…insb. die §§ 186 und 188, maßgeblich sind. Bei der Einkünftezurechnung nach den Regeln des nationalen Steuerrechts kann ein Widerspruch mit dem DBA-Recht nicht auftreten, weil dieses überhaupt keine Zurechnungsregeln enthält. Die Ansässigkeit und Abkommensberechtigung der Bf. in Irland hat für die Frage, welcher Person…
…die GSpG -Novellen 2008 und 2010 sei es zu einer beträchtlichen Ausweitung des Glücksspielmonopols durch Einbeziehung der möglicherweise als Geschicklichkeitsspiele zu wertenden Spielen gekommen. Durch diese Ausweitung des Monopols stehe diese Novelle im Widerspruch mit dem geltenden EU- Recht. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Gemäß …
…die GSpG -Novellen 2008 und 2010 sei es zu einer beträchtlichen Ausweitung des Glücksspielmonopols durch Einbeziehung der möglicherweise als Geschicklichkeitsspiele zu wertenden Spielen gekommen. Durch diese Ausweitung des Monopols stehe diese Novelle im Widerspruch mit dem geltenden EU- Recht. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Gemäß …
…2004/14/0082). Ebenso ortet B. Renner (SWK 2006, S. 391) in der Kommentierung der vorstehend erwähnten VwGH-Entscheidung die EU-rechtliche Zulässigkeit der aus umsatzsteuerlicher Sicht in derartigen Lagen erfolgenden Subsumption der verlustträchtigen Vermietung einer Eigentumswohnung (§ 28 Abs. 5 Z. 4 UStG 1994 iVm …
…Festzuhalten sei, dass es sich im verfahrensgegenständlichen Sachverhalt um einen Sachverhalt mit EU-Rechtsbezug handle, da der Anbieter der Ausspielungen eine EU-Gesellschaft gewesen sei und insofern die Rechtmäßigkeit des Anfalles und der Einhebung von Glücksspielabgaben unter Zugrundelegung der europäischen Grundfreiheiten zu prüfen sei. Die…
…ist § 13 Abs. 3 letzter Absatz KStG mit Art. 63 Abs. 1 AEUV unvereinbar und daher nicht anzuwenden. Gerichte, die in einem konkreten Verfahren als letzte Instanz fungieren und die Zweifel im Hinblick auf die Auslegung einer Vorschrift des EU-Rechts haben, sind verpflichtet, solche…
…mit der Tätigkeit zusammenhängenden Betriebsausgaben und Steuerbefreiungen von Einnahmen nicht deckungsgleich zu erfolgen hat. Die rechtlichen Ausführungen des Gerichtshofes zur erforderlichen Berücksichtigung von Betriebsausgaben lassen sich daher nicht auf Steuerbefreiungen und damit auch nicht auf § 3 Abs. 1 Z 16c EStG 1988 übertragen. Eine EU…
…Tarif zu besteuern seien. Die nun vom Finanzamt erfolgte Besteuerung des gesamten PK-Abfindungsbetrags unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Unabhängigen Finanzsenates widerspreche dem Grundsatz von Treu und Glauben und der Gleichbehandlung mit rein inländischen Steuerzahlern, womöglich auch gegen EU-Recht. Es werde daher die…
…sowie die einschlägige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) dargestellt werden. Die Bezugnahme auf die o.a. Verordnungen der Europäischen Union einerseits sowie die EuGH-Judikatur andererseits erfolgt deswegen, weil die österreichische Gesetzeslage - insoweit diese mit EU-Vorschriften im Widerspruch steht - von den EU-Vorschriften verdrängt…
…Festzuhalten sei, dass es sich im verfahrensgegenständlichen Sachverhalt um einen Sachverhalt mit EU-Rechtsbezug handle, da der Anbieter der Ausspielungen eine EU-Gesellschaft gewesen sei und insofern die Rechtmäßigkeit des Anfalles und der Einhebung von Glücksspielabgaben unter Zugrundelegung der europäischen Grundfreiheiten zu prüfen sei. Die…
