Aufgrund der unionsrechtlichen Vorgaben ist hinsichtlich des Vorliegens von umsatzsteuerlicher Liebhaberei zu prüfen, ob unter Berücksichtigung der Gesamtheit der Umstände eine wirtschaftliche Tätigkeit vorliegt, wobei die Abgrenzung zwischen privatem Konsum und wirtschaftlichen Tätigkeiten unter Berücksichtigung der Gesamtheit aller Gegebenheiten des Einzelfalls durchzuführen ist (vgl. VwGH…
Die steuerlichen Agenden wurden in den verfahrensgegenständlichen Zeiträumen durch die bestellte Steuerberatungskanzlei wahrgenommen, die auch Erstauskünfte für eine Betriebsaufnahme als Buschenschank im Rahmen einer Pauschalierung für landwirtschaftliche Betriebe erteilt hat. Die Beschuldigten haben jedoch in Kenntnis der dafür bestehenden Vorgaben diese Kriterien nicht erfüllt und…
3.1.2.1. Buschenschank ist grundsätzlich Teil des (Haupt)BetriebesErtragsteuerlich ist ein Buschenschank kein land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb, sondern unmittelbarer Bestandteil des land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetriebes. Der Weinbuschenschank stellt eine besondere Vermarktungsform des selbsterzeugten Weines im Rahmen des Weinbaubetriebs dar und ist nach der…
Ad l) Die Feststellungen zu Zweck-, Neben- und Hilfsgeschäften ergeben sich aus den vorliegenden Unterlagen und den Ausführungen der Bf. im Zuge des Erörterungstermines. Dies blieb auch von der belangten Behörde unbestritten. Zusammenfassend geht das BFG im freier Beweiswürdigung davon aus, dass die Tätigkeit der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Diana Sammer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Woditschka Steuerberatung GmbH, Lanzendorfer Hauptstraße 9/1, 2130 Mistelbach, über die Beschwerde vom 21. April 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Adresse, vertreten durch Riedl, Pircher & Partner KG , Schubertstraße 8, 3430 Tulln, über die Beschwerde vom 27.04.2016 gegen den Bescheid des Finanzamts Hollabrunn/Korneuburg/Tulln vom 30.03.2016…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke in den Beschwerdesachen der als Beschwerde weiterwirkenden Berufungen des Josef und der Marianne S, *****Adresse*****, vertreten durch PWB Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH, 2380 Perchtoldsdorf, Ketzergasse 253, vom 7. 6. 2006 und vom 4. 9. 2007…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache BF, Adresse, über die Beschwerde vom 23.3.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Zollamt Salzburg vom 23.2.2016, Zahl: 600000/00000/02/2016, betreffend Widerruf der Bewilligung des…