…Verhandlung brachte der steuerliche Vertreter der Bf. zusammengefasst und sinngemäß vor, dass die Weiderechte durch das hierdurch bedingte Auftreten von Verbissschäden, erhöhter Brandigkeit und sonstigen auf die Viehweide zurückzuführenden Schädigungen des Waldes auch auf das stehende Holz Einfluss hätten. Ob dieser Umstand auch tatsächlich im…
…Zuschlages für überdurchschnittliche Tierhaltung von bisher Euro 1757,18 auf Euro 827,12. In Anbetracht bestehender Weiderechte auf fremdem Grund und Boden sowie eigener Almwiesen ergebe sich überhaupt kein Zuschlag zum Einheitswert wegen überhöhtem Viehbestand. Der Zuschlag sei bescheidmäßig mit Null festzusetzen. Mit Beschwerdevorentscheidung entsprach…
…seien Flächen am Luftbild zu sehen, welche gemäht worden seien stimme. Es stimme aber nicht und widerspreche eindeutig der Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Bewertung von Alpen und Weiderechten, dass das Mähen von Almflächen nicht erlaubt sei bzw. wie vom Finanzamt Judenburg behauptet…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter M in der Beschwerdesache Bf. , gegen den Bescheid des Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 12.05.2014, xxx betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag. Monika Ahorn in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 11. August 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Waldviertel vom 27. Jänner 2016 betreffend Einheitswert des land- u. forstwirtschaftl. Betriebes 01.01…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Peter Bilger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 28. Oktober 2019 gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch vom 4. Oktober 2019 betreffend Wiederaufnahme der Verfahren hinsichtlich Einkommensteuer 2015 bis 2017…
Als Grundlage für die Zuordnung der im Eigenbesitz befindlichen Grundstücksflächen dient der Grundstückskataster. Zu den unproduktiven Flächen gehören im Kataster ausgewiesene Fels- und Geröllflächen, kahles Gestein, Gletscher und sonstige vegetationsarme Flächen. Im gegenständlichen Fall sind keinerlei derartige Nutzungsarten ausgewiesen. Insbesondere betreffend die Zugrundelegung der Bodenschätzergebnisse…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch die Öffentliche Notare Dr. Erich Leutgeb Dr. Leopold Mayerhofer Partnerschaft, Hauptplatz 13, 3580 Horn über die Beschwerde vom 17. November 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Mag. Klaus Peter Mayer, Hauptstraße 131, 8141 Unterpremstätten, über die Beschwerde vom 26.02.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 17. August 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 25. Juli 2023 betreffend Einheitswert des Grundvermögens (einschließlich d. Betriebsgrundstücke) 2023 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 19. Februar 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 22. Jänner 2015 betreffend Grunderwerbsteuer 2015 EFNR…
Eine derartige Interessenabwägung verbietet bei Geringfügigkeit der neu hervorgekommenen Tatsachen in der Regel den Gebrauch der Wiederaufnahmemöglichkeit. Die Geringfügigkeit ist dabei an Hand der steuerlichen Gesamtauswirkungen der konkreten Wiederaufnahmegründe und nicht auf Grund der steuerlichen Gesamtauswirkungen zu beurteilen, die infolge Änderungen auf Grund anderer rechtlicher…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag. Daniel Philip Pfau über die Beschwerde der Beschwerdeführerin, vom 04.07.2017, gegen den Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 09.06.2017, betreffend die Zurückweisung eines Einspruchs gegen die Strafverfügung vom 28…
4.645,32 | 4.645,32 | AfA lt. BFG | 285,08 | 285,08 | 285,08 | 285,08 | 285,08 | 285,08 | Differenz | 4.360,24 | 4.360,24 | 4.360,24 | 4…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 29. Juni 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 30. Mai 2022 betreffend Einheitswert des land- u. forstwirtschaftl. Betriebes 2022 (Wertfortschreibung gemäß § 21…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch Ri in der Beschwerdesache RM, gegen den Bescheid des FA Fin vom 14. 2.2011, betreffend Einheitswertbescheid zum 1. Jänner 2011 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache Bf., Straße, S, über die Beschwerde vom 15. Mai 2013 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Linz vom 19. April 2013 betreffend Abweisung des Antrages auf Art- und Wertfortschreibung vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache des Bf über die Beschwerde vom 6.5.2019 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt vom 15.4.2019 über den Grundbetrag der Landwirtschaftskammerumlage zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag. Daniel Philip Pfau in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 4. April 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln vom 23. März 2018, Steuernummer ***BF1StNr1***, betreffend die für den…
(3) Folgende Fakten stehen fest: In den Jahren 2011- 2013 (und 2014) wurden die Steuererklärungen elektronisch abgegeben. Dabei wurden Schweizer Einkünfte unter der Kennzahl 440 (Progressionsvorbehalt) eingetragen, nicht aber unter der Kennzahl 359 (zu besteuernde ausländische Einkünfte). Es erfolgte auch keine Eintragung einer anrechenbaren ausländischen…