…Festzuhalten sei, dass es sich im verfahrensgegenständlichen Sachverhalt um einen Sachverhalt mit EU-Rechtsbezug handle, da der Anbieter der Ausspielungen eine EU-Gesellschaft gewesen sei und insofern die Rechtmäßigkeit des Anfalles und der Einhebung von Glücksspielabgaben unter Zugrundelegung der europäischen Grundfreiheiten zu prüfen sei. Die…
…Festzuhalten sei, dass es sich im verfahrensgegenständlichen Sachverhalt um einen Sachverhalt mit EU-Rechtsbezug handle, da der Anbieter der Ausspielungen eine EU-Gesellschaft gewesen sei und insofern die Rechtmäßigkeit des Anfalles und der Einhebung von Glücksspielabgaben unter Zugrundelegung der europäischen Grundfreiheiten zu prüfen sei. Die…
…Festzuhalten sei, dass es sich im verfahrensgegenständlichen Sachverhalt um einen Sachverhalt mit EU-Rechtsbezug handle, da der Anbieter der Ausspielungen eine EU-Gesellschaft gewesen sei und insofern die Rechtmäßigkeit des Anfalles und der Einhebung von Glücksspielabgaben unter Zugrundelegung der europäischen Grundfreiheiten zu prüfen sei. Die…
…Festzuhalten sei, dass es sich im verfahrensgegenständlichen Sachverhalt um einen Sachverhalt mit EU-Rechtsbezug handle, da der Anbieter der Ausspielungen eine EU-Gesellschaft gewesen sei und insofern die Rechtmäßigkeit des Anfalles und der Einhebung von Glücksspielabgaben unter Zugrundelegung der europäischen Grundfreiheiten zu prüfen sei. Die…
…Rechtmäßigkeit des Anfalles und der Einhebung von Glücksspielabgaben unter Zugrundelegung der europäischen Grundfreiheiten zu prüfen ist. Die zitierte BFG Judikatur ist keine höchstgerichtliche Judikatur. Der VfGH hat sich mit EU-rechtlichen Aspekten nicht auseinandergesetzt. Alleine aus diesem Aspekt kann abgeleitet werden, dass sich die Rechtsansicht…
…Rechtmäßigkeit des Anfalles und der Einhebung von Glücksspielabgaben unter Zugrundelegung der europäischen Grundfreiheiten zu prüfen ist. Die zitierte BFG Judikatur ist keine höchstgerichtliche Judikatur. Der VfGH hat sich mit EU-rechtlichen Aspekten nicht auseinandergesetzt. Alleine aus diesem Aspekt kann abgeleitet werden, dass sich die Rechtsansicht…
…Rechtmäßigkeit des Anfalles und der Einhebung von Glücksspielabgaben unter Zugrundelegung der europäischen Grundfreiheiten zu prüfen ist. Die zitierte BFG Judikatur ist keine höchstgerichtliche Judikatur. Der VfGH hat sich mit EU-rechtlichen Aspekten nicht auseinandergesetzt. Alleine aus diesem Aspekt kann abgeleitet werden, dass sich die Rechtsansicht…
…Rechtmäßigkeit des Anfalles und der Einhebung von Glücksspielabgaben unter Zugrundelegung der europäischen Grundfreiheiten zu prüfen ist. Die zitierte BFG Judikatur ist keine höchstgerichtliche Judikatur. Der VfGH hat sich mit EU-rechtlichen Aspekten nicht auseinandergesetzt. Alleine aus diesem Aspekt kann abgeleitet werden, dass sich die Rechtsansicht…
…Rechtmäßigkeit des Anfalles und der Einhebung von Glücksspielabgaben unter Zugrundelegung der europäischen Grundfreiheiten zu prüfen ist. Die zitierte BFG Judikatur ist keine höchstgerichtliche Judikatur. Der VfGH hat sich mit EU-rechtlichen Aspekten nicht auseinandergesetzt. Alleine aus diesem Aspekt kann abgeleitet werden, dass sich die Rechtsansicht…
…das EU-Recht kein innerstaatliches Verbot von Glücksspielen in „politischen Gesetzen" mehr [„.]"(VI.2., VI.3.), - Geradezu mustergültig hat jüngst auch das deutsche Bundesverwaltungsgericht eine Prüfung der deutschen Monopolregelung als solche an den vom EuGH entwickelten Vorgaben vorgenommen. Im Anschluss an eine eingehende Auseinandersetzung mit…