsjahr 2020 nach erfolgter amtswegiger Wiederaufnahme des Verfahrens für seine zwei Kinder nicht anerkannt. Sowohl der Wiederaufnahmebescheid betreffend Einkommensteuer 2020 als auch der Einkommensteuerbescheid 2020 wurden rechtskräftig. Mit Antrag vom 25.3.2025 begehrt der Bf…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 3. Jänner 2025 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 12. Dezember 2024 betreffend Abweisung eines Antrages vom 13.5.2024 auf Wiederaufnahme des Verfahrens…
…welchem Zeitpunkt der Vorhalt in den Verfügungsbereich der Bf gelangte. Die Abgabenbehörde nahm - nach nicht beantwortetem Vorhalt - mit Bescheiden vom 29.11.2013 die Verfahren hinsichtlich Einkommensteuer 2010 und 2011 wieder auf und erließ am selben Tag neue - vorläufige - Sachbescheide. Die Wiederaufnahmebescheide führten begründend aus…
…93 Abs. 3 lit. a BAO) der Verfügung der Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der Einkommensteuer 2007 ist kein Wiederaufnahmegrund genannt. Somit hatte das Bundesfinanzgericht die Aufhebung des angefochtenen Wiederaufnahmebescheides auszusprechen. V. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie…
…form- und fristgerecht Beschwerde. Die Rechtsmittelschrift mündet in den Antrag auf Aufhebung der Wiederaufnahmsbescheide und erklärungsgemäße Berücksichtigung der strittigen Werbungskosten (Kosten für Familienheimfahrten und doppelte Haushalsführung). Hinsichtlich der Beschwerdegründe wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf das Beschwerdeschreiben verwiesen. Am 23.6.2015 erließ das Finanzamt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Martin C. WITTMANN in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 17. Oktober 2021 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich jeweils vom 12. Oktober 2021, Steuernummer ***BF1StNr1***, betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter AAA in der Beschwerdesache des Herrn Bf., gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 1. März 2011, betreffend die Abweisung des Antrags vom 30. Dezember 2010 auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 23. Mai 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 5. Mai 2023 betreffend Familienbeihilfe 08.2021-12.2022 und Kinderabsetzbetrag 08.2021-12…
…Eine darüber hinausgehende Begründung, insbesondere zB welche Tatsachen und Beweismittel im konkreten Fall neu hervorgekommen sind, ist nicht erfolgt. Die Wiederaufnahmebescheide enthalten daher keinen tauglichen Wiederaufnahmegrund. Die Beschwerde erweist sich damit als berechtigt. Zum Vorlagebericht betreffend die Einkommensteuerbescheide wird festgehalten, dass, auch infolge des Fehlens…
…Verfahren betreffend Einkommensteuer 2006 gemäß § 303 BAO von Amts wegen wiederaufgenommen. In der Begründung des Wiederaufnahmebescheides wurden die gesetzlichen Voraussetzungen für die Wiederaufnahme des Verfahrens genannt und ausgeführt, dass die Wiederaufnahme unter Abwägung von Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsgründen verfügt worden sei. In dem am selben Tag…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über den Antrag des Bf, in B, vom 13. Jänner 2014 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der mündlichen Verhandlung am 4. Dezember 2013 gemäß § 308 Bundesabgabenordnung (BAO) zu Recht erkannt: Dem…
…von Tatsachen aus der Sicht des Antragstellers zu beurteilen ist. Gleiches gilt spiegelbildlich für die Wiederaufnahme von Amts wegen, bei der die - für die Behörde - neu hervorgekommenen Tatsachen im Wiederaufnahmebescheid anzuführen sind (vgl. erneut VwGH 19.10.2016, Ra 2014/15/0058). Wiederaufnahmsgründe sind nur…
…Juni 2006 zur Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens führten. In diesem Bescheid ist als Wiederaufnahmegrund ausdrücklich auf diesen Lohnzettel hingewiesen. Dem Wiederaufnahmebescheid angeschlossen wurde als neue Sachentscheidung der Einkommensteuerbescheid 2005 vom 19. Juni 2006. Sowohl der die Wiederaufnahme verfügende Bescheid als auch der Einkommensteuerbescheid 2005…